Ulrich Battis zum Verbot von Moscheevereinen: Ein zu scharfes Schwert?

06.03.2015

Die Berliner Al-Nur-Moschee ist wegen der Auftritte von Hasspredigern umstritten. Einige Politiker wollen ihren Trägerverein durch den Innensenat verbieten lassen. Einfach sei das nicht, sagt der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis. Es kommt darauf an, was die Prediger dort genau sagen. Doch im Rahmen der Gesetze hält er ein Vereinsverbot für sinnvoll. 

Das Bundesinnenministerium hat seit 1993 eine Vielzahl von islamistischen Vereinigungen verboten, darunter im September den "Islamischen Staat". Die Berliner Innenverwaltung prüft das Verbot des Trägervereins der Al-Nur-Moschee. Ist das ein vergleichsweise einfaches Unterfangen?

Battis: Nein. Das ist nicht so, als ob man ein Strafmandat bekommt.

Ein Vereinsverbot ist eine sehr scharfe Waffe. Es greift in das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit ein, die zugleich auch ein Menschenrecht ist. Dieses Grundrecht, eine Errungenschaft des Westens, ist für eine Demokratie von großer Bedeutung.

Wenn es um einen Verein geht, der eine Moschee unterstützt, ist gleich ein noch sensibleres Grundrecht betroffen: die Religionsfreiheit. Da muss man schon de jure vorsichtig sein.

Hinzu kommt das Politische. Wenn man im Moment gegen muslimisch orientierte Vereinigungen vorgeht, ist Vorsicht geboten. Weil sicher niemand in der laufenden Islamismus-Debatte in ein falsches Fahrwasser geraten will.

Verstößt Hasspredigt allein gegen Gesetze?

Was muss denn genau passieren, damit ein Moscheeverein verboten werden kann?

Battis: Es muss nachgewiesen werden, das es um die Verletzung von Strafgesetzen, der verfassungsmäßigen Ordnung oder um Verstöße gegen den Gedanken der Völkerverständigung geht.

Das ist schwierig, wenn der Verein nicht aufgrund seiner Homepage oder selbst verteilter Schriften auffällt. Hier geht es um Hassprediger. Einer soll vor kurzem eine sehr merkwürdige Predigt zur Stellung der Frau gehalten haben. Der Punkt ist aber, ob das allein gegen Gesetze verstößt.

Ich bin katholisch. Ich könnte mir vorstellen, dass in einem katholischen Frauenorden Predigten gehalten werden, in denen viel von Jungfräulichkeit die Rede ist. Das entspricht auch nicht gerade unserem vorherrschenden Frauenbild. Deshalb würde man aber nicht darauf kommen, den Orden zu verbieten.

"Auch im Alten Testament schwer vermittelbare Stellen"

Welche Hebel hat die Innenverwaltung denn dann bei ihrer Prüfung?

Battis: Sie muss den Text der Predigt haben. Er muss übersetzt und analysiert werden. Und dann muss man schauen, ob Straftatbestände erfüllt sind oder nicht.

Dabei darf man aber nicht vergessen, dass es auch im Alten Testament Bibelstellen gibt, die heute schwer zu vermitteln sind - zum Beispiel die Geschichte von Abraham, der seinen Sohn Isaak töten sollte.

Reicht denn der Text? Muss nicht das gesprochene Wort belegt sein?

Battis: Ja, das kommt noch dazu. Falls es keinen Film gibt, kann man das auch durch Zeugen rekonstruieren. Aber ob Sie die finden und ob sie dann bereit sind, auszusagen - das ist eine andere Frage.

Im Falle einer Verbotsverfügung kann ein Verein vor dem Verwaltungsgericht innerhalb ganz kurzer Frist dagegen klagen. Deshalb muss das Verbot sehr gut begründet sein.

"Ein Verbot ist ein starkes Zeichen"

Kritiker behaupten, Vereinsverbote brächten nichts, weil die Sache dann einfach nur ins Hinterzimmer verlegt werde. Was sagen Sie dazu?

Battis: Dieses Argument halte ich für verfehlt. Wie bei Parteiverboten oder auch bei Rockerclubs besteht natürlich das Risiko, dass starke Vereine dann anders weitermachen. Ein Verbot ist aber auch ein starkes Zeichen. Nicht nur gegenüber dem Verein, sondern auch an die Gesellschaft. Es ist ein Symbol für die Bereitschaft des Staates, hier einen deutlichen Riegel vorzuschieben.

Es gibt auch die Idee, wenn schon kein Verbot, dann wenigstens die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Eine Alternative für Sie?

Battis: Nein, das halte ich für höchstproblematisch. Einen gemeinnützigen Status zu verbieten, ist ebenfalls schwierig. Wenn es beim Zweck in erster Linie um die Trägerschaft einer Moschee geht, ist das per se gemeinnützig. Denn das gilt ja auch von der Caritas bis zum Sportverein.

Dann lieber das Strafrecht. Das ist die ehrliche und klare Antwort.

Ausländische Finanzierung muslimischer Vereine verbieten?

Der Moscheeverein wird finanziell wahrscheinlich auch aus dem Ausland unterstützt. Kann man das verbieten?

Battis: Nur wenn es um Blutgeld geht, so wie bei Blutdiamanten. Oder um Schwarzgeld aus dem Ausland. Aber dann muss man nachweisen, dass es aus unzulässigen Quellen kommt. Das wird bei einem Moscheeverein kaum der Fall sein.

Wenn zum Beispiel das saudische Königshaus Vereine in Deutschland finanziert, dann sagt es: Das sind ehrliche Öleinnahmen. Und das ist ja auch gar nicht zu bezweifeln.

Man kann aber Gesetze schaffen. Österreich hat zum Beispiel gerade die Finanzierung muslimischer Vereine, Moscheen und Imame aus dem Ausland verboten. Die USA haben so etwas für Parteispenden aus dem Ausland verfügt.

Zur Person: Der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis (70) hatte bis zu seiner Emeritierung 2009 den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften an der Humboldt Universität Berlin inne. Davor lehrte er an der Fernuni Hagen und an der Universität Hamburg. Heute arbeitet er für eine Berliner Kanzlei.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ulrich Battis zum Verbot von Moscheevereinen: Ein zu scharfes Schwert? . In: Legal Tribune Online, 06.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14822/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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