Elon Musk will Twitter nicht mehr übernehmen. Twitter verweist auf die vertraglichen Vereinbarungen und reicht Klage ein, um den Vollzug der Übernahme zu erreichen.
"Scheiße" werde umgangssprachlich häufig eher "salopp" verwendet und sei keine Schmähkritik. Das hat das LG Hamburg zu einem Tweet des Comedians Thomas Spitzer über den Künstler Luke Mockridge entschieden.
Der Multimilliardär will Twitter doch nicht kaufen. Das einst umworbene und nun verstoßene Unternehmen will die Abfuhr aber nicht hinnehmen. Einigt man sich nicht, könnte ein Gericht über die Zukunft von Twitter entscheiden.
Auf Facebook, Google, Amazon, Apple & Co. kommen strengere Regeln in der EU zu. Das Europaparlament hat zwei Gesetze mit großer Mehrheit verabschiedet, die für eine verschärfte Aufsicht und mehr Verbraucherschutz sorgen sollen.
Die Gleichstellungsministerinnen der Länder sagen Schönheitsfiltern auf Instagram den Kampf an. Sie fordern eine Kennzeichnungspflicht, um unrealistischen Schönheitsidealen vorzubeugen.
In Werbung in den sozialen Medien steckt viel Geld. Doch manch Influencer:in vergisst die mit den Einnahmen einhergehende Steuerpflicht. Nun hat auch Baden- Württemberg einen Steuerguide herausgegeben, erzählt Maximilian Krämer.
Der Verfasser eines Hasspost gegen Claudia Roth muss in Zukunft konkrete Beleidigungen gegen die Staatsministerin unterlassen und die Kosten des Verfahrens tragen. So lautet der entsprechende Beschluss des LG München II.
Elon Musk geht mit seinem Twitter-Übernahmeplan ein hohes Risiko ein. Auch rechtlich ist der Fall brisant. US-Kläger werfen Musk Marktmanipulation und Wertpapierbetrug vor. Auch die SEC hat sich eingeschaltet.