Die juristische Presseschau vom 7. Januar 2015: Richter gesteht Korruption – Prof kritisiert Lehre – doch keine Suizidhilfe für Sexualstraftäter

07.01.2015

Justiz

EuGH – Umsatzsteuer: Über die umsatzsteuerrechtliche Frage, ob die Berichtigung einer Rechnung nach europäischem Recht zurückwirkt, wird der Europäische Gerichtshof voraussichtlich noch im Jahr 2015 entscheiden. Die Frage sei "für alle umsatzsteuerlichen Unternehmer von Interesse", so der Anwalt Oliver Zugmaier im FAZ-Ressort "Recht und Steuern".

LSG Hessen zu Rentenanspruch bei Straftat: Ein Versicherungsnehmer, der wegen Krankheit oder Behinderung erwerbsgemindert ist, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Rente. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen entfällt dieser Anspruch aber, wenn der Versicherte die Erwerbsminderung durch eine von ihm begangene Straftat (dort: Trunkenheit im Verkehr) verursacht hat. lto.de berichtet.

LG Berlin – Leiharbeitsrichtlinie: Vor dem Landgericht Berlin verklagt eine Leiharbeitnehmerin die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtline auf Schadensersatz aus Staatshaftung. Auf blog.handelsblatt.com schätzt der Rechtanwalt André Zimmermann die Erfolgsaussichten als eher gering ein.

LG Dresden – Landfriedensbruch bei Demo: Über das Strafverfahren gegen einen Gegendemonstranten auf dem Dresdner Nazi-Aufmarsch 2011 berichtet die taz (Michael Bartsch). Ihm wird schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen; vor dem Landgericht Dresden läuft jetzt die Berufung. Kritisiert wird ein zweifelhafter Videobeweis.

AnwGH NRW zur Zustellung unter Anwälten: lawblog.de (Udo Vetter) weist auf ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen aus dem November 2014 hin, wonach Rechtsanwälte nicht verpflichtet sind, Zustellungen von Anwaltskollegen entgegenzunehmen. Diese Pflicht gelte nur für Zustellungen von Gerichten und Behörden, nicht von Kollegen.

AG München zu Glückspielgeld: Wer sich beim Online-Black-Jack des unerlaubten Glückspiels schuldig macht, muss das gewonnene Geld komplett an den Staat herausgeben. Die Welt (Karsten Seibel) schildert einen Fall vor dem Amtsgericht München, wonach ein beim Verurteilten sichergestellter Gewinn von rund 63.500 Euro für immer eingezogen wird. Das Urteil habe "Signalwirkung".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Januar 2015: Richter gesteht Korruption – Prof kritisiert Lehre – doch keine Suizidhilfe für Sexualstraftäter . In: Legal Tribune Online, 07.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14287/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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