Vergleich auf Widerruf vor dem AGH Berlin

BRAK richtet beA vor­läufig nicht ein

von Pia LorenzLesedauer: 3 Minuten
Die erste mündliche Verhandlung über die Anträge von zwei Anwälten, das besondere elektronische Anwaltspostfach für sie nicht empfangsbereit zu schalten, endete am Mittwoch mit einem Vergleich. Für die BRAK vermutlich ein Glücksfall.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich verpflichtet, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für die beiden Anwälte, die einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt haben, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht einzurichten. Beide Parteien können den Vergleich bis zum 31. März widerrufen (Anwaltsgerichtshof Berlin, Az. II-AGH 16-15). Hinfällig soll die Vereinbarung der Parteien auch dann werden, wenn die Anwälte nicht spätestens bis zum 6. April 2016 das Hauptsacheverfahren beim Anwaltsgerichtshof (AGH) Berlin einleiten. Sonst wird das Verfahren mit Wirksamwerden des Vergleichs erledigt, die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Aufgehoben wird auch der zur selben Rechtsfrage eigentlich für die kommende Woche anberaumte Termin vor dem I. Senat des AGH. Die Senate hätten sich ausgetauscht, hieß es am Mittwoch, der I. Senat teile die Rechtsauffassung des II. Und der wiederum teile die der Antragsteller, berichtet Dr. Marcus Werner gegenüber LTO. "Der Senat hat sehr deutlich gemacht, mangels gesetzlicher Grundlage keine passive Nutzungspflicht der Rechtsanwälte zu sehen", so der Kölner IT-Rechtler nach der über dreistündigen Verhandlung.

Anzeige

"Wir hätten auch einen Beschluss mitnehmen können"

Werner ist gleich doppelt eingebunden. Er vertritt seinen Kanzleikollegen Adrian Hoppe in dem am heutigen Mittwoch verhandelten Verfahren, in dem ursprünglich für nächste Woche anberaumten wehrt er sich selbst dagegen, dass das beA für ihn empfangsbereit geschaltet wird.  Dabei ist der IT-Rechtler, selbst Mitglied im Ausschuss elektronischer Rechtsverkehr des Deutschen Anwaltvereins, nach eigenen Angaben gar nicht darauf aus, das Anwaltspostfach zu stoppen. Ganz im Gegenteil sei er nach den Ausführungen des Senats auf den Präsidenten der BRAK Ekkehart Schäfer und seinen Vize Dr. Martin Abend zugegangen. "Wir hätten heute auch einen Beschluss mitnehmen können - den hätten wir bekommen", ist Werner überzeugt. Aber er und die Kollegen seiner Kanzlei seien darauf aus, eine Lösung zu finden: "Wir wollen einen Beitrag leisten, damit beA ein Erfolg wird". Dafür brauchen die Anwälte seiner Ansicht nach auch genügend Zeit, um sich auf das Postfach einzustellen.  Bislang zeigt die Dachorganisation* der Rechtsanwälte sich aber gegenüber den von mehreren Seiten geäußerten Bedenken eher uneinsichtig. Auch die recht lange Widerrufsfrist ist vor allem auf die Bedenken von Ekkehart Schäfer zurückzuführen. Der Präsident der BRAK befürchtet, zu dieser Frage eine Hauptversammlung durchführen zu müssen. Die ist das Hauptorgan der BRAK, die Präsidenten aller regionalen Rechtsanwaltskammern in Deutschland bestimmen die Richtlinien der Politik ihres Dachverbandes. Man darf gespannt sein, wie die Kammerchefs auf das Thema beA reagieren werden - aus Justizkreisen verlautete, dass es zu Irritationen gekommen sei, nachdem die meisten von ihnen im Dezember aus den Medien erfahren haben sollen, dass die BRAK beA kurz vor dem geplanten Start auf unbestimmte Zeit verschob. Nach dem heutigen Mittwoch und der Kenntnis von der Rechtsauffassung des Anwaltssenats haben Schäfer und Abend vielleicht eine veränderte Verhandlungsposition. Eine Stellungnahme war am Mittwochabend von der BRAK nicht mehr zu erhalten.  * Anm. d. Red.: Begriff präzisiert am 25.02.2016, 12:30 h.

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Rechtsanwälte

Verwandte Themen:
  • Rechtsanwälte
  • beA
  • BRAK
  • elektronischer Rechtsverkehr

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter