Die juristische Presseschau vom 11. März 2015: Edathy und die Kinderfeuerwehr – Demo gegen Justiz in Siegen – ein Tag straffreie Drogen in Irland

11.03.2015

Recht in der Welt

Italien - Berlusconi: Das Kassationsgericht in Rom bestätigte in letzter Instanz den Freispruch von Ex-Regierungsschef Silvio Berlusconi vom Vorwurf, er habe Sex mit einer minderjährigen Prostitituierten gehabt und in ihrem Interesse Amtsmissbrauch begangen, meldet zeit.de.

EGMR - Transsexuelle in der Türkei: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine gesetzliche Bestimmung in der Türkei beanstandet, wonach als Frauen geborene Transsexuelle sich nur dann zum Mann umoperieren dürfen, wenn sie unfruchtbar sind. Das meldet zeit.de.

Irland - straffreie Drogen: Ein Berufungsgericht in Dublin hat eine Verordnung für nichtig erklärt, mit der vor vier Jahren rund 100 Drogen, darunter bestimmte Ecstasy-Arten, für strafbar erklärt wurden. Die Regierung hatte mit dem Urteil gerechnet und eine Gesetzesvorlage vorbereitet, die das irische Parlament binnen 24 Stunden beschließen wollte, um die Straflücke sofort wieder zu schließen, berichtet spiegel.de.

Niederlande - Justizminister zurückgetreten: Der niederländische Justizminister Ivo Opstelten und sein Staatssekretär Fred Teeven (beide rechtsliberal) sind zurückgetreten. Hintergrund ist ein Deal den Teeven als Staatsanwalt im Jahr 2000 mit einem Drogenhändler geschlossen hatte, um einen noch größeren Drogenboss verfolgen zu können. Dem Drogenhändler wurden damals umgerechnet 2,1 Millionen Euro zurückgegeben. Opstelten musste zurücktreten, weil er das Parlament über den Vorgang falsch informiert hatte, berichtet die FAZ (Michael Stabenow).

Sonstiges

Mindestlohn: Der Anwalt Christian Oberwetter befasst sich auf lto.de mit der Berechnung des Mindestlohns von 8,50 Euro/Stunde. Er kommt zum Schluss: "Der Großteil der Zulagen und Sonderzahlungen hat keine Auswirkung auf den nach dem Mindestlohngesetz geschuldeten Stundenlohn."

Torpedoklagen: Die Anwältin Ulrike Gantenberg stellt in der FAZ die seit Januar geltende EU-Verordnung über die Anerkennung und Vollstreckung von staatlichen Gerichtsurteilen (EuGVVO) vor. Sie soll verhindern, dass Gerichtsstandsvereinbarungen von einer Seite durch Anrufung eines unzulässigen Gerichts torpediert werden können. Bisher war das Verfahren am zulässigen Gericht blockiert, künftig soll das Verfahren am unzulässigen Gericht ausgesetzt werden.

Leutheusser-Schnarrenberger im Interview: Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) spricht im Interview mit juwiss.de (Hannes Rathke/Thomas Wierny) über den europäischen Verfassungsgerichtsverbund, innere Sicherheit und muslimische Friedensrichter.

Das Letzte zum Schluss

Glückspiel ist gefährlich: Ein 51-jähriger Mann gewann in der Wiesbadener Spielbank 514.000 Euro. Anschließend feierte er mit der Familie und Freunden, nahm Alkohol und Drogen zu sich, statt zu schlafen. Auf der Autobahn wendete er und tötete bei einer Kollision einen Autofahrer. Derzeit verhandelt das Landgericht Wiesbaden gegen den Geisterfahrer wegen fahrlässiger Tötung. spiegel.de und bild.de berichten.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. März 2015: Edathy und die Kinderfeuerwehr – Demo gegen Justiz in Siegen – ein Tag straffreie Drogen in Irland . In: Legal Tribune Online, 11.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14905/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

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