Die EU-Kommission wirft Google vor, durch Wettbewerbsbeschänkungen eine beherrschende Marktstellung gestärkt zu haben. Das EuG bestätigt den zugehörigen Beschluss weitgehend, reduziert aber die Strafe.
Der Aufruhr war groß als im vergangenen Jahr zwölf Top-Fußballclubs in Konkurrenz zur Champions League die Super League gründen wollten. Nun beschäftigt das Thema auch den EuGH, vor dem Anfang der Woche mündlich verhandelt wird.
Amazon unterfällt in den nächsten fünf Jahren der erweiterten Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB. Das ergibt sich aus einer Entscheidung, die das Bundeskartellamt am Dienstag getroffen hat.
Eine Eventagentur kaufte Tischreservierungen für das Münchener Oktoberfest und verkaufte sie dann für ein Vielfaches des ursprünglichen Betrags weiter. Das stört die Festzeltbetreiber – und ist unlauter, wie das OLG entschied.
Wegen wettbewerbsrechtlicher Bedenken und der Unvereinbarkeit mit den Grundsätzen des europäischen Binnenmarktes wird es für Thyssenkrupp und den indischen Stahlriesen Tata Steel keinen Zusammenschluss in der EU geben.
Google bietet Nutzern auf seiner Plattform Maps Zugang zu verschiedenen Kartendiensten. Weil das Unternehmen anderen Wettbewerbern aber nicht erlaubt, ihre Dienste hiermit zu kombinieren, überprüft das BKartA einen Wettbewerbsverstoß.
Eine milliardenschwere Golfliga aus Saudi-Arabien sagt dem amerikanischen Platzhirsch den Kampf an und versucht, Spieler abzuwerben. Mittendrin ist auch ein deutscher Golfprofi. Können wechselwillige Spieler hierfür sanktioniert werden?
Mit drei Klagen hat Apple vergeblich versucht, die Löschung des Wortzeichens "THINK DIFFERENT" zu verhindern. Nach Ansicht des EuG hätte das Unternehmen die ernsthafte Benutzung der Marke nachweisen müssen.