Die juristische Presseschau vom 6. November 2014: GDL darf vielleicht – AfD soll nicht dürfen – Gauck durfte

06.11.2014

Recht in der Welt

Frankreich – Entlassung eines Designers: Die Entlassung eines britischen Modedesigners bei Dior war rechtens. Das hat ein französisches Arbeitsgericht entschieden. Der Designer hatte im Jahr 2011 mit antisemitischen Äußerungen ("I love Hitler") einen Skandal verursacht. Die FAZ (Christian Schubert) fasst den kuriosen Fall zusammen.

Juristische Ausbildung

Spezialisierung aufs Steuerrecht: Einige Unis bieten LL.M.-Abschlüsse oder Schwerpunktausbildungen im Steuerrecht für Juraabsolventen an. Die SZ-Beilage "Lernen" (Maria Fiedler) berichtet über die Vorzüge und vielseitigen Perspektiven einer Spezialisierung auf das vermeintlich trockene Rechtsgebiet.

Sonstiges

Äußerungsrechte des Bundespräsidenten: Mit der Frage, ob Bundespräsident Gauck seine Skepsis gegenüber einer möglichen rot-rot-grünen Regierungsbildung in Thüringen äußern durfte, befasst sich jetzt auch Sebastian Roßner auf lto.de. Roßner weist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus diesem Jahr hin, nach dem der Bundespräsident in seiner Themenwahl frei sei – und nicht an das Leitbild eines neutralen Präsidenten gebunden. Dieser Spielraum sei lediglich begrenzt durch das Verbot, willkürlich Partei zu ergreifen. Nach Roßners Ansicht bewegt sich Gaucks "maßvolle" und "nicht als unverrückbares Verdikt" erscheinende Äußerung in diesem Rahmen.

Springer und das Leistungsschutzrecht: Muss Google für das Anzeigen kleiner Textbausteine (Snippets) in Suchergebnissen zahlen? Nach dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage besteht zumindest ein gesetzlicher Anspruch darauf. Doch bereits vor zwei Wochen hatten die in der Verwertungsgesellschaft Media zur Geltendmachung dieses Anspruchs organisierten Verlage der Suchmaschine Google widerrufliche Gratislizenzen eingeräumt – darunter auch der Verlag Axel Springer, der bislang aber vier seiner Titel von der Lizenz ausnahm, unter anderem welt.de. Wie die taz (Jürn Kruse), das Handelsblatt (Kai-Hinrich Renner), die FAZ (Henning Peitsmeier) und die SZ (Caspar Busse/Claudia Tieschky) melden, umfasst diese Gratislizenz jetzt auch die restlichen Springer-Titel. Springer-Chef Döpfner bewertet diesen Schritt als "Folge der Diskriminierung von Googles Marktmacht".

Das Letzte zum Schluss

Kündigung nach Ice Bucket Challange: Auf einer Welle von Internethypes mitzureiten, ist regelmäßig eine Frage des Geschmacks. Doch darf deshalb auch mal gekündigt werden? Eine OP-Leiterin hatte sich laut justillon.de zu Spendenzwecken vor laufender Kamera einen Eimer Eiswasser über den Kopf gießen lassen und das entstandene Video bei Facebook geteilt ("Ice Bucket Challange"). Verstoß gegen Hygienevorschriften, nicht tragbar – Kündigung, hieß es vom Arbeitgeber. Der Fall landete vor dem Arbeitsgericht Lübeck, wo man sich dann doch gütlich einigte.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. November 2014: GDL darf vielleicht – AfD soll nicht dürfen – Gauck durfte . In: Legal Tribune Online, 06.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13723/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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