Die juristische Presseschau vom 6. Oktober 2015: Keine Cof­fee­shops in Kreuz­berg - Papier zur Wohn­raum­be­schlag­nah­mung - Ärger für NSU-Neben­klä­ger­an­walt

06.10.2015

Justiz

EuGH – Facebook: Im Verfahren "Schrems vs. Facebook" fällt der Europäische Gerichtshof am heutigen Dienstag sein Urteil. Er wird dabei die vom vorlegenden irischen Gericht aufgeworfene Frage beantworten müssen, ob nationalen Datenschutzbehörden wegen des Safe Harbor-Abkommens der EU-Kommission mit der USA ein Einschreiten gegen datenübermittelnde Unternehmen tatsächlich nicht möglich ist. Rechtsanwältin Sylle Schreyer-Bestmann stellt für lto.de das Abkommen und mögliche Auswirkungen der Entscheidung vor.

Die SZ (Wolfgang Janisch) porträtiert Europarichter Thomas von Danwitz, der als Berichterstatter am Verfahren beteiligt ist. Als "Vertreter einer dezidiert europäischen Perspektive" sei der Kammerpräsident mitverantwortlich für die Wandlung des EuGH von einem "Hort der Marktfreiheit" hin zu einem europäischen Grundrechtegericht, die zukünftig noch für Spannungen zum deutschen Verfassungsgericht sorgen dürfte.

EuGH – Steuerberater: Nun berichtet auch das Handelsblatt (Donata Riedel) zum drohenden Verlust des Monopols deutscher Steuerberater für die Beratung in Deutschland. In der dem Europäischen Gerichtshof vom Bundesfinanzhof vorgelegten Frage hatte sich der Generalanwalt für einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit ausgesprochen. Dies stoße nun auf Kritik sowohl der Bundessteuerberaterkammer als auch der Bundesregierung.

BGH – Pressegrosso: Am heutigen Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof zu einer Klage des Bauer-Verlags gegen den Bundesverband Pressegrosso. Erstrebt werde die Möglichkeit, "leistungsgerechte Handelsspannen" gegenüber dem Zentralverband verhandeln zu dürfen, so die SZ (Wolfgang Janisch) im Medien-Teil. In den unteren Instanzen hatte der Verlag obsiegt.

OLG München – NSU: Die SZ (Annette Ramelsberger) fasst die Erkenntnisse zu der offenbar nicht existierenden Nebenklägerin Meral Keskin im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München zusammen. Deren vormaliger Anwalt Ralph Wilms hat das Mandat, für dessen Vermittlung er angeblich eine Provision bezahlte, mittlerweile niedergelegt. Eine ausführliche Darstellung von lto.de (Pia Lorenz) befasst sich mit den standesrechtlichen Aspekten einer solchen Zahlung und legt dar, welche strafrechtlichen Konsequenzen der Fall für den Anwalt haben könnte. Nach Einschätzung des Gerichts habe die Entwicklung keine "revisionsrechtlichen Auswirkungen". Dies meldet die FAZ (Karin Truscheit, Online-Version).

Für Tanjev Schultz (SZ) handelt es sich bei der Angelegenheit "nicht etwa um eine juristische Posse – sondern um eine Schande", über der das Institut der Nebenklage in Verruf zu geraten drohe. Justiz und der Gesetzgeber seien aufgerufen, zu prüfen, ob bessere Kontrollen der Missbrauchsgefahr vorbeugen würden. Dabei dürfe aber auch nicht aus dem Blick geraten, dass etliche Nebenklage-Anwälte im NSU-Verfahren "Großartiges" leisten würden.

LG Frankfurt – Kunstfehler: Vor dem Landgericht Frankfurt/M. muss sich ein Chirurg wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verantworten. Dem Mediziner wird vorgeworfen, sich nicht ordnungsgemäß um die Nachsorge einer Patientin gekümmert zu haben, die wegen eines Bandscheibenvorfalls operiert und dabei unerkannt an der Halsschlagader verletzt wurde. jusatpublicum.com (Liz Collet) stellt den Fall dar.

LG Frankfurt – Messe: Vor dem Landgericht Frankfurt/M. streiten derzeit der Messeveranstalter Demat und die Messe Frankfurt. Verfahrensgegenständlich ist eine Kündigung der Messe Frankfurt wegen behaupteter Mietrückstände der Demat, so die Welt (Carsten Dierig). Auf Antrag der Demat hat das Gericht den Versuch der vormaligen Vermieterin, eine eigene Konkurrenzveranstaltung ins Leben zu rufen, mit einer einstweiligen Verfügung vorläufig gestoppt.

VW: Mögliche Konsequenzen der Abgas-Affäre bei VW fasst SZ (Thomas Fromm) in Frage-und-Antwort-Form zusammen. Besonderes Augenmerk verdienten Sammelklagen in den USA. Daneben seien aber auch mögliche Subventionsrückforderungen in europäischen Nachbarländern beachtlich. In Deutschland müsse sich der Konzern auf "eine Flut von Anleger-Klagen einstellen".

Fluggastrechte: bild.de erklärt anhand mehrerer Gerichtsentscheidungen, unter welchen Voraussetzungen Flugäste Entschädigungsansprüche gegen Flugveranstalter geltend machen können.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Oktober 2015: Keine Coffeeshops in Kreuzberg - Papier zur Wohnraumbeschlagnahmung - Ärger für NSU-Nebenklägeranwalt . In: Legal Tribune Online, 06.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17107/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen