Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. November 2016: Strafe für Fal­sch­mel­dungen / Rechts­wid­riger Sex der Ermitt­lerin / Weih­nachtskrippen und Lai­zität

14.11.2016

Justiz

LG Hamburg zu Silvester-Übergriffen: Strafverteidiger Johann Schwenn verteidigt auf zeit.de
die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Hamburg Anne Meier-Göring. Ihre Kammer hatte Anfang November drei Flüchtlinge vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen und der Polizei schlampige Ermittlungen vorgeworfen. Daraufhin hatten der Hamburger Generalstaatsanwalt und der Polizeipräsident die Ermittler in Schutz genommen und die Richterin kritisiert. Schwenn findet es jedoch richtig, dass das Gericht das "laienhafte Vorgehen" von Polizei und Staatsanwaltschaft thematisierte.

EuGH zum Zauberwürfel: Nach Ablauf des Patentschutzes können technische Lösungen nicht einfach als dreidimensionale Marke weitergeschützt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof laut Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) zur Frage, ob der Zauberwürfel nach Ablauf des Patents noch markenrechtlich geschützt ist. Erfolg hatte der deutsche Spielwarenproduzent Simba, der auch Zauberwürfel herstellen will.

BGH zum Rechtsamt Leipzig: Am Mittwoch vergangener Woche bestätigte der Bundesgerichtshof im Wesentlichen die Freisprüche für drei Mitarbeiter des Leipziger Rechtsamts. Ihnen war vorgeworfen worden, für vermeintlich unbekannte Grundstückseigentümer gesetzliche Vertreter bestellt und Grundstücksveräußerungen genehmigt zu haben. Außerdem wurde ihnen vorgeworfen, Erlöse aus Grundstücksveräußerungen trotz Bestehens eines Zinsanspruchs unverzinst an die Berechtigten ausgezahlt zu haben. Die Freisprüche waren mit mangelndem Vorsatz begründet worden. Der BGH forderte nur in wenigen Fällen eine neue Verhandlung, so rechtslupe.de.

VG Hamburg – Verdeckte Ermittlerin: Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg räumte die Hamburger Polizei ein, dass sich eine in der linken Szene eingesetzte Verdeckte Ermittlerin rechtswidrig verhalten habe, als sie mit Personen, die sie auskundschaften sollte, sexuelle Beziehungen einging, berichtet die Montags-taz (Kai von Appen).

LG Berlin – Autorennen und Mord: Der Spiegel (Julia Jüttner) fasst die bisherigen Ergebnisse des Prozesses am Landgericht Berlin zusammen, bei dem zwei junge Autofahrer wegen Mordes angeklagt sind. Sie hatten nachts spontan an einer Ampel ein Autorennen verabredet, bei dem ein dritter Autofahrer nach einem Unfall an einer roten Ampel getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft stuft die Autos als gemeingefährliche Tatmittel ein. Beschrieben werden Charaktere und Sozialbeziehungen der Angeklagten.

StA München – Anstiftung zu Falschaussage: Die Staatsanwaltschaft München I wird laut spiegel.de (Ansgar Siemens) ihre Ermittlungen gegen die Strafverteidiger Gerhard Strate, Steffen Ufer und Annette Voges bald einstellen. Sie waren wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage verdächtigt worden, nachdem ein gekaufter Zeuge vor dem Landgericht München zugunsten einer wegen Mordversuchs auf dem Oktoberfest angeklagten Frau ausgesagt hatte und entlarvt wurde.

GenStA Frankfurt – Amoklauf und Waffe: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat ihre Vorwürfe gegen den Waffenhändler Philipp K. auf fahrlässige Tötung in neun Fällen erweitert. K. soll dem Münchener Amokläufer David Sonboly eine Waffe verkauft haben. Inzwischen gebe es Indizien, dass der Händler die Absichten Sonbolys ahnte, berichtet der Spiegel (Maik Baumgärtner/Sven Röbel). Außerdem sei der Händler ein offensichtlicher Rechtsextremist.

BGH – Kaiser's/Tengelmann: Der Bundesgerichtshof hat die für Dienstag geplante mündliche Verhandlung um die Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser's/Tengelmann durch Edeka mit Blick auf die laufenden Verhandlungen der Beteiligten abgesagt, berichtet lto.de .

EuGH – Mitbestimmung: Die FAS (Corinna Budras) gibt einen Ausblick auf ein beim Europäischen Gerichtshof zu erwartendes Urteil zur Mitbestimmung in deutschen Unternehmen. In einem Vorabenscheidungsverfahren zum Reisekonzern TUI geht es um die Frage, ob die Mitbestimmung auf Arbeitnehmer an deutschen Standorten beschränkt werden durfte. Die EU-Kommission sehe in einer Stellungnahme für den EuGH in dieser Beschränkung eine Behinderung der Arbeitnehmer-Freizügigkeit.

Statistik – Ermittlungsverfahren: Die Zahl staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren ist im Jahr 2015 um etwa sechs Prozent auf rund fünf Millionen gestiegen, so das Statistische Bundesamt. Der Grund für den Anstieg sei vor allem die Zunahme von Ermittlungen wegen aufenthaltsrechtlicher Delikte und Schleuserkriminalität sowie ein Zuwachs an Eigentums- und Vermögensdelikten, berichtet die FAZ (Alexander Haneke).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. November 2016: Strafe für Falschmeldungen / Rechtswidriger Sex der Ermittlerin / Weihnachtskrippen und Laizität . In: Legal Tribune Online, 14.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21140/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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