Die juristische Presseschau vom 28. April 2016: Wohn­raum und Airbnb – schär­fere Steu­er­ge­setze – US-Droh­nen­an­griff

28.04.2016

Justiz

VG Köln – US-Drohnenangriff: Der Sohn eines bei einem Luftangriff der USA in Somalia verstorbenen Mannes hat erfolglos gegen die Bundesrepublik vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Der Kläger sei nicht klagebefugt, so das VG: Selbst wenn der Einsatz von der Air Base Ramstein aus geführt worden sei, fehle es an einem hinreichend konkreten Bezug zu einer hoheitlichen Betätigung der Bundesrepublik. Hierzu die SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de.

OLG München – OSS: Über den Prozessauftakt gegen die vier Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Oldschool Society" am Oberlandesgericht München berichten die SZ (Jan Bielicki), zeit.de (Frank Jansen) und die taz (Konrad Litschko). Die Angeklagten sollen eine terroristische Vereinigung gegründet und Sprengstoffanschläge geplant haben. Im bis November angesetzten Prozess wird es vor allem darum gehen, wie konkret die Anschlagspläne waren.

In einem weiteren Beitrag fasst die taz (Konrad Litschko) zusammen, wie rechter Terror Polizei und Justiz derzeit beschäftigt.

SG Dortmund zur Sozialhilfe für EU-Bürger: Unionsbürger, die in Deutschland Arbeit suchen, haben nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund auch dann keinen Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie mindestens sechs Monate Aufenthalt im Land haben. Damit stellt sich nach dem Sozialgericht Berlin ein weiteres Gericht gegen die Entscheidung des Bundessozialgerichts, die – so das SG Dortmund – "kaum nachvollziehbar" erscheine. lto.de berichtet.

VG Stuttgart zu Fahrverboten: Von 2018 an könnte es in Stuttgart Fahrverbote zur Verringerung der Feinstaubbelastung geben, meldet die FAZ (Rüdiger Soldt). Das ergebe sich aus einem Vergleich, den zwei Anwohner der Stuttgarter Innenstadt und das zuständige Regierungspräsidium vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart getroffen haben.

Einstellung erster und zweiter Klasse: Udo Vetter (lawblog.de) nimmt ein eigenes Mandat zum Anlass verteidigungstaktischer Überlegungen bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: Für Mandanten sei es manchmal besser, die Einstellung "zweiter Klasse" gegen Auflage zu "erkaufen" als auf eine Einstellung wegen mangelnden Tatverdachts hinzuwirken – weil bei letzterer die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden dürfen.

Virus für Anwälte: Laut heise.de (Ronald Eikenberg) versuchen derzeit Hacker über eine Virus-Mail Rechner von Anwälten auszuspähen. Der Trojaner in der Mail einer vermeintlichen Anwältin "Botho Brand" sei als anwaltlicher Schriftsatz getarnt.

LG Neuruppin – Mordprozess: Die FAZ (Mechthild Küpper), die SZ (Thorsten Schmitz) und Die Welt (Christine Kensche) berichten über den Mordprozess vor dem Landgericht Neuruppin gegen eine Frau, die vor vierzig Jahren ihren achtjährigen Sohn in der Küche vergast haben soll. Nach DDR-Recht wäre die Tat verjährt.

BVerfG zum BKA-Gesetz: Innenminister Thomas de Maizière hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz nachgelegt, wie es im HBl (tho) heißt. "Wir brauchen auch beim Datenschutz ein Bewusstsein für Übertreibungen", so de Maizière. Gefahren gingen vielmehr von großen Unternehmen als vom demokratischen Staat aus.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. April 2016: Wohnraum und Airbnb – schärfere Steuergesetze – US-Drohnenangriff . In: Legal Tribune Online, 28.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19237/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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