Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2016: Urteil nach Köln / Waffen beim NSU-Pro­zess / Mutter in WG

25.02.2016

Recht in der Welt

USA – VW-Skandal: In der Abgasaffäre um VW wurde nun auch gegen VW-Chef Matthias Müller persönlich eine Sammelklage eingereicht, die ihm Betrug, Vertragsbruch, irreführende Werbung und Wettbewerbsverzerrung vorwirft. Müller habe entweder von den Manipulationen gewusst oder die Vorgänge rücksichtslos missachtet. Auch die Topmanager anderer Unternehmen werden mitverklagt, berichtet spiegel.de.

Großbritannien – Rotherham: Wegen sexuellen Missbrauchs in Rotherham sind vier Männer und zwei Frauen schuldig gesprochen worden; das Strafmaß wird am Freitag verkündet. Bei einer Untersuchung war herausgekommen, dass in der nordenglischen Stadt zwischen 1997 und 2013 bis zu 1.400 Kinder und Jugendliche von sexueller Gewalt betroffen waren, meldet die SZ.

Sonstiges

BND-Abhörpraxis rechtswidrig? Der Bundesnachrichtendienst steht bereits seit längerem dafür in der Kritik, mit seiner Abhörpraxis rechtliche Regelungen zu umgehen. Bezüglich der Überwachung von Deutschen, die für ausländische Behörden oder Firmen arbeiten, bezeichnete die Bundesbeauftragte für Datenschutz Andrea Voßhoff nun einen großen Teil dieser Praxis als "nicht verfassungskonform", wie die SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo) schreibt. Zeit.de (Kai Biermann) erläutert, wie seitens des BND die "Weltraumtheorie" bemüht werde, nach der die Satelliten und damit der Abhörort im Weltall läge, wo es keine Regelungen gäbe.

Europäische Freihandelsabkommen: Auf JuWissBlog befasst sich der Doktorand Clemens Keim mit dem Schutz geistigen Eigentums in europäischen Freihandelsabkommen (FTAs). Da die Europäische Union ihren wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil aus technischem Wissen, also geistigem Eigentum, zieht, habe sie ein starkes Interesse an Schutzregelungen. Diese verlangten jedoch den Entwicklungsstaaten mitunter weitreichende Zugeständnisse ab, was in der Diskussion um die Folgen von FTAs, insbesondere TTIP und CETA, nicht thematisiert werde. Dadruch könne die Ungleichheit zwischen "erster" und "dritter" Welt weiter verschärft werden.

Das Letzte zum Schluss

Waffenvorführung der besonderen Art: Ein Reporter der Nordsee-Zeitung, der für einen Bericht ins Dienstgebäude der Bremerhavener Polizei zu Gast war, ist von einem Schusswaffen-Ausbilder versehentlich ins Bein geschossen worden. Er war dort, "um sich mit den Beamten über die neue Dienstwaffe der Polizei zu unterhalten". Dass er eine derart ausführliche Vorführung der Waffe wünschte, lässt sich bezweifeln. Deshalb ermitteln nun auch die Behörden, berichtet Justillon (Stephan Weinberger).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lil

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2016: Urteil nach Köln / Waffen beim NSU-Prozess / Mutter in WG . In: Legal Tribune Online, 25.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18553/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen