Die juristische Presseschau vom 11. Februar 2016: Min­dest­lohn­kon­trollen wirken / Petry darf ins Rat­haus / Ver­gessen mit Geo­b­lo­cking

11.02.2016

Klagewelle wegen Mindestlohn bleibt aus. Außerdem in der Presseschau: Gremium zur Karenzzeitkontrolle weiterhin unbesetzt, keine halben Kirchenaustritte und Geoblocking soll Recht auf Vergessen sichern.

Thema des Tages

Arbeitsgerichte – Mindestlohn: Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt hat ihren Jahresbericht vorgestellt und mitgeteilt, dass das Gesetz über den Mindestlohn nicht zu einer Klagewelle geführt hat, schreiben SZ (Detlef Esslinger), taz und FAZ (Joachim Jahn). Die Arbeitgeber halten das Gesetz ein, was auch an der effektiven Kontrolle durch den Zoll liege. Indem das Bundesarbeitsgericht rechtskräftig entschieden habe, dass Kündigungen zur Vermeidung des Mindestlohns nicht erlaubt sind, habe es außerdem diesbezüglich Rechtssicherheit geschaffen. Welche Sonderzahlungen in den Mindestlohn einberechnet werden dürfen, will das Gericht demnächst ebenfalls klären.

Joachim Jahn (FAZ) wundert die Einhaltung des Mindestlohns aufgrund der drakonischen Strafen und der engmaschigen Kontrolle nicht. Der dafür auf die Beine gestellte bürokratische Apparat sei jedoch ein "Irrwitz". Er erwartet, auch wegen der vermehrten Zuwanderung Geringqualifizierter, eine Absenkung der Standards.

Rechtspolitik

Karenzzeit: Die Regelung zur Karenzzeit ist seit einem halben Jahr in Kraft aber das Gremium, welches die Regierung bei der Kontrolle möglicher Interessenkonflikte beraten soll, ist weiterhin unbesetzt, schreibt der Tsp (Jost Müller-Neuhof).

Sexualstrafrecht: Rechtsprofessor Tonio Walter kritisiert auf zeit.de den Reformentwurf zum Sexualstrafrecht unter anderem als zu unbestimmt. Auch sei die jetzt an den Tag gelegte Eile nicht nötig, da an Silvester nicht primär das Strafrecht sondern die Polizei versagt habe.

Finanzmarktrechtsreform: Rechtsanwalt Christian Schmies befasst sich auf lto.de mit dem am 6. Januar beschlossenen Entwurf zum Ersten Finanzmarktnovelierungsgesetz. Der erste von zwei Teilen dient der Umsetzung der neuen Missbrauchsrichtlinie und -verordnung sowie der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und der Verordnung für Zentralverwahrer.

Kontoabfragen: Angesichts der ausufernden, auch im vergangenen Jahr erneut gestiegenen Behördenabfragen von Kontodaten, setzt sich die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, für die Schaffung von Mechanismen ein, die das Instrument auf seinen Ursprung – Kriminalitätsbekämpfung – zurückführen, schreibt das HBl (Frank M. Drost). Auch Frank M. Drost (Hbl) fordert eine Beschränkung der Berechtigung zur Datenabfrage. Die Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht sei nicht der Punkt, weil die rechtspolitische Frage nicht die nach einer minimalen legalen Grenze sei.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Februar 2016: Mindestlohnkontrollen wirken / Petry darf ins Rathaus / Vergessen mit Geoblocking . In: Legal Tribune Online, 11.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18393/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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