Die juristische Presseschau vom 6. Oktober 2015: Keine Cof­fee­shops in Kreuz­berg - Papier zur Wohn­raum­be­schlag­nah­mung - Ärger für NSU-Neben­klä­ger­an­walt

06.10.2015

Sonstiges

Abschiebehaft: Die FAZ (Reiner Burger) stattet der zentralen Abschiebehaftanstalt Nordrhein-Westfalens in Detmold einen Besuch ab. Seit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2014 zur einzuhaltenden Trennung von Straf- und Abschiebehaft sei man in der ehemaligen JVA mit Umbauarbeiten beschäftigt. Die Landesregierung arbeite derweil am Entwurf eines Abschiebehaftvollzugsgesetzes, durch das die aktuellen, vorläufigen Regelungen zur Durchsetzung des Trennungsgebotes genauer gefasst werden sollen.

IT-Sicherheit: Die FAZ bringt ein mehrseitiges Verlagsspezial zum Thema IT-Sicherheit, in dessen Rahmen Rechtsprofessor Dirk Heckmann Einzelheiten des im Juli in Kraft getretenen Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) vorstellt.

Cornelius Gurlitt: Am Berliner Renaissance Theater wurde am Sonntag das Stück "Entartete Kunst. Der Fall Cornelius Gurlitt" des britischen Dramatikers Ronald Harwood aufgeführt. Bestenfalls zurückhaltende Besprechungen bringen SZ (Lothar Müller), Welt (Marcus Woeller), taz (Katrin Bettina Müller) und FAZ (Julia Voss). Letzterer Beitrag weiß zu berichten, dass das Oberlandesgericht München demnächst zur Frage Stellung nehmen muss, ob sich Gurlitt bei der Abfassung seines Testaments im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befand.

Haftung für Gäste: Wer seine Wohnung über Plattformen wie Airbnb auch unbekannten Gästen öffnet, sollte sich am besten im Voraus mit seiner Versicherung darüber absprechen, wer für eintretende Schäden haftet. Die eigene Hausratversicherung greift bei entgeltlicher Weitervermietung nicht, so die SZ (Anne-Christin Gröger). Auch die Nutzungsbedingungen des Marktführers Airbnb böten keinen ausreichenden Schutz, Ansprüche gegen die Plattform müssten zudem in Irland gerichtshängig gemacht werden.

Aussageanalyse: In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) stellt Rechtsanwalt Andreas Geipel in seiner Kolumne Überlegungen zum praktischen Nutzen der Aussageanalyse an. Aufhänger sind die medial übermittelten Aussagen von Generalbundesanwalt a.D. Harald Range und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Rechtsausschuss des Bundestages zur Klärung der "netzpolitik.org-Affäre".

Erbrechtsverordnung: In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt erinnert Rechtsanwalt Niels George an die seit dem 17. August in Kraft befindliche EU-Erbrechtsverordnung und die daraus erwachsende Notwendigkeit entsprechender Vorsorge.

Gerichtsreportage: sz.de (Hans Holzhaider) entwirft einen Abriss zum Genre der Gerichtsreportage. Neben Nennung herausragender Vertreter dieser Gattung des Journalismus geht der erste überregionale Gerichtsreporter des Blattes auch auf aktuelle, durch eine veränderte Medienlandschaft geprägte Probleme ein.

Das Letzte zum Schluss

Sitzstreik: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte im Mai zu einer Kündigungsschutzklage mit ungewöhnlichem Sachverhalt zu entscheiden. Wie beck.blog.de (Christian Rolfs) schreibt, wollte die Klägerin eine Beförderung mit einem Sitzstreik im Büro ihres Vorgesetzten erreichen. Nach mehreren Stunden und einer mündlich ausgesprochenen Abmahnung konnte sie erst die herbeigerufene Polizei zum Verlassen von Büro und Betriebsgelände bewegen. Nachdem sie am Folgetag einen Rundbrief mit ihrer Darstellung des Geschehens an zahlreiche Mitarbeiter versandte, erhielt sie die Kündigung. Zumindest in der hilfsweisen Variante einer ordentlichen Kündigung war diese nach Ansicht des Gerichts wirksam, denn "das Vertrauensverhältnis war durch das hartnäckige Verhalten der Klägerin nachhaltig und unwiederbringlich zerstört".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Oktober 2015: Keine Coffeeshops in Kreuzberg - Papier zur Wohnraumbeschlagnahmung - Ärger für NSU-Nebenklägeranwalt . In: Legal Tribune Online, 06.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17107/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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