BayVGH

Bebauungsplan "Richard-Wagner-Museum" in Bayreuth bleibt vollziehbar

23.01.2012

Mit Beschluss von Anfang dieses Jahres hat der BayVGH in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass der Bebauungsplan Nr. 6/10 "Richard-Wagner-Museum" der Stadt Bayreuth nicht außer Vollzug gesetzt wird. Er kann damit Grundlage für bauaufsichtliche Genehmigungen sein.

Der Bebauungsplan setzt eine Gemeinbedarfsfläche "Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen: Hier Richard-Wagner-Museum" fest. Die denkmalgeschützten Gebäude und Nebenanlagen auf dem Gelände bleiben erhalten. Nachbarn haben gegen diesen Bebauungsplan einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gestellt und beantragt, der Stadt zu untersagen, Baugenehmigungen für das Projekt zu erteilen, solange nicht über ihren Normenkontrollantrag entschieden ist.

Diesen Antrag hat der BayVGH nun abgelehnt (Beschl. v. 12.01.2012, Az. 2 NE 11.2623). Ein Außervollzugssetzen des Bebauungsplans komme nur in Frage, wenn die dafür sprechenden Gründe schwerwiegend und unabweisbar seien. Allein daraus, dass der Siegerentwurf eines städtebaulichen Wettbewerbs in die Bauleitplanung eingeflossen sei, lasse sich kein beachtlicher Abwägungsfehler herleiten.

Es sei kein regelmäßiges Indiz für einen solchen Fehler, wenn ein Bebauungsplan aufgrund eines Projektentwurfs eines Vorhabensträgers oder aufgrund eines städtebaulichen Wettbewerbs erarbeitet werde. Die planerische Entscheidung stehe nur zur Disposition, wenn sie im Hinblick auf die Berücksichtigung von Planungsalternativen nach den Umständen des Einzelfalls erheblich fehlgewichtet und unvertretbar sei. Das sei nicht offensichtlich erkennbar.

Die Jury habe in der Preisgerichtssitzung des städtebaulichen Wettbewerbs eine umfassende Bewertung der eingereichten Entwürfe vorgenommen. Der Bauausschuss und der Stadtrat hätten sich hiermit befasst; wobei den Stadtratsmitgliedern die Alternativ-Entwürfe bekannt gewesen seien. Offensichtliche Abwägungsfehler der Stadt Bayreuth seien auch im Hinblick auf die im "Hofgarten" und im Vorbereich der "Villa Wahnfried" kartierten Biotope sowie aus Gründen des Denkmalschutzes nicht erkennbar.

age/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

VG Gießen zu Marburger Spielapparatesteuer: Nur schlüssige Steuerschätzungen sind zulässig

Niedersächsisches OVG: Nachbarn werden durch geplantes Uni-Hauptgebäude nicht gestört

VGH Baden-Württemberg: Klage gegen Feuerwehralarm am Funkturm erfolgreich

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

, BayVGH : Bebauungsplan "Richard-Wagner-Museum" in Bayreuth bleibt vollziehbar. In: Legal Tribune ONLINE, 23.01.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5376/ (abgerufen am 23.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag



Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren
23

Veranstaltungen und Seminare

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: