Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2017: Tee­nager als Ter­r­o­ristin ver­ur­teilt / Gesetz­ent­wurf als Ver­kehrs­ge­fähr­dung / Straßburg als Hoff­nung

27.01.2017

Recht in der Welt

EGMR – Türkei: Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat die Zahl der Beschwerden aus der Türkei im Vorjahr um 276 Prozent zugenommen. Mehr als 5.000 Verfahren, etwa die Hälfte der türkischen Neueingänge, betreffen Maßnahmen der Türkei nach dem Putschversuch im Juli, meldet sueddeutsche.de.

EGMR – Schweiz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen Verletzung des Folterverbots gerügt, weil sie vor der Abschiebung eines Tamilen nach Sri Lanka nicht genug dessen dortige Gefährdung geprüft habe, berichtet die Basler Zeitung. Das ehemalige Mitglied der Organisation Tamil Tigers war dort sofort inhaftiert worden.

Griechenland – Auslieferung: Das oberste Gericht Griechenlands hat die Auslieferung von acht türkischen Soldaten, die nach dem Putschversuch vom Juli ins Nachbarland geflohen waren, abgelehnt, weil in der Türkei kein fairer Prozess gewährleistet sei, berichtet die taz (Jannis Papadimitriou).

Italien – Wahlrecht: Das italienische Verfassungsgericht hat die Reform des Wahlgesetzes zum Abgeordnetenhaus beanstandet. Vorgesehen war eine Stichwahl der beiden stärksten Parteien, wenn keine von ihnen mehr als 40 Prozent erreicht. Dies sei verfassungswidrig. Die Berichterstattung – u.a. FAZ (Jörg Bremer) und taz (Michael Braun) beschäftigt sich vor allem mit den Folgen des Urteils und ob nun baldige Neuwahlen zu erwarten seien.

Russland – Yukos: In einem englischsprachigen Beitrag beschäftigt sich Maxim Timofeyev auf verfassungsblog.de mit einem Urteil des russischen Verfassungsgerichts vom Dezember. Danach kann ein EGMR-Urteil von 2014, das den Aktionären des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos 1,9 Mrd. Euro Schadensersatz zuspricht, nicht umgesetzt werden, weil es der russischen Verfassung widerspreche. Das Urteil sei schlecht begründet und könne den Konflikt zwischen Russland und Straßburg weiter eskalieren lassen, meint Timofeyev.

Großbritannien – Brexit: Der Dozent Paul Kragl stellt auf juwiss.de die Entscheidung des englischen Supreme Courts vom Dienstag vor, wonach das englische Parlament über das Stellen eines EU-Austritts-Antrags abstimmen müsse. Das Urteil kläre, dass die durchaus umfangreiche außenpolitische Regierungskompetenz des "königlichen Vorrechts" auf unionsrechtlicher Ebene stark eingeschränkt ist.

Sonstiges

VW – Hohmann-Dennhardt: Nach nur einem Jahr verlässt die ehemalige Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt den Vorstand von VW. Sie war einst von Daimler abgeworben worden, um den Diesel-Skandal aufzuarbeiten. Es heißt, sie habe den Machtkampf mit Manfred Döss, dem Leiter des Rechtswesens bei VW, verloren, weil sie sich für strengere Aufklärung eingesetzt habe. Es berichten u.a. die SZ (Klaus Ott u.a.), die Welt (Philipp Vetter) und das Handelsblatt (Volker Votsmeier u.a.).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2017: Teenager als Terroristin verurteilt / Gesetzentwurf als Verkehrsgefährdung / Straßburg als Hoffnung . In: Legal Tribune Online, 27.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21913/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen