Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. März 2018: Fort­set­zung der "GroKo" / SPD will § 219a StGB abschaffen / Nach­wir­kungen der Diesel-Ent­schei­dung

05.03.2018

Die SPD hat für die Fortsetzung einer großen Koalition gestimmt. War die Mitgliederbefragung zulässig? Außerdem in der Presseschau: Die SPD-Fraktion bringt einen Entwurf gegen § 219a StGB ein und was aus dem Diesel-Urteil des BVerwG folgt.

Thema des Tages

Mitgliederentscheid der SPD: Mit über 60 Prozent der abgegebenen Stimmen haben sich die SPD-Mitglieder bis zum Sonntag für die Beteiligung ihrer Partei an einer Neuauflage der großen Koalition ausgesprochen. Die Doktorandin Dana Schirwon und der wissenschaftliche Mitarbeiter Janwillem van de Loo setzen sich auf verfassungsblog.de noch einmal mit der Legitimität einer solchen Abstimmung auseinander. Den Kritikern des Verfahrens wird entgegengehalten, dass es sich beim Mitgliederentscheid einzig um eine parteiinterne Art der Willensbildung handelt und keinesfalls um einen Akt der öffentlichen Gewalt. Der rechtlich verbindliche Mitgliederentscheid sei dabei zugleich ein Akt der Legitimation für Parteivorsitz und Generalsekretariat, den beispielsweise die CDU in Form eines Parteitages gestalte.

Rechtspolitik

Asylrecht – Familiennachzug: Der Bundesrat hat laut Samstags-FAZ und lto.de am Freitag die weitere Aussetzung des Familiennachzuges passieren lassen. Das heißt, auch weiterhin können subsidiär Schutzberechtigte keine Angehörigen mehr nach Deutschland nachholen. SPD und Union hatten sich auf eine Verlängerung dieser Regel geeinigt und sie im Bundestag durchgesetzt; ab August soll dann eine neue, eingeschränkte Nachzugsmöglichkeit gelten. Im LTO-Podcast (Michael Reissenberger) erläutert Daniel Thym, inwieweit Menschenrechte die politischen Gestaltungsmöglichkeiten bei solchen Streitfragen beeinflussen. Er erklärt auch, wie sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das in den vergangenen Monaten in Eil-Beschlüssen minderjährigen Flüchtlingen den Nachzug ihrer Eltern verweigerte, zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention verhält.

Asylrecht/Einwanderungsgesetz: In einem Gastbeitrag für die Samstags-Welt kritisiert Boris Pistorius (SPD), niedersächsischer Innenminister, den Vorschlag des Staatsrechtlers Rupert Scholz, den Asylartikel in der Verfassung zu ändern und einen Asylanspruch nur noch "nach Maßgabe der Gesetze" zu gewähren. Damit liefere er dieses Grundrecht der Tagespolitik und dem Gesetzgeber mit einfacher Mehrheit aus, so Pistorius. Man müsse vielmehr in einem Kodifikationsprozess des gesamten Ausländer- und Einwanderungsrechts endlich ein Einwanderungsgesetz schaffen, weiterhin laufend verfahrensmaßige Verbesserungen vornehmen, europäische Solidarität effektiv einfordern und schließlich die Fluchtursachen wirksam bekämpfen. Im Interview mit der Montags-SZ (Jan Bielicki) spricht sich Thomas Bauer, der Leiter des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration, ebenfalls dafür aus, die verschiedenen Formen der Zuwanderung in einem Einwanderungsgesetzbuch zusammenzufassen. Zuwanderung von Fachkräften, von Bürgern anderer EU-Staaten, von Studierenden, von Familienangehörigen und von Flüchtlingen könne man nicht unabhängig voneinander betrachten. Anders sieht es der frühere Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier in einem Gastbeitrag für welt.de. Er fordert eine strengere Trennung zwischen Asyl- und Migrationspolitik.

