Die juristische Presseschau vom 23. Januar 2015: Hooligans als kriminelle Vereinigung – Pinkeln im Stehen – Prozess um verkaufte Klausuren geht weiter

23.01.2015

Ein Hooligan-Trupp kann nach Ansicht des BGH als kriminelle Vereinigung gelten. Außerdem in der Presseschau: Pinkeln im Stehen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietswohnung, der Prozess gegen Jörg L. wegen Verkaufs von Juraklausuren geht weiter, die Rechtsprechung zum Filesharing ist uneinheitlich und warum ein Falschpark-Sheriff jetzt gegen Dolly Buster vorgeht.

Thema des Tages

BGH zu Hooligans: Gewaltbereite Hooligan-Gruppen, die sich zum Prügeln verabreden, können als kriminelle Vereinigung eingestuft werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Urteil betrifft die Gruppierung "Hooligans Elbflorenz", die bereits das Landgericht Dresden als kriminelle Vereinigung eingestuft hatte. Die Verteidigung argumentierte, dass alle Beteiligten in die Gefährdung ihrer Gesundheit einwilligt hatten. Diese Einwilligung ist nach Ansicht des BGH aber sittenwidrig – weil die bloße Beteiligung an einer Schlägerei strafbar ist. Die SZ (Wolfgang Janisch), die taz (Christian Rath), der Tagesspiegel (Ursula Knapp) und lto.de berichten.

Christian Bommarius (Berliner Zeitung) nimmt das Urteil zum Anlass, den Straftatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung als zu unbestimmt zu kritisieren: Der leichteste Anfangsverdacht genüge für weitreichende Ermittlungsbefugnisse.

Rechtspolitik

Unterbringungsrecht: Auch Juraprofessor Henning Ernst Müller bespricht auf blog.beck.de den Entwurf einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur "Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 Strafgesetzbuch". Der Entwurf gehe in die richtige Richtung, wenngleich unzureichende gegenseitige kritische Kontrolle von Justiz und Forensik nicht beseitigt werde.

EU-Urheberrecht: Um ein Votum des EU-Parlaments zur Zukunft des Urheberrechts vorzubereiten, hat Julia Reda, einzige deutsche Piratin im EU-Parlament, der FAZ (Hendrik Kafsack) zufolge einen "äußerst diplomatischen" Entwurf vorgelegt. Im Mittelpunkt stehe die EU-weite Harmonisierung des Urheberrechts. Und um es mit dem digitalen Zeitalter zu "versöhnen", soll das Urheberrecht künftig "technikneutral" gefasst sein.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Januar 2015: Hooligans als kriminelle Vereinigung – Pinkeln im Stehen – Prozess um verkaufte Klausuren geht weiter . In: Legal Tribune Online, 23.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14462/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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