Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. März 2015: Strafverteidiger gegen Jugendarrest – BGH-Richterin in Teilzeit – Schonung für Zschäpe

09.03.2015

Recht in der Welt

USA - ObamaCare: Der US-Supreme Court verhandelte vorige Woche über Klagen gegen die Krankenkassenreform von Präsident Obama. Nachdem die Reform 2012 vom Supreme Court als grundsätzlich verfassungskonform bewertet wurde, geht es diesmal um die Frage, ob das Gesetz den Kauf von subventionierten Krankenversicherungspolicen auf einem Portal der US-Bundesregierung erlaubte. Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Wort "state" im Gesetz auch den Bundesstaat umfassen würde, erläutert zeit.de.

Juristische Ausbildung

Master in Jura: Die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski) beschreibt in ihrem Campus-Teil die Jura-Master-Ausbildung an der Uni Mannheim. Dort werden Wirtschaftsjuristen ausgebildet, die zwar nicht Richter oder Anwalt werden können, aber gute Chancen als Unternehmensjurist, Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Unternehmensberater oder bei Verbänden haben.

Sonstiges

Verbot von Moscheevereinen: Rechtsprofessor Ulrich Battis beschreibt auf lto.de die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot. Es müsse nachgewiesen werden, das es beim Verbot um die Verletzung von Strafgesetzen, der verfassungsmäßigen Ordnung oder um Verstöße gegen den Gedanken der Völkerverständigung geht. "Merkwürdige" Predigten zur Stellung der Frau genügten in der Regel nicht.

Kinderschutz: Die Samstags-BadZ (Christian Rath) berichtet über eine Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer zum Kinderschutz. Es ging um die Frage, ob Jugendämter zu früh oder eher zu spät in Familien eingreifen.

EU-Erbrecht: Für Todesfälle ab dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Die Montags-Welt (Berit Gräber) warnt, dass Berliner Testamente zum Schutz des später sterbenden Ehegatten in Ländern wie Spanien, Frankreich und Italien im Prinzip nicht anerkannt werden. Stattdessen müsse, wenn das Ehepaar zum Beispiel auf Mallorca lebt, handschriftlich die Anwendung deutschen Erbrechts vereinbart werden.

Kündigung und Twitter: spiegel.de (Isabell Prophet) zeigt auf, wie schnell eine ehrenrührige Twitter-Aussage über den eigenen Arbeitgeber zu einer Abmahnung oder einer Kündigung führen kann.

Kündigungsschutz und Sozialauswahl: Das Handelsblatt (Eva-Maria Hommel) berichtet über eine Studie, die versucht, eine gerechtere Punktetabelle für die Sozialauswahl im Kündigungsrecht zu entwickeln. Untersucht wurde, welche Eigenschaften in der Praxis zu welchen Problemen bei der Suche nach einem neuen Job führen.

Das Letzte zum Schluss

630 Monate Fahrverbot: Das Amtsgericht Düsseldorf hatte beim Tippen eines Strafbefehls nicht aufgepasst und dem Autofahrer, dem Fahrerflucht vorgeworfen wurde, statt sechs Monaten rekordverdächtige 630 Monate Fahrverbot aufgebrummt. Der Mann legte erfolgreich Widerspruch ein, wie spw.de berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. März 2015: Strafverteidiger gegen Jugendarrest – BGH-Richterin in Teilzeit – Schonung für Zschäpe . In: Legal Tribune Online, 09.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14881/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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