Das Bundeskartellamt gibt die Übernahme von Kostumer durch Facebook/Meta frei, hat dabei aber "Bauchschmerzen". Esso darf OMV-Tankstellen unter Auflagen übernehmen.
Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte zu prüfen, ob die angestrebte Übernahme von Kostumer durch Meta (ehemals Facebook) kartellrechtlich zulässig ist und gelangte zu der Entscheidung, das Vorhaben freizugeben. Esso bekam indes grünes Licht für den Kauf des Tankstellennetzwerkes der OMV.
Es bedarf keiner gesteigerten Fähigkeiten in der Kunst des Zwischendenzeilenlesens, um nachzuvollziehen, wie schwer sich das BKartA mit der heute verkündeten Entscheidung, den Erwerb von Kostumer durch Meta freizugeben, getan hat.
Dass die Übernahmepläne überhaupt in den Zuständigkeitsbereich des BKartA fallen, wurde im vergangenen Jahr zunächst in einem gesonderten Verfahren geklärt. Da die Transaktionswertschwelle der deutschen Fusionskontrolle nach Einschätzung der Behörde erreicht war, musste die Übernahme auch beim BKartA angemeldet werden.
Freigabe unter Bauchschmerzen
Die Entscheidung, das Vorhaben freizugeben, kommentiert Andreas Mundt, Präsident der Behörde, in einer Mitteilung so: "Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns auf die Bedeutung der Übernahme für die Gesamtstrategie von Meta konzentriert. Kustomer kann hier künftig ein relevanter Baustein werden. Dennoch mussten wir unter dem Strich mit gewissen Bauchschmerzen anerkennen, dass die Auswirkungen der Übernahme eine Untersagung nach dem geltenden Kartellrecht nicht gerechtfertigt hätten. Die Feststellungen aus dem Verfahren der EU-Kommission haben wir bei unserer Bewertung berücksichtigt."
Die EU-Kommission hatte die Übernahme auf Verweis seitens der österreichischen Wettbewerbsbehörde geprüft und genehmigt. Die Ende Januar erteilte Freigabe steht unter der Auflage, dass Meta über einen Zeitraum von zehn Jahren Verpflichtungszusagen uneingeschränkt erfüllt.
Meta sichert unter anderem zu, dass Wettbewerber:innen von Kustomer beim Zugang zu den Meta-Plattformen Instagram, Messenger und WhatsApp nicht benachteiligt werden. Ein Treuhänder soll die Einhaltung der Zusagen überwachen. Meta wurde im Rahmen der kartellrechtlichen Prüfung des BKartA von Hengeler Mueller beraten.
Esso darf das Tankstellennetz erweitern
Derzeit betreibt die EG Group 959 Tankstellen unter dem Markennamen "Esso". Demnächst sind es einige mehr, denn EG hat für das Vorhaben, 285 Tankstellen vom süddeutschen Betreiber OMV zu übernehmen, grünes Licht vom BKartA bekommen.
Die Wettbewerbshütenden befürchten allerdings in einigen Regionen einen deutlichen Anstieg der Marktkonzentration und haben ihre Zustimmung daher an eine aufschiebende Bedingung geknüpft. Insgesamt 48 Tankstellen müssen an Wettbewerber:innen abgegeben werden. Betroffen sind 25 Standorte der EG Group sowie 23 Tankstellen aus dem Netz der OMV.
EG und OMV hatten die geplante Transaktion zunächst bei der EU-Kommission angemeldet, die an das BKartA verwiesen hat.
sts/LTO-Redaktion
Hengeler Mueller für Meta Platforms Inc.:
Dr. Markus Röhrig, Partner, Kartellrecht/Fusionskontrolle, Brüssel
Christian Dankerl, Associate, Kartellrecht/Fusionskontrolle, Brüssel/Düsseldorf
Malte Frank, Associate, Kartellrecht/Fusionskontrolle, Berlin
Daniel El Wad, Associate, Kartellrecht/Fusionskontrolle, Düsseldorf
Bundeskartellamt erteilt Zustimmung: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47517 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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