Die juristische Presseschau vom 24. November 2015: Streit um Bet­ten­steuer / Ober­g­renze für Flücht­linge / Die Frei­heit

24.11.2015

Justiz

VGH zu "Die Freiheit": Der Landesverband der rechtspopulistischen Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden; dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Auch dürfe das Bayerische Innenministerium der Partei verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit vorwerfen. Die Partei wird seit dem Frühjahr 2013 vom Bayerischen Verfassungsschutz beobachtet. Dagegen hatte sie geklagt. Die Revision wurde nicht zu gelassen, meldet lto.de.

OVG Berlin-Brandenburg zu Lobbyisten-Kontakten: Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, muss das Parlament künftig darlegen, "welche Fraktion für welche Firmen- und Verbandsvertreter Dauereintrittskarten vergibt, die ungehinderten Zugang zu den Abgeordneten verschaffen." Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am vergangenen Freitag auf eine Klage des Tagesspiegel hin beschlossen und dadurch den Bundestag zu mehr Transparenz gedrängt.

LG Bonn zu Angriff mit Hepatitis-Spritze: Mit einer verseuchten Hepatitis-Spritze hat der Verurteilte im Juni einen Supermarktkunden angegriffen und verletzt, als dieser ihn wegen Diebstahls von drei Paketen Kaffee zu stellen versuchte. Zuvor hatte er den Filialleiter mit der Spritze bedroht. Vor dem Bonner Landgericht wurde der Mann nun wegen schweren räuberischen Diebstahls sowie gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, meldet die SZ. Zudem wird der Drogenabhängige in einer Entzugsklinik untergebracht.

VG Koblenz zu Haftung auf Schulweg: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass wenn Schüler auf ihrem Schulweg Steine und Müll auf ein Grundstück werfen, die Schulträgerin nicht dafür haften müsse. Diese Exzesse der Schüler können ihr nicht zugerechnet werden, da sie diese nicht wolle und auch keine Anreize dafür setze, so lto.de.

AG Nördlingen zu "Zwölf Stämme": Wegen Rutenschlägen auf den Hintern eines damals 14 Jahre alten Schülers ist ein ehemaliger Lehrer der Sekte "Zwölf Stämme" zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Amtsgericht Nördlingen ordnete zudem an, dass der 54-Jährige eine Geldstrafe von 2.000 Euro zahlen muss, melden SZ und taz (Annette Walter). Wegen ähnlicher Anklagen müssen sich weitere Mitglieder der umstrittenen ultrachristlichen Sekte künftig ebenfalls vor Gericht verantworten.

OLG München – Spionage: In dem Prozess vor dem Oberlandesgericht München um den wegen Landesverrats angeklagten Ex-BND-Mitarbeiter sagte dessen Freundin aus. Diese beschrieb ihn als äußerst schüchternen Einzelgänger, welcher aber sehr nett und liebenswert sei. Die Anklage wirft dem Bürokaufmann Spionage für den US-Geheimdienst CIA sowie für den russischen Geheimdienst vor: Landesverrat, die Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit, so die SZ.

LG Aurich – "Tötung" der Mutter: Eine 63-jährige Frau ist vor dem Landgericht Aurich wegen Totschlags und Körperverletzung angeklagt. Sie gab bei der Polizei an, ihre 95 Jahre alte Mutter geschlagen und mit einer Strumpfhose erwürgt zu haben, melden die FAZ (Reinhard Bingener) und spiegel.de. Zum Prozessauftakt erklärte die Tochter nun, sie habe die Tat damals nur eingeräumt, um ihre Ruhe zu haben. Ihre Mutter habe sie geschlagen, sie habe zurückgeschlagen und sei danach aus dem Haus gegangen. Bei ihrer Rückkehr habe sie festgestellt, dass ihre Mutter tot war.

LG Augsburg – Kinderarzt: Ein Kinderarzt hat vor dem Augsburger Landgericht den sexuellen Missbrauch von 21 Jungen gestanden. Ihm wird vorgeworfen Jungen in Augsburg und München in Tiefgaragen oder Keller gelockt zu haben, um diese sexuell zu missbrauchen. Auch soll er einen Jungen entführt und missbraucht haben. Dem Mann drohen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern bis zu 15 Jahren Haft, laut Anklage kommt auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht, so die SZ (Stefan Mayr), die FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de.

LG München – Jugendleiter: Vor dem Münchener Landgericht hat ein Missbrauchsprozess gegen einen ehemaligen Jugendleiter der Pfadfinder begonnen. Der Angeklagte soll sich 2008 bis 2009 in seiner Wohnung neunmal an einem sieben bis acht Jahre alten Jungen vergangen und dies gefilmt haben. Er soll das Kind vor den Übergriffen betäubt haben, meldet focus.de.

Stolpersteinklage: Der Münchner Stadtrat hat Ende Juli ein generelles Verbot von Stolpersteinen in München bekräftigt, zugleich aber Gedenksäulen auf dem Gehweg erlaubt. Der Anwalt Hannes Hartung wird im Auftrag einer Gruppe von Nazi-Opfern und ihrer Familien Klage beim Verwaltungsgericht München einreichen, um gegen die ablehnenden Bescheide des Baureferats, keine Stolpersteine verlegen zu dürfen, vorzugehen, berichtet die SZ (Martin Bernstein). Eine Sondernutzung des Gehweges liege nicht vor; außerdem seien alle Gedenkformen als gleichwertig einzustufen, schon allein auf Grund der Religionsfreiheit, so der Anwalt.

Peruanischer Kleinbauer vs. RWE: RWE ist das erste europäische Unternehmen, das für den Klimawandel haften soll. Der Energiekonzern zählt zu den größten CO2-Emittenten weltweit und soll für notwendige Schutzmaßnahmen für die Gletscherschmelze zahlen. Ein peruanischer Kleinbauer wird den deutschen Energiekonzern vor dem Landgericht Essen verklagen, weiß die FAZ (Andreas Mihm).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. November 2015: Streit um Bettensteuer / Obergrenze für Flüchtlinge / Die Freiheit . In: Legal Tribune Online, 24.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17633/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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