§ 219a StGB – Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche: Auch die SPD-Fraktion will jetzt ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche in den Bundestag einbringen. Das hat laut lto.de am Freitag die SPD-Abgeordnete Eva Högl angekündigt. Um eine gemeinsame Positionierung auszuloten, habe man zuvor Gespräche mit der Unionsspitze geführt, wird die Politikerin zitiert. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die unterschiedlichen Auffassungen in der Sache bestehen bleiben. Die CDU/CSU hatte sich in der ersten Lesung zu den von den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der Linken und der FDP vorgelegten Gesetzentwürfen nachdrücklich gegen jegliche Änderung ausgesprochen. Die Montags-taz (Dinah Riese) hat anlässlich einer Preisverleihung mit der Gießener Ärztin Kristina Hänel, deren Verurteilung Anlass für die jetzige Diskussion ist, über ihr Engagement gegen das Werbeverbot gesprochen.

Englischsprachige Kammern für Handelssachen: Wie lto.de meldet, hat der Bundesrat einen länderübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen beschlossen. Dort sollen Gerichtsverfahren künftig auch in englischer Sprache geführt werden können. Bereits 2010 und 2014 hatten die Länder jeweils gleichlautende Gesetzentwürfe vorgelegt, die jedoch seinerzeit vom Bundestag nicht verabschiedet wurden.

"Deutsch als Landessprache" ins Grundgesetz: Zu einer vielsprachigen Debatte führte in der Bundestagssitzung am Freitag der Antrag der AfD, ins Grundgesetz den Satz aufzunehmen: "Die Landessprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch." Von der Diskussion berichtet die Samstags-Welt (Matthias Kamann). Die Ablehnung des Vorschlages durch die anderen Fraktionen erfolgte u.a. in lateinischer, spanischer, bayerischer und friesischer Sprache.

Strafen für Video-/Fotoaufnahmen toter Opfer: Der Bundesrat hat, wie die Samstags-FAZ meldet, einen Gesetzentwurf beschlossen, nachdem bestraft werden soll, wer Videos oder Fotos von Unfällen, Anschlägen oder Naturkatastrophen aufnimmt oder im Netz verbreitet und damit tödlich verunglückte Opfer bloßstellt. Der strafrechtliche Schutz gegen ein solches Verhalten sei derzeit noch lückenhaft, da er nur lebende Personen erfasse, begründet der Bundesrat seinen Entwurf. Auch der Versuch soll strafbar werden.

NetzDG: Wie der Spiegel (Gerald Traufetter) meldet, fällt das Beschwerdeaufkommen wegen mangelhafter Löschungen nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz geringer aus als erwartet. Zwei Monate nach Inkrafttreten der Neuregelung seien erst 205 Anzeigen beim zuständigen Bundesamt für Justiz eingegangen.

Nichtjurist als Innenminister? In einem Interview äußerte der künftige Ex-Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) kürzlich, es sei "für einen Verfassungsminister doch sehr hilfreich, wenn er Jurist ist". Dies darf als Seitenhieb auf seinen designierten Amtsnachfolger Horst Seehofer (CSU) verstanden werden, denn dieser ist kein Jurist. Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert die Bemerkung de Maizières und erläutert bei dieser Gelegenheit den Begriff des Verfassungsministers. Es ist neben dem Amt des Justizministers eine jener beiden Positionen, die von der Geschäftsordnung der Regierung mit einem Widerspruchsrecht gegen Beschlüsse ausgestattet wurden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Anwendungsfälle seien aber nicht bekannt. Er meint, dass die Juristenqualifikation an dieser Stelle überschätzt werde. In den Ministerien liefen Heerscharen von Juristen herum, die nichts anderes täten, als die Lok der Staatsgewalt auf dem rechten Gleis zu halten, so Müller-Neuhof. Seehofer könnte sie fragen, wenn er als Verfassungsminister im Kabinett einmal kompetent widersprechen wolle.

Justiz

BVerwG zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge: Der Spiegel (Susanne Amann, Selina Bettendorf u.a.) widmet sich ausführlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge. Das Urteil habe Schockwellen ausgelöst, weil die Richter damit über 60 Kommunen, drei deutschen Autokonzernen, vor allem aber dem Bundeskanzleramt und den zuständigen Ministerien die Leviten gelesen hätten, heißt es im Text. Die Leipziger Verwaltungsrichter hätten das Versagen von Politikern, Behörden und Autoindustrie schonungslos offengelegt: Ein Versagen, das auf Kosten der Gesundheit der Bürger, der Lebensqualität in den Städten und ahnungsloser Autokäufer gehe. Die Klageaussichten der betroffenen Kfz-Besitzer erläutert die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt/Markus Jung). Die Autoren weisen darauf hin, dass mögliche Fahrverbote von Kommunen und der Betrugsskandal von VW zunächst nichts miteinander zu tun hätten: Im Fall der Luftreinhaltepläne der Kommunen gehe es um Stickstoffdioxid-Grenzwerte, im Abgasskandal stehe die Manipulation von Motoren im Mittelpunkt. Allerdings könnten enttäuschte Käufer künftig mit einer Störung der Geschäftsgrundlage argumentieren und Umstände vorbringen, die im Zeitpunkt des Kaufes noch nicht vorlagen. Die FAS (Sebastian Balzter/Corinna Budras) beantworten die wichtigsten Fragen zu den Konsequenzen der BVerwG-Entscheidung.

Im Leitartikel des Spiegel befasst sich Michaela Schießl ebenfalls mit dem Thema und empört sich gegen den an die Städte gerichteten faktischen Aufruf des geschäftsführenden Bundesverkehrsministers Christian Schmidt zu zivilem Ungehorsam es gebe schließlich keine Pflicht zu Fahrverboten. Angela Merkel hätte, so meint es die Autorin, den manipulierten Autos die Zulassungen entziehen und die Hersteller zur Nachrüstung zwingen müssen. Das hätte die Branche nicht umgebracht, wohl aber den Bürgern das Vertrauen in das Rechtssystem zurückgegeben und den Glauben an den Anstand der Politik.

BGH zu Rasern: In der vergangenen Woche hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts Berlin aufgehoben, in der zwei Männer, die im Rahmen eines illegalen Autorennens einen Unbeteiligten getötet hatten, wegen Mordes verurteilt wurden. Christian Rath (taz.de) meint, dass es gut sei, dass der BGH nun etwas Druck aus dem Kessel genommen habe. Denn binnen weniger Jahre habe sich die Justiz unter dem Druck der öffentlichen Stimmung von viel zu milden Bewährungsstrafen zum völlig übertriebenen Mordvorwurf mit lebenslangen Freiheitsstrafen radikalisiert. Auch die Lösung, die der Gesetzgeber zwischenzeitlich gefunden habe, wonach illegale Autorennen – unabhängig von einem Tötungsvorsatz – jetzt mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden können, werde zwar nicht zur Abschreckung führen, aber zumindest zur Beruhigung in der nicht-rasenden Mehrheit der Bevölkerung. Auch Torsten Krauel (Samstags-Welt) findet die Aufhebung des Landgerichtsurteils richtig. Denn das Gericht habe nicht beweisen können, dass die Raser schon beim Losfahren gesagt hätten: 'Vielleicht fahre ich ja jemanden tot.' Die Raser aber ohne diesen Beweis zu verurteilen, sei Willkür, so der Autor.

BAG zum Kündigungsschutz bei Geschäftsführern juristischer Personen: Auf blog.handelsblatt.com stellt Rechtsanwalt Thomas Gennert eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom vergangenen September vor, in der es darum ging, ob der allgemeine Kündigungsschutz auch dann nicht für Mitglieder der Organe einer juristischen Person gilt, wenn ein Unternehmen Beschäftigte ab einer gewissen Führungsebene systematisch zu Geschäftsführern bestellt und deren Befugnisse im Innenverhältnis beschränkt sind. Die Erfurter Richter haben die Frage bejaht. Die Befugnisse eines GmbH-Geschäftsführers seien gesetzlich geregelt und bestünden im Außenverhältnis unabhängig von etwaigen Beschränkungen im Innenverhältnis.

BFH zur Zinshöhe bei Steuernachzahlungen: Auch in Niedrigzinsphasen ist ein Zinssatz von sechs Prozent für Steuernachzahlungen rechtens, urteilte kürzlich der Bundesfinanzhof. Auf lto.de bedauert Rechtsprofessor Dennis Klein, dass der Bundesfinanzhof die Chance vertan habe, durch eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht Bewegung in die Problematik zu bringen. Die entscheidende Frage sei, wie realitätsgerecht der Gesetzgeber bei Typisierungen und Pauschalierungen vorgehen müsse.

OVG Berlin-Brandenburg zur Vertraulichkeit der Innenministerkonferenz: Der Verlag des Tagesspiegels ist in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit einem Antrag auf Herausgabe von Protokollen und Beschlüssen der Innenministerkonferenz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert, wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) selbst berichtet. Es bestehe kein Auskunftsanspruch der Presse gegenüber dem Bundesinnenministerium, so das Gericht. "Die Chefs der Innenressorts von Bund und Ländern sind angesichts der Herausforderungen, denen der Schutz der inneren Sicherheit ausgesetzt ist, auf eine vertrauensvolle politische Zusammenarbeit angewiesen, die vertrauensvolle politische Gespräche erfordert“, wird im Artikel der Beschluss zitiert. Die dafür nötige Offenheit sei nur gewährleistet, wenn sich die Beteiligten darauf verlassen könnten, dass ihre Beiträge nicht gegen ihren Willen an die Öffentlichkeit gelangten.

OLG Hamburg zum "Messerstecher von Barmbek": Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am Donnerstag einen 27-Jährigen, der im vergangenen Jahr in einem Hamburger Supermarkt einen Mann erstochen und weitere sechs Personen verletzt hatte, wegen Mordes sowie versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Samstags-taz (Philipp Schulte) beleuchtet den Werdegang des palästinensischen Flüchtlings vom früheren Zahnmedizinstudenten bis zum IS-Anhänger.

LG München I zum "Dash Button" von Amazon: Wie die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de berichten, hat das Landgericht München I auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin Amazon zur Unterlassung seiner aktuellen Bestellgestaltung bei  den "Dash Buttons" verurteilt. Mit einem Druck auf diesen Button können Nutzer ein über eine App vorher festgelegtes Markenprodukt des täglichen Bedarfs, z.B. Waschmittel, Tierfutter oder Toilettenpapier, bestellen. Die Münchener Richter haben jetzt festgestellt, dass das Unternehmen den Kunden auch bei Bestellungen über die Buttons über das Produkt informieren müsse und sich nicht über die allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten dürfte, den Preis zu ändern oder eine andere als vom Kunden ausgewählte Ware zu liefern.

LG Frankfurt/M. zum Urheberrecht an Mann-Werken: Der Spiegel (Alexander Kühn) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/M., in der in einem Streit zwischen dem Projekt Gutenberg und dem Verlag S. Fischer festgestellt wurde, dass die Werke von Thomas und Heinrich Mann noch nicht frei im Internet verbreitet werden dürfen. In Deutschland muss der Urheber in jedem Fall 70 Jahre lang tot sein, bevor sein Werk gemeinfrei wird. Das wäre für Heinrich Mann in zwei und für Thomas Mann in sieben Jahren der Fall. Amerikanisches Urheberrecht, auf das sich das Projekt Gutenberg berufen hatte und nach dem vor 1923 erschienene Werke in der Regel gemeinfrei sind, gilt dabei nicht.

Kritisch zu der Entscheidung äußerte sich der Historiker und Archivar Klaus Graf auf archivalia.hypotheses.org. Er weist darauf hin, dass als Ergebnis der Entscheidung der Gesamtbestand des amerikanischen Angebotes von gutenberg.org mit deutschen IP-Adressen nicht mehr zugänglich sei. Graf meint, dass, solange es kein globales Urheberrecht gebe, man eben damit leben müsse, dass im einen Land ein Autor gemeinfrei ist und im anderen nicht.

