Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2016: Urteil nach Köln / Waffen beim NSU-Pro­zess / Mutter in WG

25.02.2016

In Köln erging das erste Urteil zur Silversternacht. Außerdem in der Presseschau: Mutter darf nicht einfach in die WG des Sohns einziehen, Verfassungsklage gegen CETA geplant und im NSU-Prozess wurden Waffen gesichtet.

Thema des Tages

AG Köln zur Silvesternacht: Nach den Übergriffen auf dem Kölner Domplatz hat das Amtsgericht Köln nun das erste Urteil gesprochen. Ein 23 Jahre alter Asylbewerber aus Marokko wurde wegen Diebstahl und Betäubungsmittelbesitz zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie 100 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte einer jungen Frau das Handy aus der Hand gerissen; bei seiner späteren Festnahme wurden geringe Mengen Rauschgift bei ihm gefunden. Obwohl es in dem Fall nicht um ein Sexualdelikt ging, wurde das Verfahren von hoher Medienpräsenz begleitet. Der Verteidiger des nicht vorbestraften Angeklagten hatte eine Geldstrafe gefordert und gerügt, seinem Mandanten werde die Verantwortung für die Geschehnisse dieser Nacht auferlegt. Der Richter hingegen begründete die Freiheitsstrafe damit, dass das Telefon in "raubähnlicher Weise" entwendet worden sei und es der Angeklagte auch mit "den Vorschriften in diesem Land" nicht so ernst nehme. Es berichteten die SZ (Kristiana Ludwig), die FAZ (Reiner Burger) und lto.de (Tanja Podolski).

Heribert Prantl (SZ) merkt dazu an, die Strafe sei für dieses Delikt "durchaus ordentlich". Da auch härtere Strafen gefordert worden waren, sei es gut, dass die Justiz nicht nach populistischen, sondern nach rechtlichen Kriterien entscheide. Ein Exempel zu statuieren sei nur möglich, wenn der Fall sich für ein Exempel eigne. Reinhard Müller (FAZ) ist der Meinung, der Rechtsstaat müsse sich im Großen wie im konkreten Einzelfall bewähren. Ein hartes Vorgehen gegen straffällige Flüchtlinge, wie es in den Asylpaketen beschlossen wurde, sei in diesem Fall nicht angezeigt, habe aber symbolische Bedeutung.

Rechtspolitik

Asylrecht: Am heutigen Donnerstag soll der Bundestag das Asylpaket II beschließen, das vor allem verschärfte Regelungen für abgelehnte Asylbewerber und Flüchtlinge mit geringen Bleibechancen beinhaltet, berichtet die taz (Johanna Roth). Angesichts eines weiteren geplanten Gesetzes, mit dem Algerien, Marokko und Tunesien zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt werden sollen, kritisiert Christian Rath (taz) ausführlich diesen Begriff und seine Auswirkungen als falsche Symbolpolitik. Denn obgleich auch für Menschen aus diesen Ländern weiterhin eine Verfolgung im Einzelfall geprüft werde, solle die Bezeichnung als "sicher" ein falsches Pauschalurteil über die Lage in diesen Ländern ausstrahlen.

Bundestrojaner: Am Montag erteilte das Bundesinnenministerium die Genehmigung, den neuen vom Bundeskriminalamt vorgestellten Staatstrojaner zur Quellen-TKÜ freizugeben. Wie netzpolitik.org (Markus Beckedahl) berichtet, wurde allerdings die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in die Überprüfung des Verfahrens bisher nicht eingebunden. Zudem veröffentlicht netzpolitik.org (Anna Biselli) die Antwort auf eine Anfrage an das Ministerium und kritisiert in diesem Zusammenhang, dass der Trojaner wohl trotz Fehlens einer klaren rechtlichen Regelung eingesetzt werden soll.

Erbschaftsteuer: Die CSU blockiert überraschend einen von den Bundestagsfraktionen der Union und der SPD ausgehandelten Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer. Eine solche ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 urteilte, Firmenerben würden zu sehr begünstigt. Die CSU hege Bedenken hinsichtlich der Belastung des Mittelstands, meldet zeit.de.

Leiharbeit und Werkverträge: Ein Gesetzentwurf, der klarere Regeln insbesondere für Werkverträge schaffen sollte, erhält auch in der überarbeiteten Fassung nicht die Zustimmung der CSU. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Benachteiligung von Werkvertragsnehmern gegenüber den Stammbelegschaften abzuschwächen, berichtet die SZ.

Recht auf Home-Office: Die SPD schlägt in einem Positionspapier vor, einen Rechtsanspruch auf "mobile Arbeit" einzuführen, "die während der betriebsüblichen Arbeitszeiten an einem von den Beschäftigten selbst zu bestimmenden Arbeitsplatz erbracht werden darf", wie die FAZ (dc) schreibt. Dies könne auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Gleichzeitig sei aber ein Anspruch auf Nichterreichbarkeit zu gewährleisten, um der "Entgrenzung" der Arbeit im digitalen Zeitalter engegenzutreten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2016: Urteil nach Köln / Waffen beim NSU-Prozess / Mutter in WG . In: Legal Tribune Online, 25.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18553/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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