Dürfen Verbraucherschutzverbände wegen Datenschutzverstößen unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen klagen? Der EuGH hat dies bejaht. Nun ist der BGH am Zug.
Auf einem Treffen der Innen- und Justizminister in München ging es auch um das kürzlich ergangene EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Nun fordern die Innenminister vom Bund die Möglichkeit, IP-Adressen zu speichern.
Seit Mai 2018 gilt innerhalb der Europäischen Union die DSGVO. Laut einer Bitkom-Umfrage haben lediglich 22 Prozent der Unternehmen die Regelungen vollständig umgesetzt. Sie bemängeln, dass der strenge Datenschutz die Digitalisierung erschwert.
Der EuGH hat das deutsche Modell der Vorratsdatenspeicherung beanstandet, doch viele Möglichkeiten bleiben. Innenministerin und Justizminister bringen sich bereits streitlustig in Stellung. Am Ende könnte mehr Überwachung stehen als viele glauben.
Auch Wettbewerbshüter dürfen mögliche Datenschutzverstöße prüfen, meint der EuGH-Generalanwalt. Anlass war die Untersagung des Bundeskartellamts an Meta, Nutzerdaten verschiedener Dienste wie Instagram und WhatsApp zu verknüpfen.
"Eine herbe Klatsche". Oder auch: "Ein guter Tag für die Bürgerrechte". Für das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung gibt es viel Zustimmung, viele sehen jetzt die Regierung in der Pflicht. Ob die sich schnell einigen wird?
Die Vorratsdatenspeicherung liegt auf Eis. Für eine Reform wollte man das EuGH-Urteil abwarten. Das ist nun da - und laut EuGH verstößt die deutsche Regelung gegen das Unionsrecht. Der EuGH steckt auch den Rahmen für eine Neuregelung ab.