Die juristische Presseschau vom 3. bis 6. Oktober 2014: Briten wollen unverbindlichen EGMR – UN-Sicherheitsrat als Weltgesetzgeber – BND hilft NSA

06.10.2014

Justiz

BGH-Präsidentin Limperg: Mit einem Festakt wurde Bettina Limperg, die neue Präsidentin des Bundesgerichtshofs, in ihr Amt eingeführt. In ihrer Rede kritisierte sie die private Paralleljustiz durch Schiedsgerichte. Justizminister Heiko Maas (SPD) verlor in seiner Rede kein Wort über die jüngsten Konflikte am BGH, meldet lto.de (Pia Lorenz). Ausführlich schildert aber die Montags-Welt (Hannolore Crolly) den Streit zwischen dem alten BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf und dem Richter Thomas Fischer über dessen Ernennung zum Vorsitzenden des 2. Strafsenats. Limperg müsse als "Trümmerfrau" nun die Scherben wegräumen.

EuGH zum Passrecht: Der Geburtsname muss künftig in deutschen Pässen so dargestellt werden, dass dies im Ausland nicht zu Missverständnissen über den aktuellen Nachnamen führen kann. Das entschied der Europäische Gerichtshof laut lto.de. Die Montags-FAZ (Carsten Germis) beschreibt an Beispielen aus Japan die praktischen Probleme, die entstehen können, wenn Behörden einfach den scheinbaren Namen (inklusive "geb." und Geburtsnamen) aus dem Pass übernehmen.

BVerfG zur Meinungsfreiheit: Das Bundesverfassungsgericht beanstandete die Verurteilung eines Mannes wegen Beleidigung, der in einer Dienstaufsichtsbeschwerde die Bestrafung einer Richterin gefordert hatte, damit sie "nicht auf eine schiefe Bahn gerät." Karlsruhe sah darin noch keine Schmähkritik, weil die Auseinandersetzung in der Sache noch im Vordergrund stehe, meldet internet-law.de (Thomas Stadler).

BVerwG zur Pressefreiheit: Anwalt Martin W. Huff bespricht auf lto.de ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Danach dürfen Gerichte, wenn sie Urteile an Journalisten herausgeben, nicht die Namen der Richter, Schöffen, Staatsanwälte und Verteidiger schwärzen. Nur der Name der Urkundsbeamten darf anonymisiert werden. Huff leitet aus der Entscheidung auch den Anspruch auf Übersendung des Urteils ab, eine mündliche Auskunft durch die Pressestelle des Gerichts genüge nicht.

BVerwG - Elbvertiefung: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren um die Vertiefung der Unterelbe zwischen Nordsee und Hamburger Hafen ausgesetzt, bis der EuGH in einem Parallelverfahren wasserrechtliche Grundsatzfragen geklärt hat. Als Ergebnis der fünftägigen Anhörung haben die Richter einige naturschutzrechtliche Kritik an der Planfeststellung geäußert. Die Mängel seien aber heilbar. Den Beschluss erläutert taz.de (Christian Rath).

LG Dortmund zum Totschlag durch Hebamme: Das Landgericht Dortmund hat eine freiberufliche Hebamme zu sechs Jahren und neun Monaten Haft wegen Totschlags durch Unterlassen plus lebenslangem Berufsverbot verurteilt. Die Hebamme habe bei einer Risikoschwangerschaft trotz zahlreicher Indizien für eine Gefahr darauf verzichtet, die Mutter ins Krankenhaus zu bringen, weshalb das Kind starb. Die Geburtshelferin habe ihre Ideologie, dass Hausgeburten besser sind, rücksichtlos durchsetzen wollen. Der Spiegel (Beate Lakotta) schildert ausführlich den Prozess und die "verstörende" Solidarität, die die Angeklagte bei Berufskolleginnen fand.

LG Berlin zum Mord an einem Steuerberater: Das Landgericht Berlin verurteilte den damals 16-jährigen Sohn eines Steuerberaters wegen Mordes an seinem Vater zu einer achtjährigen Jugendstrafe. Der Sohn wurde aufgrund von Indizien überführt, das Motiv habe wohl mit der vom Vater betriebenen Scheidung der Eltern zu tun, berichtet der Samstags-Tagesspiegel (Kerstin Gehrke).

AG Bonn zu Mietrecht und Geruch: Das Amtsgericht hat der Räumungsklage einer Vermieterin stattgegeben, die einem 83-jährigen Mieter gekündigt hatte. Grund war die Geruchsbelästigung der übrigen Hausbewohner durch einen süßen, modrigen Geruch, der durch eine Mischung aus Pferdesalbe, altem Schuhputzzeug und Reinigungsmitteln entstand. Wegen seines Alters erhielt der Mann eine Räumungsfrist von einem Jahr, meldet spiegel.de.

OLG München - Mord an kroatischem Exilant: Am 17. Oktober beginnt am Oberlandesgericht München der Prozess gegen zwei hochrangige kroatische Geheimdienstler. Sie sollen 1983 den Mord an dem kroatischen Exilanten Stjepan Durekovic in Auftrag gegeben haben. Die Montags-SZ (Frederik Obermaier/Philipp Grüll) schildern in einer Seite-3-Reportage die Konflikte der Zeit, die Mordserie an kroatischen Exilanten und die Ermittlungen, die nun doch noch zu einem Prozess führten.

LG Hamburg - Suizidhilfe und Totschlag: Roger Kusch, der Vorsitzende des Vereins "Sterbehilfe Deutschland" und ehemaliger Hamburger Justizsenator, ist wegen Totschlags angeklagt, die Anklage ist aber noch nicht zugelassen. Kusch soll den Tod zweier Frauen verursacht haben, indem er sie nicht über Alternativen zum Selbstmord aufklärte und entgegen der Satzung des Vereins nicht auf einer "hoffnungslosen Diagnose" bestand. Ziel sei gewesen, einen Musterfall zur Frage zu schaffen, ob während einer Selbstötung die Tatherrschaft auf den anwesenden Suizidhelfer übergeht, weshalb dieser sich strafbar mache. Die Samstags-SZ (Marc Widmann/Ralf Wiegand) schildert den Fall und die Hintergründe Kuschs in einer Seite 3-Reportage.

Prozesse um Studienplätze: Die Montags-SZ (Yannik Buhl) beschreibt, wie zahlreiche Universitäten in den letzten Jahren dazu übergingen, Prozesse um die Zulassung zu Studienplätzen und die Kapazität der Hochschule nicht mehr von ihren Justiziariaten führen zu lassen, sondern von speziellen Anwaltskanzleien. Dies habe dazu geführt, dass viel weniger Prozesse verloren werden und die Universitäten deshalb weniger neue Studienplätze einrichten müssen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 6. Oktober 2014: Briten wollen unverbindlichen EGMR – UN-Sicherheitsrat als Weltgesetzgeber – BND hilft NSA . In: Legal Tribune Online, 06.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13392/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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