Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Januar 2015: Methadon-Tod der Chantal D. – Blasphemie-Paragraf – Flüchtlingsunterkunft in Hamburg

26.01.2015

Recht in der Welt

Frankreich – Terrorist verliert Staatsangehörigkeit: Die Samstags-FAZ (Michaela Wiegel) berichtet über eine Entscheidung des französischen Verfassungsgerichts vom vergangenen Freitag, wonach eine Vorschrift aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die ermöglicht, verurteilten Terroristen die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen, nicht gegen den Grundsatz der Gleichheit verstoße. Voraussetzung sei aber, dass die Person nicht staatenlos werde. Um diese Lücke zu schließen, werde eine Wiedereinführung des Tatbestandes der "nationalen Unwürdigkeit" diskutiert: Danach könnten bürgerliche und politische Rechte aberkannt werden. Dazu berichtet auch zeit.de.

USA – Supreme Court prüft Giftspritze: Zurückgehend auf einen Antrag von vier Todestrakt-Insassen prüft das höchste Gericht der USA, der Supreme Court, die Vereinbarkeit der im Bundestaat Oklahoma verwendeten Giftspritzen-Mischung mit dem in der Verfassung enthaltenen Verbot grausamer Bestrafung. Eine 43 Minuten andauernde Hinrichtung im Frühjahr 2014 hatte auch weltweit für Aufsehen gesorgt. spiegel.de berichtet.

USA – Silk Road-Betreiber: Über den Prozess gegen den als Betreiber der ehemaligen Drogenplattform Silk Road angeklagten Ross Ulbricht schreibt das Handelsblatt (Frank Wiebe). Ein ehemaliger College-Freund habe ihn in einer Zeugenaussage nun schwer belastet.

Sonstiges

Selbstanzeige – Hoch-Zeiten vorbei: Nachdem 2014 eine Rekordzahl an Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung brachte, sei die Hoch-Zeit der Selbstanzeigen vorbei, stellt die Montags-FAZ (Manfred Schäfers) in Aussicht. Grund sei die seit 1. Januar dieses Jahres verschärfte Neuregelung der Selbstanzeige.

Wartefrist für Aktionäre: Unternehmen könnten Verstöße früherer Vorstände viel schneller öffentlich aufarbeiten, meint Rechtsanwalt und Aktienrechtler Kilian K. Eßwein in der Montags-SZ. Doch das Aktienrecht verhindere dies: Nachdem Pflichtverstöße früherer Vorstände mit dem Aufsichtsrat abgewickelt werden, dürfen Aktionäre erst drei Jahre später über das Gelingen der Einigung befinden. Diese Frist sei realitätsfern und solle abgeschafft werden.

Widerspruch bei Lebensversicherungen: Lebensversicherungen rückgängig zu machen, kann sich für Verbraucher lohnen, schreibt die Montags-Welt. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass viele Verbraucher per Widerspruch auch Jahre nach Vertragsschluss noch einen größeren Teil der Prämien zurückbekommen – sofern sie falsch über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt wurden. Das Stück setzt sich auch damit auseinander, wie die deutsche Rechtsprechung das Urteil umsetzt und was Verbraucher nun beachten müssen.

WG-Verträge: Einen Überblick über verschiedene Mietvertragstypen für Wohngemeinschaften und deren Vor- und Nachteile gibt spiegel.de.

Arbeitnehmerrechte: "So schicken Sie Ihren Chef ins Gefängnis" – einen Überblick über Arbeitnehmerrechte bei Überstunden bietet spiegel.de (Volker Kitz).

Das Letzte zum Schluss

245 Jahre Knast: Ganz schön verschreckt haben zwei Bundespolizisten einen Mann, den sie am Bremer Hauptbahnhof verhafteten: Gegen ihn lägen zwei Haftbefehle in Höhe von 245 Jahren vor, eröffneten sie ihm. Der Mann sei fassungslos gewesen – auch noch, nachdem sich der Irrtum aufklärte: Es wurden 347 Tage, wie welt.de meldet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Januar 2015: Methadon-Tod der Chantal D. – Blasphemie-Paragraf – Flüchtlingsunterkunft in Hamburg . In: Legal Tribune Online, 26.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14477/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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