Die juristische Presseschau vom 5. Januar 2017: Mili­tär­straf­sache Asaria / Mehr starker Staat / Lam­mert zur Volks­sou­ve­ränität

05.01.2017

Justiz

BGH zu NS-Kunst: Nachdem Gutachter dessen Nähe zum Nationalsozialismus feststellten, wollte die Klosterkammer Hannover die Werke des Künstlers Erich Klahn nicht mehr ausstellen und hatte den zugrunde liegenden Stiftungsvertrag kündigen wollen. Die Klahn-Erben wehrten sich hiergegen mit der Begründung, es handele sich um eine "Schenkung unter Auflage", die nicht nach dem Auftragsrecht kündbar sei. Damit hatten sie nun auch beim Bundesgerichtshof Erfolg, wie taz-Nord (Petra Schellen) und lto.de berichten.

LG Braunschweig – "VW-Abgasaffäre": Der Rechtsdienstleister MyRight hat, wie nun auch taz-Nord (Andreas Wyputta) berichtet, Schadensersatzklage gegen VW beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Die Landesregierung Niedersachsens, wo Volkswagen der größte Arbeitgeber ist, blicke "mit Skepsis auf dem bevorstehenden Prozess".

KG Berlin – Shaas al-M. Der vor dem Kammergericht angeklagte Shaas al-M. möchte im Prozess nicht aussagen, wie die FAZ (Mechthild Küpper) berichtet. Dem Syrer wird vorgeworfen, sich dem IS angeschlossen und in Berlin mögliche Anschlagsorte ausgekundschaftet zu haben. Ein ausführlicher Hintergrundbericht zum Prozessauftakt findet sich in der taz (Konrad Litschko).

AG Potsdam – Peer Jürgens: Die taz (Jana Anzlinger) berichtet über den neunten Verhandlungstag im Prozess gegen den ehemaligen Brandenburger Linkspolitiker Peer Jürgens. Als Zeugen waren der ehemalige Mitbewohner und die Nachmieterin von Jürgens geladen. Peer Jürgens muss sich seit Oktober 2016 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Wahlfälschung verantworten.

BAW – Anis Amri: Die Bundesanwaltschaft ist von der Täterschaft des Anis Amri im Zusammenhang mit dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt überzeugt, wie die Welt (Martin Lutz) und spiegel.de melden.

BAW – Kontaktmann Amris: Gegen einen Tunesier, der im Verdacht steht, Kontaktmann von Anis Amri gewesen zu sein, hat die Bundesanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Der Haftbefehl erging wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Leistungsbetruges. Zwar bestehe der Verdacht weiterhin, dass der Tunesier seinem Landsmann bei der Anschlagsplanung geholfen habe. Ein dringender Tatverdacht liege in dieser Hinsicht aber nicht vor, wie die FAZ berichtet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Januar 2017: Militärstrafsache Asaria / Mehr starker Staat / Lammert zur Volkssouveränität . In: Legal Tribune Online, 05.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21668/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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