Die juristische Presseschau vom 28. Februar - 2. März 2015: EuGH könnte Datenschutz stärken – Film über Fall Mollath – Ermittlungsprobleme bei Kinderpornographie

02.03.2015

Justiz

BGH zu Trittschall: Der Bundesgerichtshof hat am vergangenen Freitag entschieden, dass die Eigentümer einer Wohnung ihren bisherigen Bodenbelag austauschen dürfen, auch wenn dies einen erhöhten Trittschall zur Folge hat. Voraussetzung sei, dass die Schallschutzwerte eingehalten werden, welche beim Bau des Hauses galten. Dies berichtet der Tagesspiegel (Ursula Knapp). Im vorliegenden Fall hatten Wohnungseigentümer gegen die Eigentümer der darüber liegenden Wohnung geklagt, da diese ihren Teppich durch Parkett ersetzten und die Geräuschbelästigung dadurch unzumutbar gestiegen sei.

BGH zu Mieterrechten: Der Focus hat 50 Urteile des Bundesgerichtshof zum Thema Mietrechtsstreitigkeiten aus den Jahren zwischen 2010 und 2015 zusammengefasst – darunter sind beispielsweise Entscheidungen zu Kaution, Untervermietung und Eigenbedarf.  

OLG München – NSU-Prozess: Die Anwälte der Familie Yozgat, Nebenklägerin im NSU-Prozess, haben vergangene Woche die Vernehmung mehrerer Mitarbeiter des Verfassungsschutzes beantragt, da sie vermuten, die Behörde habe bereits vor dem Anschlag auf Halit Yozgat in seinem Internetcafé in Kassel Kenntnisse über den geplanten Mord gehabt. Laut der Samstags-SZ (Tanjev Schultz) hat die Anklage die Beweisanträge mit einem Hinweis darauf abgewiesen, dass die Nebenklage bekannt gewordene Auszüge aus Telefonaten des Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas T. fehlinterpretiert habe. Zudem berichtet die SZ von Unklarheiten bei den Angaben T.'s zu seinem Aufenthalt in dem Internetcafé am Tag des Mordes.

verfassungsblog.de (Maximilian Pichl) befasst sich mit der Rolle der Bundesanwaltschaft und der deutschen Staatsanwaltschaften im NSU-Komplex, die seines Erachtens nicht ausreichend debattiert wird. Er moniert "massive Fehler" bei den Ermittlungen und fehlenden Aufklärungswillen.

LG Verden – Edathy: Bis zum heutigen Montag sollte Sebastian Edathy sich entscheiden, ob er ein Geständnis ablegen möchte. Die Staatsanwaltschaft Verden hatte ihm angeboten, das Verfahren dann gegen Geldauflage gemäß § 153 a der Strafprozessordnung einzustellen. Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) hält fest, das Verlangen eines Geständnisses sei weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Er fände es jedoch gerechter, diese "Machtposition" nicht zum Erwirken eines Geständnisses einzusetzen, sondern die Zahlung der Geldauflage auch ohne Geständnis als Übernahme "strafrechtlicher Verantwortung" zu bewerten.

Thomas Darnstädt (Spiegel) merkt an, dass es natürlich auch strafrechtlich relevant sei, wie der Täter zu seiner Tat stehe, moniert allerdings, die Ankläger wollten durch das Geständnis lediglich "von dem mickrigen Ergebnis ablenken". Denn die Taten Edathys hätten zwar Ermittlungen gerechtfertigt, würden jedoch nicht für eine Verurteilung ausreichen. Zudem hätte die Staatsanwaltschaft "das Leben eines Mannes zerstört".

Heribert Prantl (Montags-SZ) ist der Ansicht, dass sich die Staatsanwaltschaft mit dem Angebot an Edathy "vermeintlich halbwegs anständig herauszuwinden" versuche – selten habe sich die Staatsanwaltschaft so bloßgestellt. Prantl verweist zudem auf das Paradoxe der geplanten Einstellung hin, denn zunächst habe die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse entfacht und wolle nun über § 153 a der Strafprozessordnung einstellen – "unter Berufung auf ein angeblich nicht vorhandenes öffentliches Interesse".

Mira Gajevic (BerlZ) weist darauf hin, dass die Besonderheit bei der möglichen Einstellung des Verfahrens gegen Edathy die Eröffnung des Hauptverfahrens an sich sei. Üblicherweise würden entsprechende Kinderpornographie-Verfahren mit einem Strafbefehl und einer Geldstrafe beendet. Diese Praxis sei jedoch kritisch zu sehen, auch wenn die Prozessökonomie für die Verurteilung durch Strafbefehle spreche.

LG Oldenburg – Niels H.: Der Spiegel (Julia Jüttner) befasst sich ausführlich mit dem Fall Niels H.. Der Artikel beschreibt H.'s Vorgehensweise sowie seine Geschichte als Krankenpfleger und geht zudem auf seine Persönlichkeit und seine Begründung für die Taten ein. Der ehemalige Krankenpfleger wurde wegen mehrfachen Mordes und Mordversuchs vom Landgericht Oldenburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt.

LG München I – Fitschen: Im Strafverfahren gegen den Co-Chef der Deutschen Bank Jürgen Fitschen wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetrugs vor dem Landgericht München I könne für den Angeschuldigten wohl "alles gut enden", so die Samstags-SZ (Hans Leyendecker/Klaus Ott). Die 5. Strafkammer habe "erhebliche Zweifel" an einer These, welche entscheidend für das Urteil des Oberlandesgerichts München im Zivilverfahren gegen Fitschen gewesen sei und werde vermutlich die Ergebnisse des Zivilgerichts überprüfen. Fitschen soll in besagtem Zivilverfahren gegen Leo Kirch falsche Angaben gemacht haben, um so den Schadensersatzanspruch des Klägers abzuwehren.

Klarstellung zu BaumgartenBrandt: Die "Abmahn-Kanzlei" BaumgartenBrandt wurde in einem am vergangenen Dienstag erschienen Beitrag auf chip.de verdächtigt, mehrere Gerichtsverfahren wegen Urheberrechtsverstößen ohne entsprechende Bevollmächtigung und trotz Insolvenz des Mandanten geführt zu haben. lto.de (Pia Lorenz/Anne-Christine Herr) kritisiert das Vorgehen von chip.de, denn das Magazin berief sich lediglich auf Aussagen des Insolvenzverwalters und des Beklagtenanwalts. Der Beitrag auf lto.de stellt den Standpunkt der beschuldigten Anwälte BaumgartenBrandt zur tatsächlichen und rechtlichen Situation dar und beleuchtet die Situation aus insolvenz- und zivilprozessrechtlicher Sicht. Der Insolvenzverwalter war zu einer Stellungnahme nicht bereit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Februar - 2. März 2015: EuGH könnte Datenschutz stärken – Film über Fall Mollath – Ermittlungsprobleme bei Kinderpornographie . In: Legal Tribune Online, 02.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14818/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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