OLG Köln zu Finanzdienstleister AWD: Weitere Anleger scheitern vor Gericht

30.08.2012

In der bundesweiten Klagewelle gegen den Finanzdienstleister AWD sind erneut Anleger vor Gericht gescheitert. Das OLG wies in 16 am Donnerstag verkündeten Urteilen Zivilklagen wegen angeblich überhöhter Provisionszahlungen bei der Vermittlung von Immobilienfonds zurück. 

Mehrere Anleger hatten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gegen den Finanzdiensleister AWD geklagt. Sie machten geltend, dem Unternehmen für die Vermittlung von Immobilienfonds zu hohe Provisionen gezahlt zu haben. Das OLG konnte jedoch keine Bestätigung hierfür feststellen. Das negative Beweisergebnis gehe zu Lasten der klagenden Anleger (Urt. v. 30.08.2012, Az. 18 U 42/11, 18 U 47/11 u.a.).

Die Anleger hatten Anfang bis Mitte der 90er Jahre Anteile an einem Immobilienfonds erworben, der ein Wohn- und Geschäftsgebäude in Berlin errichtete und betrieb. Die AWD GmbH hatte den Verkauf vermittelt. Sie behaupteten, entgegen den Angaben im Prospekt mindestens 15 Prozent Provision gezahlt zu haben, worüber hätte aufgeklärt werden müssen. Der zuständige 18. Zivilsenat hatte hierzu mehrere Zeugen vernommen, darunter auch den früheren Vorstandsvorsitzenden Carsten Maschmeyer. Wie das Gericht angab, konnte niemand die Zahlung einer Provision von 15 Prozent oder mehr an den AWD bestätigen.

Bereits in erster Instanz scheiterten die Kläger. Damals forderten sie allerdings ausschließlich die Rückzahlung ihrer Einlagen. Das Landgericht wies die Klagen wegen Verjährung ab. Die Anleger hatten behauptet, der Prospekt weise nicht ausreichend darauf hin, dass die Fondsanteile nur eingeschränkt handelbar seien. Die Richter des OLG schlossen sich dem Urteil der Vorinstanz an. Sie sei zu Recht von einer Verjährung der Ansprüche ausgegangen. Auch der von Anlegern gerügte Prospekt für das Vermittlungsgeschäft sei nicht fehlerhaft, sondern hinreichend nachvollziehbar.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Köln zu Finanzdienstleister AWD: Weitere Anleger scheitern vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 30.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6964/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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