Die juristische Presseschau vom 23. Januar 2015: Hooligans als kriminelle Vereinigung – Pinkeln im Stehen – Prozess um verkaufte Klausuren geht weiter

23.01.2015

Recht in der Welt

USA – Barrett Brown: Der US-Journalist Barrett Brown ist für seine mutmaßlichen Verbindungen zu Anonymous und deren Hack des US-Sicherheitsunternehmens Stratfor von einem Gericht in Dallas zu rund fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das berichtet zeit.de. Unterstützer gehen davon aus, dass das Urteil Whistleblower und Aktivisten abschrecken soll.

USA – Ferguson-Polizist: Zuständige Justizbeamte empfehlen spiegel.de zufolge, keine Bundesanklage gegen Darren Wilson zu erheben. Es gebe keine Hinweise auf Verletzung der Bürgerrechte. Wilson erschoss im August 2014 einen schwarzen Jugendlichen in Ferguson.

Italien – Francesco Schettino: Fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Havarie, Zurücklassen Hilfsbedürftiger und Verweigerung der Zusammenarbeit mit den Behörden wirft die Staatsanwaltschaft Francesco Schettino im Costa Concordia-Prozess vor. Schettino selbst, der als Kapitän das Schiff steuerte, hält sich für unschuldig. Nun laufen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, wie spiegel.de und welt.de berichten.

Juristische Ausbildung

Prozess gegen Jörg L. geht weiter: lto.de zufolge ist der Prozess am Landgericht Lüneburg gegen den ehemaligen Richter Jörg L., der Examenslösungen verkauft haben soll, auch nach seinem Geständnis nicht so schnell zu Ende. Das Gericht wolle sich "einen Eindruck von der Motivlage des Täters und den Konsequenzen für die Kandidaten machen". Der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) berichtet, wie angehende Juristen die Begegnungen mit L. schildern.

Sonstiges

Verteidiger Sven Thomas: Strafverteidiger Sven Thomas spricht im SZ-Interview (Melanie Ahlemeier) über Schauspielkunst vor Gericht und seine Beziehung zu "Alphatieren" wie etwa seinem Mandanten Bernie Ecclestone. An der jüngsten Finanzkrise sehe man, dass man manche Sachverhalte im Wirtschaftsleben nicht anklagen könne, so Thomas außerdem.

Das Letzte zum Schluss

Knöllchen-Horst gegen Dolly Buster: Er hat schon Tausende Falschparker bezichtigt – jetzt zieht "Knöllchen-Horst" den ehemaligen Erotikstar Dolly Buster vor Gericht: Nachdem Buster öffentlich gemutmaßt haben soll, das Anzeigen von Falschparkern errege "Knöllchen-Horst" sexuell, verlangt dieser von Buster 1.500 Euro Schadensersatz vor dem Amtsgericht Osterode. spiegel.de berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Januar 2015: Hooligans als kriminelle Vereinigung – Pinkeln im Stehen – Prozess um verkaufte Klausuren geht weiter . In: Legal Tribune Online, 23.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14462/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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