Elon Musk hat das Interesse an Twitter verloren. Das Unternehmen besteht auf den Vollzug der Übernahme. Worüber gestritten wird und welche Argumente vor Gericht ausschlaggebend sein könnten, hat Jürgen R. Ostertag aufgeschrieben.
Elon Musk und seine Anwälte hätten gerne noch etwas Zeit verstreichen lassen. Twitter drängte auf einen zeitnahen Prozessauftakt und hat sich durchgesetzt. Im Oktober wird zur Übernahme verhandelt.
"Grundrechtsbindung 2.0" – mit solchen Formulierungen wird darüber diskutiert, welche Rolle Grundrechte bei der Regulierung sozialer Medien spielen. Dr. Nicolas Harding erklärt, warum nun der EuGH einen Paradigmenwechsel einleiten müsste.
Elon Musk will Twitter nicht mehr übernehmen. Twitter verweist auf die vertraglichen Vereinbarungen und reicht Klage ein, um den Vollzug der Übernahme zu erreichen.
"Scheiße" werde umgangssprachlich häufig eher "salopp" verwendet und sei keine Schmähkritik. Das hat das LG Hamburg zu einem Tweet des Comedians Thomas Spitzer über den Künstler Luke Mockridge entschieden.
Der Multimilliardär will Twitter doch nicht kaufen. Das einst umworbene und nun verstoßene Unternehmen will die Abfuhr aber nicht hinnehmen. Einigt man sich nicht, könnte ein Gericht über die Zukunft von Twitter entscheiden.
Auf Facebook, Google, Amazon, Apple & Co. kommen strengere Regeln in der EU zu. Das Europaparlament hat zwei Gesetze mit großer Mehrheit verabschiedet, die für eine verschärfte Aufsicht und mehr Verbraucherschutz sorgen sollen.
Die Gleichstellungsministerinnen der Länder sagen Schönheitsfiltern auf Instagram den Kampf an. Sie fordern eine Kennzeichnungspflicht, um unrealistischen Schönheitsidealen vorzubeugen.