Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2016: Urteil nach Köln / Waffen beim NSU-Pro­zess / Mutter in WG

25.02.2016

Justiz

OLG München – NSU: Im NSU-Prozess hat das Gericht am gestrigen Mittwoch die Waffen gezeigt, die nach dem Brand des letzten Verstecks der mutmaßlichen Terroristen gefunden wurden – insgesamt 20 Pistolen, Pumpguns, Revolver und Maschinenpistolen. Anhand von Spuren an den Projektilen, die bei Testschüssen abgefeuert wurden, können einzelne Waffen einzelnen Taten zugeordnet werden. Außerdem wurde an diesem Prozesstag ein weiterer Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gegen das Gericht abgelehnt, berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm). Auch ein Antrag Wohllebens auf Entlassung aus der Untersuchungshaft wurde abgelehnt, weil weiterhin ein dringender Tatverdacht für die Beihilfe zum Mord bestehe, wie spiegel.de (Gisela Friedrichsen) schreibt. Dies sei auch für Zschäpe kein gutes Zeichen.

BVerfG – CETA: Nun berichtet auch die SZ (Hans von der Hagen) über die von der Musiklehrerin Marianne Grimmenstein geplante Verfassungsbeschwerde gegen die Ratizifierung von CETA, dem europäischen Freihandelsabkommen mit Kanada. Sie hat bereits rund 41.000 Menschen als offizielle Mitkläger gewonnen. Mit dem CETA-Verfahren möchte sie einen Präzedenzfall schaffen, der auch Auswirkungen auf TTIP haben könne.

EuGH – Internet-Tracking: Vor dem Europäischen Gerichtshof findet am heutigen Donnerstag eine mündliche Verhandlung zu der Frage statt, inwieweit Websites die IP-Adressen ihrer Besucher speichern dürfen. Solche lassen zwar keinen direkten Rückschluss auf den Nutzer zu, doch durch die Provider kann die Zuordnung leicht und auch für die Vergangenheit vorgenommen werden. Auch die EU-Kommission hat datenschutzrechtliche Zweifel angemerkt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, schreibt die taz (Svenja Bergt).

EuGH – Sozialleistungen für EU-Bürger: Am heutige Donnerstag wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshof zu der Frage erwartet, ob EU-Zuwanderer bereits ab dem ersten Tag Sozialleistungen erhalten sollen oder erst nach einer Frist von drei Monaten, und welche weiteren Voraussetzungen zu prüfen sind. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die SZ (Roland Preuss) mit der Armutsmigration aus EU-Ländern und wie dubiose Firmen mit dieser Geschäft machen.

BVerfG – NPD-Verbot: Ex-NPD-Chef Holger Apfel muss am kommenden Dienstag beim Bundesverfassungsgericht als eine von fünf "Auskunftspersonen" im NPD-Verbotsverfahren aussagen, berichtet die taz (Konrad Litschko). Apfel, der nach einem konflikthaften Abgang aus der Partei inzwischen Kneipenwirt auf den Ballearen ist, kündigte Aussagen an, die "weder Presse und Politik gefallen noch der Partei." Derweil meint die Zeit (Claus Leggewie u.a.), eine Partei solle man nicht aufgrund verfassungswidriger "Ziele", sondern wegen Taten verbieten.

OLG Hamm zu Mutter in WG: Eine Mutter hat kein Recht, während des Urlaubs ihres Sohnes in dessen WG einzuziehen, entschied nun das OLG Hamm nach einem Bericht von lto.de. Denn eine studentische WG sei auf das Zusammenleben regelmäßig jüngerer Erwachsener in einer vergleichbaren Lebenssituation ausgerichtet. Dass die Mutter die Haustiere ihres Sohns fütterte, hielt das Gericht für zulässig. Als sie dann jedoch nicht mehr gehen wollte und der Mitbewohner die Polizei verständigte, handelte diese rechtmäßig, als sie die Frau aus der Wohnung verbrachte.

LG Stuttgart – Porsche-Prozess: Im Prozess gegen Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den Finanzvorstand Holger Härter will das Gericht am heutigen Donnerstag die bereits geschlossene Beweisaufnahme wieder öffnen, da unter anderem noch ein Freshfields-Jurist vernommen werden soll. Anlass dafür war eine geänderte Argumentation im Plädoyer der Staatsanwaltschaft, meldet die SZ.

LG Memmingen zu Dashcams: Filmt eine Dashcam aus einem geparkten Fahrzeug heraus das Geschehen auf einem privaten Grundstück, liegt darin ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, entschied das Landgericht Memmingen. Es verbot der Beklagten, ihr Auto so zu parken, dass das Grundstück im Sichtbereich der Kamera liegt. Dies meldet lawblog.de (Udo Vetter).

AG Dessau-Roßlau – "König von Deutschland": Die Welt (Christine Kensche) berichtet über den Prozess gegen Peter Fitzek, den selbsternannten König "Peter der Erste" des "Königreichs Deutschland". Dieser muss sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, weil er seinen Führerschein abgegeben hat und seither nur mit einer selbstgedruckten Plastikkarte unterwegs ist – und bereits unzählige Male wegen ähnlicher Vorwürfe vor Gericht stand, etwa wegen Fahrens mit selbst gebasteltem Kennzeichen.

Elektronisches Anwaltspostfach: Vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin hat es einen Vergleich zu den Anträgen zweier Anwälte gegeben, die das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nicht benutzen möchten. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zugesagt, die Postfächer nicht einzurichten, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist, sofern dieses bis zum 6. April 2016 eingeleitet wird. Dies meldet lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2016: Urteil nach Köln / Waffen beim NSU-Prozess / Mutter in WG . In: Legal Tribune Online, 25.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18553/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen