Seit Mai 2018 gilt innerhalb der Europäischen Union die DSGVO. Laut einer Bitkom-Umfrage haben lediglich 22 Prozent der Unternehmen die Regelungen vollständig umgesetzt. Sie bemängeln, dass der strenge Datenschutz die Digitalisierung erschwert.
Der EuGH hat das deutsche Modell der Vorratsdatenspeicherung beanstandet, doch viele Möglichkeiten bleiben. Innenministerin und Justizminister bringen sich bereits streitlustig in Stellung. Am Ende könnte mehr Überwachung stehen als viele glauben.
Auch Wettbewerbshüter dürfen mögliche Datenschutzverstöße prüfen, meint der EuGH-Generalanwalt. Anlass war die Untersagung des Bundeskartellamts an Meta, Nutzerdaten verschiedener Dienste wie Instagram und WhatsApp zu verknüpfen.
"Eine herbe Klatsche". Oder auch: "Ein guter Tag für die Bürgerrechte". Für das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung gibt es viel Zustimmung, viele sehen jetzt die Regierung in der Pflicht. Ob die sich schnell einigen wird?
Die Vorratsdatenspeicherung liegt auf Eis. Für eine Reform wollte man das EuGH-Urteil abwarten. Das ist nun da - und laut EuGH verstößt die deutsche Regelung gegen das Unionsrecht. Der EuGH steckt auch den Rahmen für eine Neuregelung ab.
Allzu große Überraschungen dürfte es nicht geben, wenn der EuGH am Dienstag über die deutsche Vorratsdatenspeicherung urteilt. Viel wird nicht übrig bleiben. In der Ampelkoalition ist bereits ein Streit über die Folgen des Urteils ausgebrochen.
Unternehmen bemängeln unklare Vorgaben, Klägerkanzleien und Prozessfinanzierer erschließen sich mit Datenschutzklagen eine neue Einnahmequelle. Christoph Werkmeister und Caspar A. Weitz erläutern das Spannungsfeld DSGVO.