Verwechslungsgefahr bei Babypflege-Produkten? Nachdem das LG Düsseldorf in der vergangenen Woche zugunsten des Konkurrenten Beiersdorf geurteilt hatte, legte das unterlegene Unternehmen Bübchen inzwischen Berufung ein.
Das LG Düsseldorf hatte zu klären, ob bei den Babypflegeprodukten von Bübchen Verwechlungsgefahr mit vergleichbaren Artikeln der Beiersdorf-Marke Nivea besteht. Das Gericht verneinte das nun und wies eine Klage von Bübchen ab.
Im Streit mit dem BKartA gibt es für die Investorenclubs aus Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim Rückendeckung vom Ligaverband: Die rechtlichen Bedenken an den Ausnahmen der 50+1 Regel seien unbegründet.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager warnt angesichts des weltweiten Chipmangels davor, dass sich Staaten von Unternehmen wegen möglicher Zuschüsse gegeneinander ausspielen lassen.
Die Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgte vergaberechtswidrig, entschied das OLG Rostock. Das Land darf den Vertrag mit dem Hersteller nicht fortführen.
Das Verbraucherportal Verivox verzichtet auf Rechtsmittel und akzeptiert damit eine Rüge, die man sich seitens des OLG Karlsruhe im Oktober eingehandelt hatte. Das Unternehmen sieht sich aber weiterhin im Recht.
Nvidia will den Chipdesigner Arm übernehmen. Die Marktposition der beiden Unternehmen legt nahe, dass die Fusion Wettbewerbseinschränkungen mit sich bringt. Die EU-Kommission prüft eingehender.
Nutzern des Vergleichsportals Verivox werden seitens des Betreibers relevante Informationen vorenthalten. Zu dieser Einschätzung gelangt das OLG Karlsruhe und gibt einer Klage des VZBV statt.