Monopol auf geometrische Formen?: Pola­roid klagt erfolglos gegen Mar­ken­lö­schung

von Stefan Schmidbauer

21.02.2024

Seit 2017 tragen Polaroid und der Wettbewerber Fujifilm einen Markenrechtsstreit um quadratische Sofortbilder aus. Das EuG bestätigte jüngst, dass eine eingetragene Marke von Polaroid zurecht gelöscht wurde.

Das Markenrecht der Europäischen Union bietet keine Grundlage für ein zeitlich unbefristetes Monopol auf simple geometrische Formen, meint das Gericht der Europäischen Union (EuG). Eine Klage von Polaroid gegen die Löschung einer eingetragenen Marke wurde abgewiesen (Urt. v. 07.02.2024, Rechtssache T‑591/22).

Die Polaroid Corp. war lange Jahre unangefochtener Platzhirsch auf dem Markt für die beliebten Sofortbildkameras. Mit dem Aufkommen der Digitalphotographie schwand die Nachfrage aber merklich, Polaroid musste schließlich Insolvenz anmelden. Der japanische Technologiekonzern Fujifilm verhalf der von Edwin Land entdeckten Technologie mit der Produktreihe "Instax" später zu einem Comeback. Dass Fujifilm dabei auch ein quadratisches Bildformat auf den Markt brachte, war Ausgangspunkt für einen langwierigen Rechtsstreit. 

Zu viel Nähe zum Klassiker?

Bei Polaroid B.V., Rechtsnachfolgerin der Polaroid Corp., ist man der Ansicht, dass "Instax square" dem klassischen 600er-Format von Polaroid zu sehr ähnele. Das Unternehmen hielt lange Zeit ein Patent auf Sofortbilder, das aber schon ausgelaufen war, als Fujifilm "square" auf den Markt brachte. Polaroid verklagte Fujifilm wegen der Verletzung von Markenrechten in mehreren Ländern, darunter auch Deutschland. 

Weder das Landgericht Köln (Urt. v. 15.10. 2019, Az. 31 O 145/18), noch das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Urt. v. 12.06.2020, Az. 6 U 265/19) konnten eine Nachahmung oder Herkunftstäuschung erkennen und sahen daher keinen Grund, Fujifilm den Vertrieb der Produktlinie zu verbieten oder das Unternehmen zur Zahlung von Lizenzgebühren zu verpflichten. Vor dem EuG scheiterte Polaroid nun mit dem Versuch, die spätere Entscheidung des European Union Intellectual Property Office (EUIPO) zur Löschung der Markeneintragung für nichtig erklären zu lassen. 

Unverwechselbar oder nicht?

Die siebte Kammer des Gerichts urteilte, dass die Behauptung, eine quadratische Form der Sofortbilder erinnere die Öffentlichkeit an einen Bilderrahmen, nicht für eine Anerkennung als Marke ausreicht. Beweise für die Argumentation von Polaroid, wonach Verbraucherinnen und Verbraucher schon aus der Form der Fotos Rückschlüsse auf deren Herkunft ziehen würden, sah das Gericht auch nicht. Die im Juni 2022 getroffene Entscheidung zur Löschung der im April 2018 eingetragenen Marke hat daher Bestand.

Die Löschung der Marke war von einem Team der Kanzlei Taylor Wessing erwirkt worden, das zuvor bereits im Verfahren vor dem OLG Köln für Fujifilm tätig war. Für Polaroid plädierte nach LTO-Informationen Gregor Vos von der niederländischen Kanzlei Brinkhof in der mündlichen Verhandlung vor dem EuG.

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Monopol auf geometrische Formen?: Polaroid klagt erfolglos gegen Markenlöschung . In: Legal Tribune Online, 21.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53934/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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