Die juristische Presseschau vom 7. Januar 2015: Richter gesteht Korruption – Prof kritisiert Lehre – doch keine Suizidhilfe für Sexualstraftäter

07.01.2015

Recht in der Welt

USA – Ferguson-Jury: Nach dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf den schwarzen Jugendlichen im Sommer 2014 in Ferguson hatte die Grand Jury entschieden, dass keine Anklage gegen den Polizisten erhoben wird. Um sich zu den Gründen der umstrittenen Entscheidung äußern zu dürfen, klagt jetzt ein Jury-Mitglied gegen seine Geheimhaltungspflicht. spiegel.de berichtet.

USA – Marathon-Bomber: Der SZ (David Hesse) zufolge gestaltet sich im Prozess gegen den mutmaßlichen Marathon-Bomber Dschochar Zarnajew die Auswahl der Geschworenen aus 1.200 Personen als schwierig. Eine zentrale Frage sei deren Haltung zur Todesstrafe; die Verteidigung meint außerdem, im gesamten Bundesstaat Massachusetts seien keine unvoreingenommenen Geschworenen mehr zu finden.

Belgien – Suizidhilfe: Der in Belgien u.a. wegen Mordes verurteilte und seit dreißig Jahren gefangene Frank Van Den Bleeken bekommt nun doch keine Suizidhilfe, melden die Welt (Francois Duchateau) und sueddeutsche.de. Van Den Bleeken soll in eine psychiatrische Einrichtung verlegt werden.

Palästina – IStGH: Mit dem Beitrittsgesuch der palästinensischen Autonomiebehörde zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag befasst sich nun auch die FAZ (Reinhard Müller). Sollte das IStGH-Statut dereinst für Palästina gelten, könnten auch israelische Politiker und Militärs für schwere Kriegsverbrechen auf palästinensischem Gebiet belangt werden – wenngleich die Hürden für ein Verfahren vor dem IStGH hoch seien.

Guatemala – Ríos Montt: Der Prozess gegen Guatemalas früheren Militärmachthaber Ríos Montt wegen Völkermordes ist kurz nach Auftakt vertagt worden, meldet die taz. Grund: Die Richterin sei befangen, weil ihre Doktorarbeit vom Völkermord in Guatemala handelt.

Juristische Ausbildung

Lehrkritik: Im FAZ-Ressort "Forschung und Lehre" plädiert der Juraprofessor Nils Jansen für die stärkere Vermittlung von Grundlagenkenntnissen im Jurastudium: Textlektüre solle besser geschult, juristisches Wissen nicht mit bloßer Rechtsprechungskenntnis verwechselt werden. Und schließlich gehe es "um die Frage, wie junge Juristen geprägt werden: als professionelle Rechtstechniker oder als verantwortungsbewusste Anwälte des Rechts".

Sonstiges

Code statt Gesetz: Werden Algorithmen eines Tages die Funktion von Gesetzen übernehmen? Sind (rechts)politische Prozesse bereits heute automatisiert? Diesen Fragen widmet Adrian Lobe einen Beitrag im Medien-Teil der FAZ.

Digitaler Nachlass: Müssen E-Mails an Erben Verstorbener herausgegeben werden? Die Provider können sich auf das Telekommunikationsgeheimnis berufen, weiß der Anwalt Peter Bräutigam im Interview mit der Berliner Zeitung (Mira Gajevic).

Unternehmensschenkungen: Wann ist nach dem Erbschaftsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Unternehmerfamilien der günstigste Zeitpunkt für eine Schenkung? Dieser Frage gehen die Anwälte Christian von Oertzen und Frank Hannes im Finanz-Ressort der FAZ nach.

Das Letzte zum Schluss

Zwei Promille auf der Yacht: Trotz über zwei Promille darf der Kapitän einer Segelyacht seinen Bootsführerschein behalten: Der Rechtsgrundlage zum Entzug des Bootsführerscheins lasse sich nicht mit einer dem Rechtsstaatsprinzip genügenden Bestimmtheit entnehmen, dass ein einmaliger erheblicher Rausch ausreicht. Der Verordnungsgeber hätte das klarer regeln müssen, befand das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. blog.beck.de (Carsten Krumm) weist auf das Urteil hin.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Januar 2015: Richter gesteht Korruption – Prof kritisiert Lehre – doch keine Suizidhilfe für Sexualstraftäter . In: Legal Tribune Online, 07.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14287/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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