Die juristische Presseschau vom 24. November 2015: Streit um Bet­ten­steuer / Ober­g­renze für Flücht­linge / Die Frei­heit

24.11.2015

Recht in der Welt

Polen – Justizkontrolle: Die Juniorprofessorin Anna Śledzińska-Simon schreibt auf verfassungsblog.de in einem englischsprachigen Beitrag über Polens Verfassungsgerichtshof wie er zwischen die politischen Fronten zu geraten droht. Sie zieht einen Vergleich zu den "midnight appointments" durch Präsident John Adams im Jahr 1801.

Schweiz – hetzerische Tweets: Ein Twitter-Nutzer wurde in der Schweiz wegen des Tweets "Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht … diesmal für Moscheen" zu einer Geldstrafe verurteilt, so internet-law.de (Thomas Stadler). Das Schweizer Bundesgericht hat mit Beschluss vom 4. November die vorinstanzliche Verurteilung wegen Rassendiskriminierung bestätigt.

Managua – Sorgerechtsstreit: In der Rubrik aus aller Welt berichtet das HBl (Christian Meier) über einen Sorgerechtsstreit zwischen einem Deutschen und einer US-Nicaraguanerin. Die Ex-Partnerin halte das Kind in Nicaragua fest, obgleich das Familiengericht in Frankfurt am Main dem Vater das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hatte. Nun muss er sich in Managua vor Gericht wegen Entführung seines Sohnes und psychologischer Gewalt gegen die Mutter verantworten.

Sonstiges

Befangene Abgeordnete: Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) stellte klar, dass "nach geltendem Recht keine zwingenden Gründe für einen Ausschluss von Stimmrechten eines Abgeordneten bei Entscheidungen des Bundestages, die diesen selbst begünstigen können" vorliegen. Stephan Harbarth (CDU), Bundestagsabgeordneter und Anwalt bei der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz, welche durch Volkswagen mandatiert wurde, war beteiligt bei der Abstimmung, ob der Tagesordnungspunkt "VW" abzusetzen sei, um so die Manipulationen bei VW nicht im Rechts- und Verbraucher-Ausschuss zu diskutieren, berichtet die SZ (Robert Roßmann).

NSA-Untersuchungsausschuss: Wie die SZ meldet, sind die Obleute des NSA-Untersuchungsausschusses bei der Prüfung der Spähziele des Bundesnachrichtendienstes auf einen "Wust" von Selektoren (Mail-Adressen und Telefonnummern) gestoßen. Zur Aufklärung dieser bedürfe es sämtlicher Begleitmaterialien. Die taz (Tobias Schulze) weist insbesondere darauf hin, dass die Abgeordneten die Öffentlichkeit nicht im Detail über die Inhalte informieren dürfen.

Stuttgarter NSU-Ausschuss: Vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages in Stuttgart wurde die Präsidentin des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg, Beate Bube zu den dem Ausschuss nicht vorgelegten Akten betreffend den "Umtrieben" des KuKlux-Klan und dessen Verbindung zum NSU angehört, meldet die SZ (Tanjev Schultz). Diese Unterlagen seien nicht bewusst zurückgehalten worden; vielmehr sei dies ein bürokratisches Organisationsverschulden, so Bube.

Versicherungsverträge: Die SZ (Jonas Tauber) erklärt, warum es nach einem Schaden nicht immer ratsam sei, aus Sorge vor einer Kündigung der Versicherung diese selbst zu wechseln und welche Rechte einem bei einer eigenen außerordentlichen Kündigung zustehen.

Das Letzte zum Schluss

Falscher Wochentag: Ein Mann wollte am Sonntag einen Lastwagen mit 23 Tonnen Kaffee- und Kakaopulver stehlen. Er hätte sich dafür besser einen anderen Wochentag aussuchen sollen, denn weit kam er mit dem LKW nicht. Auf der Autobahn wurde er von Polizeibeamten wegen des Sonntagsfahrverbots von LKWs angehalten, so spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ps

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. November 2015: Streit um Bettensteuer / Obergrenze für Flüchtlinge / Die Freiheit . In: Legal Tribune Online, 24.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17633/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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