Die juristische Presseschau vom 11. Februar 2016: Min­dest­lohn­kon­trollen wirken / Petry darf ins Rat­haus / Ver­gessen mit Geo­b­lo­cking

11.02.2016

Recht in der Welt

EU – Steuerprivilegien für Unternehmen: Vertrauliche Protokolle zeigen laut HBl (Ruth Berschens), wie halbherzig in der Arbeitsgruppe "Verhaltenskodex" daran gearbeitet wird, übermäßige Steuerprivilegien für Unternehmen in der EU einzudämmen. Das EU-Parlament habe nun Einsichtsrecht in Dokumente der Arbeitsgruppe erhalten, allerdings nur "in camera", ohne Fotokopien oder Notizen machen zu können, und auch nur für abgeschlossene Fälle.

Frankreich – Entzug der Staatsbürgerschaft: Das französische Parlament hat für die Regelung gestimmt, die die Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern wegen terroristischer Taten ermöglicht. Bisher betreffe das nur Personen, die nicht in Frankreich geboren sind. Präsident Hollande plane jedoch auch in Frankreich Geborene in die Regelung einzubeziehen, schreibt spiegel.de. Auch die SZ (Christian Wernicke) schreibt dazu.

Niederlande – Assoziationsabkommen EU/Ukraine: Rechtsprofessor Peter Van Elswege befasst sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit den Auswirkungen, den ein "Nein" der Niederländer zum Votum bedeuten würde.

Sonstiges

Roboterhaftung: Zur Frage der rechtlichen Haftung für Schäden, die Roboter oder autonom fahrende Autos verursachen, schreibt die Zeit (Marcus Rohwetter). Drei Grundkonzepte stehen in der Diskussion: die Gleichsetzung mit einem Naturereignis, die Haftung des Halters und die Haftung des Herstellers.

"Herrschaft des Unrechts": Zur Äußerung Horst Seehofers (CSU) über eine "Herrschaft des Unrechts" in der Flüchtlingspolitik, schreibt nun auch die taz (Christian Rath). Die Äußerung beruhe wohl auf dem Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio, das aber selbst rechtlich zweifelhaft sei. Im Interview mit dem HBl (Heike Anger) kritisiert der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, den Ausspruch, der Rechtsstaat funktioniere, stehe aber vor besonderen Herausforderungen. Jasper von Altenbockum (FAZ) meint, Seehofer säge mit seiner Bestätigung feindseliger Propaganda an dem Ast auf dem alle Demokraten sitzen und er solle besser vor dem Verfassungsgericht klagen, wenn er das Vorgehen in der Flüchtlingspolitik für verfassungswidrig halte. Sollte das Gericht ihm zustimmen, zeige auch das, dass der Rechtsstaat funktioniert.

Recht auf Vergessen: Google will das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessen mit Hilfe der Geoblocking-Technik umsetzen, berichtet die SZ (Johannes Boie). Danach wäre nicht mehr entscheidend über welche Google-Startseite die Suche gestartet wird, sondern von wo aus. Datenschützer und Bürgerrechtler sollen Geoblocking als Mittel regionaler Zensur kritisieren und weiteren Einsatz befürchten, wenn das Instrument einmal vorhanden ist. Auch die FAZ (Stefan Tomik) schreibt zum Thema, wobei Google mit der Technik hier den Datenschützern gerade entgegenkommen soll, um das Schlupfloch über die außereuropäischen Google-Startseiten zu schließen.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Februar 2016: Mindestlohnkontrollen wirken / Petry darf ins Rathaus / Vergessen mit Geoblocking . In: Legal Tribune Online, 11.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18393/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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