Die juristische Presseschau vom 3. bis 6. Oktober 2014: Briten wollen unverbindlichen EGMR – UN-Sicherheitsrat als Weltgesetzgeber – BND hilft NSA

06.10.2014

Recht in der Welt

Türkei - Internetkontrolle: Auf Klage der Oppositionspartei CHP hat das türkische Verfassungsgericht ein neues Gesetz zur Internetkontrolle aufgehoben, meldet spiegel.de. Die türkische Telekombehörde darf keine Informationen über die Surfgewohnheiten der Bevölkerung mehr sammeln. Außerdem können Webseiten nicht mehr so einfach ohne Gerichtsbeschluss gesperrt werden.

USA - Reproduktionsmedizin: Eine weiße lesbische Frau hatte ein farbiges Baby geboren, weil die Samenbank Sperma-Spenden vertauscht hatte. Die Frau und ihre Partnerin verklagen jetzt die Samenbank auf Schadensersatz, denn es sei Stress in einer intoleranten Gesellschaft als Weiße ein schwarzes Kind groß zu ziehen, berichtete bild.de.

Sonstiges

BND hilft NSA: Der Bundesnachrichtendienst hat von 2004 bis 2008 Rohdaten aus der strategischen Fernmeldeüberwachung an den US-Geheimdienst NSA übermittelt. Zwar wurde versucht, die Daten von Deutschen vor der Übermittlung herauszufiltern, jedoch war der Filter nicht leistungsfähig genug, berichtet die Samstags-SZ (Georg Mascolo/Hans Leyendecker/John Goetz). In der Montags-taz (Christian Rath) kommt ergänzend Bertold Huber, der stellvertretende Vorsitzende der G-10-Kommission des Bundestags zu Wort. Er hält die Weitergabe der Daten unabhängig von der Funktionsfähigkeit des Filters für rechtswidrig, weil keine gesetzliche Grundlage besteht.

Heribert Prantl (Samstags-SZ) hält das G-10-Gesetz, das den Geheimdiensten bestimmte Formen der Telekommunikations- und Postkontrolle erlaubt, für verfassungswidrig, weil sich laufend zeige, "dass die von der Verfassung gebotene rechtsstaatliche Kontrolle praktisch nicht existiert". Christian Rath (Montags-taz) erinnert an die politische Verantwortlicheit des damaligen Kanzleramts-Chefs Frank-Walter Steinmeier (SPD).

Das Letzte zum Schluss

Justiz in Reimform: Nachdem ein Makler den säumigen Käufer einer Wohnung wegen des noch ausstehenden Maklerlohns in Reimform abgemahnt hat, landet der Streit vor Gericht. Das Landgericht verurteilt den abwesenden Kläger nun auch in Reimform, um damit der "bisherigen Verfahrenssprache" treu zu bleiben, wie justillon.de (Stefan Maier) feinsinnig formuliert. Das dargestellt Urteil stammt allerdings schon von 1982.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 6. Oktober 2014: Briten wollen unverbindlichen EGMR – UN-Sicherheitsrat als Weltgesetzgeber – BND hilft NSA . In: Legal Tribune Online, 06.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13392/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen