Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. November 2016: Strafe für Fal­sch­mel­dungen / Rechts­wid­riger Sex der Ermitt­lerin / Weih­nachtskrippen und Lai­zität

14.11.2016

Recht in der Welt

Frankreich – Weihnachtskrippen: Der Conseil d'Etat hat entschieden, dass die Trennung von Kirche und Staat dem Aufstellen von Weihnachtskrippen in staatlichen Gebäuden nicht entgegensteht, wenn die Präsentation der Krippen nur temporär erfolgt und kulturell-festlichen Charakter hat. Die englische Rechtsstudentin Ibtissem Guenfoud schildert das aktuelle Urteil auf verfassungsblog.de. Sie kritisiert, dass die Entscheidung keine Rechtssicherheit schaffe.

Frankreich – Vollverschleierung: Die FAS (Michaela Wiegel) porträtiert den französischen Unternehmer Rachid Nekkaz, der zwar Burkas ablehnt, aber Frauen das Bußgeld bezahlt, wenn sie wegen öffentlicher Vollverschleierung belangt werden.

Frankreich – Personenregister: Die Samstags-SZ (Christian Wernicke) berichtet über eine neue Datenbank, in der 60 Millionen Menschen erfasst sind. Der französische Innenminister Bernard Cazeneuve hatte sie per Dekret, also ohne Gesetz, eingerichtet. In einem Personenregister sollen Name, Geburtsdatum, Adressen sowie biometrische Daten aus Pässen und Ausweisen für die Sicherheitsbehörden per Knopfdruck abrufbar sein.

Ungarn – Verfassungsidentität: Nach der gescheiterten Verfassungsänderung analysiert die ungarische Rechtsprofessorin Renàta Uitz auf verfassungsblog.de, dass die Berufung der ungarischen Regierung auf den Schutz der nationalen Verfassungsidentität auch für den europäischen Verfassungsdiskurs anschlussfähig sei und Nachahmer finden könne. Sinnvoll sei es deshalb, europäische Mindeststandards für Verfassungswerte zu definieren, wie dies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte getan habe.

Türkei – Cumhuriyet: Die Samstags-Welt (Deniz Yücel) schildert Hintergründe zum Vorgehen der türkischen Justiz gegen die Zeitung Cumhuriyet. Die Justiz berufe sich nicht zuletzt auf die Anschuldigungen von links-kemalistischen Kräften, die den Schwenk der Zeitung zu eher linksliberalen und linksalternativen Positionen nicht akzeptiert hatten.

Sonstiges

Gefängnisarbeit: Die WamS (Steffen Fründt) befasst sich mit der Arbeit von Strafgefangenen, bei der Arbeitnehmerrechte vielfach missachtet würden. So könnten die Vollzugsanstalten Waren zu Dumpingpreisen anbieten und mittelständische Unternehmen vom Markt verdrängen.

Handbuch für Verstorbene: Martin Rath bespricht im lto-Feuilleton das Buch "Handbuch für Verstorbene", das der ehemalige rechtspolitische Korrespondent der Zeit, Hanno Kühnert, 1991 schrieb. Es geht um einen Mann, der nur zu sechs Siebteln stirbt und mit einem Siebtel als eine Art Gespenst weiterlebt.

Das Letzte zum Schluss

Anwalt oder Therapeut? lawblog.de (Udo Vetter) verweist kurz auf einen Polizeibericht über eine abgeschlossene Wohnungsdurchsuchung. Als der Betroffene gefragt wurde, ob er nun seinen Rechtsanwalt aufsuchen wolle, antwortete der Mann, er müsse erstmal zu seinem Therapeuten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. November 2016: Strafe für Falschmeldungen / Rechtswidriger Sex der Ermittlerin / Weihnachtskrippen und Laizität . In: Legal Tribune Online, 14.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21140/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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