EGMR – Plagiatsvorwürfe gegen Promotion: lto.de (Hermann Horstkotte) befasst sich mit dem Verfahren, mit dem sich die Politikberaterin Margarita Mathiopoulos gegen die Aberkennung ihres Doktortitels wendet. Für sie geht es dabei auch um die Zukunft ihrer beiden Honorarprofessuren an der Universität Potsdam und an der TU Braunschweig.

Recht in der Welt

USA – VW-Affäre: In den USA ist ein Sammelklageverfahren gegen VW gescheitert. Wie das Hbl (Thomas Jahn) erläutert, hat ein Richter die Klage von Investoren abgewiesen, die geltend gemacht hatten, der Konzern habe sie bei der Ausgabe von Unternehmensanleihen 2014 und 2015 getäuscht, VW habe die Probleme um die Manipulation von Dieselmotoren in elf Millionen Fahrzeugen verschwiegen. Der Richter folgte der Argumentation von VW, dass nicht belegt werden konnte, dass die Investoren sich beim Anleihekauf "im Besonderen" auf die Ausweisung von Risiken in den Wertpapier-Dokumenten verlassen hätten.

Sonstiges

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Wie lto.de mitteilt, plant das Bundesjustizministerium keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen die Bundesrechtsanwaltskammer wegen des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA). Auch Gesetzesänderungen seien nicht vorgesehen. Das heißt, dass es nach wie vor bei der gesetzlichen passiven Nutzungspflicht für Rechtsanwälte bleibt, obwohl das beA seit Ende des vergangenen Jahres von der BRAK offline gestellt wurde.

Islam und Recht: Von der Veranstaltung "Islam und Recht" des Deutschen Richterbundes und der Gesellschaft für Rechtspolitik berichtet die Montags-SZ (Wolfgang Janisch). Diskutiert wurde u.a. mit der Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Angelika Nußberger, der Bonner Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher und der Verfassungsrichterin Christine Langenfeld über die Zulässigkeit von Verboten religiöser Vereine, das islamische Kopftuch und die Gefahren des politischen Islam.

Dieselaffäre: Im "Rätsel der Woche" fragt die Samstags-SZ (Klaus Ott), warum Dieselmanager hierzulande nicht bestraft werden. Die US-Justiz greife bei der Abgasaffäre bei Volkswagen schnell und hart durch: Erst im vergangenen Jahr sei ein VW-Ingenieur zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden, danach habe ein leitender Angestellter gleich sieben Jahre Gefängnis erhalten. Die SZ gibt als Antwort auf die selbst gestellte Frage an, dass sowohl die Münchener als auch die Braunschweiger Strafverfolgungsbehörden nicht vorschnell jemanden auf die Anklagebank setzen wollten, der sich hinterher als kleines Licht erweise, während die Großen davonkämen. Die Behörden müssten auch alles ermitteln und berücksichtigen, was entlastend ist. Es müsse gründlich geklärt werden, wer wann was wusste, auch wenn das dauere.

Gnadengesuch Oskar Gröning: Der 96-jährige verurteilte frühere SS-Wachmann Oskar Gröning hat bei der niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza ein Gnadengesuch eingereicht. Das meldet jetzt auch die Samstags-taz (Andreas Speit). Derzeit würden die Akten geprüft, wird das Ministerium zitiert. Sollte dem Gesuch stattgegeben werden, kämen beispielsweise ein Straferlass, ein Haftaufschub oder die Umwandlung in eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe in Frage. Die Montags-SZ (Annette Ramelsberger) porträtiert die Justizministerin und frühere Richterin Barbara Havliza.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. März 2018: Fortsetzung der "GroKo" / SPD will § 219a StGB abschaffen / Nachwirkungen der Diesel-Entscheidung . In: Legal Tribune Online, 05.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27327/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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