Die juristische Presseschau vom 2. Oktober 2014: Gesetzentwurf zu Mietpreisbremse – BVerfG zu Doktorwürde – Hamburger Transparenzportal

02.10.2014

Sonstiges

Transparenzportal Hamburg: Mit dem Transparenzgesetz von 2012 hatte Hamburg die Veröffentlichung sämtlicher Daten und Dokumente der Verwaltung beschlossen. Das Gesetz tritt als Ersatz des bisherigen Informationsfreiheitsgesetz am 6. Oktober in Kraft und seit dem 1. Oktober ist das bisher einmalige Transparenzportal online, berichtet lto.de.

Unionsrechtswidrige Subventionen: Die EU-Kommission gab am Mittwoch ihre Entscheidung über mehrere Fälle umstrittener Subventionen bekannt, meldet die FAZ (tifr/wmu). Danach verstießen die in Rheinland-Pfalz für die Errichtung eines Freizeitparks am Nürburgring gezahlten Millionenbeträge gegen europäisches Beihilferecht ebenso wie die Zahlungen für den Flughafen Zweibrücken. Zahlungen für den Flughafen Hahn hingegen wurden gebilligt. Aufgrund der Insolvenz der Unternehmen, welche die Beihilfen erhalten hatten, werden diese jedoch nicht mehr zurückgezahlt. Der Erwerber des Nürburgrings hafte insofern nicht und der Verkauf sei rechtmäßig im Bieterverfahren erfolgt.

NSU/NSDAP-CD: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nun bestätigt, dass der im April dieses Jahres verstorbene V-Mann "Corelli" seinem V-Mann-Führer bereits 2005 eine CD übergeben hatte, auf der sich eine Datei mit dem Titel "NSDAP/NSU" befand, berichten die Welt und die taz (Christian Rath). Erst jetzt will der Verfassungsschutz die CD bei den Asservaten des V-Mann-Führers gefunden haben. Ob sie mit der bereits aufgetauchten CD fast gleichen Titels identisch ist, ist noch nicht klar und damit auch, ob sich aus ihr Erkenntnisse zum NSU ergeben hätten. Die mit dem NSU befassten Abgeordneten fordern Aufklärung und fragen, ob bewusst etwas verschwiegen wurde.

Nichtaussage-Genehmigung? Netzpolitik.org veröffentlicht eine Aussagegenehmigung wie sie den Bundesnachrichtendienstmitarbeitern für ihre Aussage vor dem NSU-Untersuchungsausschuss erteilt wird. Dazu werden die Antworten von Ausschussmitgliedern aufgeführt auf die Frage, ob sie die Genehmigung so für gerechtfertigt halten und welche Schlüsse sie daraus ziehen.

Urgrund des 3. Oktober: Heribert Prantl (SZ) kommentiert zu dem, was am 3. Oktober gefeiert wird: Der Urgrund sei die friedliche Montagsdemonstration am 9. Oktober 1989. Der Freiheitswille habe den Einheitswillen ermöglicht. "Es ist zu oft geschossen worden in Deutschland. Freuen wir uns darüber, dass das am Wendetag jüngerer deutscher Geschichte nicht geschah."

Das Letzte zum Schluss

Wer nutzen will, muss vorher fragen: Nach dem Leistungsschutzrecht darf Google keine sogenannte Snippets – Artikelausschnitte aus Medien im Wortlaut – ohne Erlaubnis anzeigen. Google hat sich nicht daran gehalten und wurde von der Verwertungsgesellschaft Media auf Zahlung von Vergütung für die Veröffentlichung verklagt. Google verkündete nun, die Praxis bei diesen Verlagen aufzugeben und nur noch Artikelüberschriften zu verlinken. Darüber empörten sich die Verlage und meinten, Google wolle sie erpressen. Aber Google hat wohl nur eine Konsequenz aus dem PR-Spruch der Unternehmen "Wer nutzen will, muss vorher fragen" gezogen, wie Stefan Niggemeier (stefan-niggemeier.de) meint: "Wer nicht fragen will, nutzt nicht."

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Oktober 2014: Gesetzentwurf zu Mietpreisbremse – BVerfG zu Doktorwürde – Hamburger Transparenzportal . In: Legal Tribune Online, 02.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13372/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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