Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. November 2016: Strafe für Fal­sch­mel­dungen / Rechts­wid­riger Sex der Ermitt­lerin / Weih­nachtskrippen und Lai­zität

14.11.2016

Bayern will die Polizei in Gefahrenlagen vor sinnloser Arbeit schützen. Außerdem in der Presseschau: Die Hamburger Polizei räumt Fehler einer Verdeckten Ermittlerin ein und der Conseil d'Etat erlaubt Jesus-Krippen in Staatsgebäuden.

Thema des Tages

Absichtliche Falschmeldungen: Bei der Justizministerkonferenz am Donnerstag soll ein bayerischer Gesetzentwurf  diskutiert werden, der absichtliche Falschmeldungen stärker bestrafen will. Konkret  sollen § 145 Strafgesetzbuch (Missbrauch von Notrufen) und § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) verschärft werden. Erfasst werden soll vor allem der Fall, dass der Täter während einer bereits bestehenden Gefahrenlage die Ressourcen der Polizei durch falsche Hinweise bindet, berichtet die Montags-SZ (Lena Kampf).

Im Zusammenhang mit dem Amoklauf am Münchener Olympia-Einkaufszentrum waren bei der Staatsanwaltschaft München I rund drei Dutzend Ermittlungsverfahren gegen Trittbrettfahrer anhängig. Abgesehen von den Strafen versuche die Polizei die Tatverdächtigen zu beeindrucken, indem sie mit großem Aufgebot ihre Wohnungen nach Waffen durchsuche, berichtet die Montags-SZ (Bernd Kastner).

Rechtspolitik

Demenzforschung: An Dementen kann künftig fremdnützig geforscht werden, wenn die Betroffenen zu gesunden Zeiten zugestimmt hatten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung hat am Freitag der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen, berichtet suedeutsche.de. Die FAS (Florentine Fritzen) schildert ausführlich die Debatte, bei der der Fraktionszwang aufgehoben war. Im Interview mit der WamS (Norbert Lossau) spricht sich der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der Theologe Peter Dabrock, für die Neuregelung aus. Auch Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) befürwortet die Reform. 

Arzneimittel: Die SPD lehnt das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgeschlagene Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten ab, so die Montags-FAZ (Andreas Mihm). Der Versandhandel verbessere die Versorgung auf dem Land und bringe chronisch Kranken Ersparnisse. Auch die Grünen sind gegen ein Verbot, während die CSU und die Linke den Vorschlag unterstützten. Gröhe reagiert auf ein EuGH-Urteil, das nach Ansicht der Apothekenverbände die Apotheken gefährdet.

Kinderehen: Die Samstags-SZ (Ulrike Heidenreich) schildert die Diskussion um das geplante Verbot von Kinderehen und zeigt dabei die Unterschiedlichkeit betroffener Fälle auf. Ein ähnlicher Artikel findet sich bei focus.de (Wera Engelhardt).

Bankerboni: Ab nächstem Jahr soll es eine Regelung geben, die es ermöglicht, Boni von Bank-Mitarbeitern zurückzufordern, wenn diese an Handlungen beteiligt waren, die zu Verlusten oder Strafen führten. Eine entsprechende "Clawback"-Regelung will die Finanzaufsicht Bafin in Abstimmung mit dem Justizministerium in der Institutsvergütungsverordnung schaffen, berichtet die Montags-FAZ (Markus Frühauf).

Autobahnen: Die SPD lehnt die von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Teilprivatisierung der Autobahnen mit verbundener Grundgesetzänderung ab. Die Montags-SZ (Markus Balser) schildert die aktuelle Diskussion. Die Montags-taz (Kai Schlieter) zeichnet die bisherige Diskussion um Öffentlich-Private Partnerschaften nach – unter Betonung ihrer Nachteile.

Autorennen: Nach dem Bundesrat will nun auch Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einen Gesetzentwurf vorlegen, um illegale Autorennen künftig als Straftat einzustufen, so die Montags-SZ (Robert Probst). Geplant sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

Waffengesetz: Der Anwalt und Präsident des Verbands Deutscher Sportschützen, Hans Scholzen, kritisiert auf lto.de Forderungen nach einer Verschärfung des Waffengesetzes. Die geforderten Regelungen, insbesondere zur Prüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern, seien teilweise schon im deutschen Waffengesetz enthalten, außerdem plane die EU Verschärfungen. Im Übrigen gebe es keinen Zusammenhang zwischen der Zahl legaler Waffen und der mit (vor allem illegalen) Waffen begangenen Kriminalität.

Bundeswehr im Ausland: Sollte die EU eine Europäische Armee schaffen, müssten die EU-Verträge geändert werden, analysiert der Staatsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) in einem Montags-FAZ-Gastbeitrag. Sinnvoll sei auch eine Änderung des Grundgesetzes, damit nicht vor jedem Auslandseinsatz von deutschen Soldaten der Bundestag befragt werden müsse.

Fluggastdaten: Am Freitag will der EU-Ministerrat über die Umsetzung der im April beschlossenen EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung beraten. netzpolitik.org (Matthias Monroy) gibt einen Sachstandsbericht. So werden alle EU-Staaten von der Option Gebrauch machen, die Speicherung auch für innereuropäische Flüge vorzusehen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. November 2016: Strafe für Falschmeldungen / Rechtswidriger Sex der Ermittlerin / Weihnachtskrippen und Laizität . In: Legal Tribune Online, 14.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21140/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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