Staatsanwaltschaft sieht keinen Vorsatz

Ermitt­lungen zu Haken­k­reuz-Tattoo gegen Rechts­re­fe­rendar ein­ge­s­tellt

von Markus SehlLesedauer: 3 Minuten

Eher "nordisch/griechisch" als nationalsozialistisch - so deutet die österreichische Staatsanwaltschaft das Tattoo eines Rechtsreferendars aus Sachsen. Der hat inzwischen gegen eine andere folgenschwere Verurteilung Revision eingelegt.

Was genau sich der sächsische Rechtsreferendar Brian E. als Tattoo auf seine Brust hat stechen lassen, konnte auch die österreichische Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei feststellen. Ein im Sommer 2019 bei Facebook eingestelltes Foto soll den 27-jährigen Hobby-Kampfsportler mit nacktem Oberkörper zeigen. In Siegerpose und mit geballter Faust, auf der Brust ein aufwendiges Tattoo. 

Der Verdacht: In den verwinkelten Linien sollen auch mehrere Hakenkreuze integriert sein, ebenso wie die "schwarze Sonne", ein Symbol der rechtsextremen Szene. Nun hat die Staatsanwaltschaft in Wels mitgeteilt, dass sie die Ermittlungen gegen E. eingestellt hat.

Der Grund: Vorsatz sei nicht erweislich gewesen. "Insbesondere konnte die Verantwortung des Beschuldigten, wonach die Tätowierungen keinen nationalsozialistischen Hintergrund hätten, sondern vielmehr auf nordischer/griechischer Mythologie basieren, nicht widerlegt werden", so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte das Leipziger Stadtmagazin Kreuzer berichtet.

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Keine neuen Ermittlungen aus Leipzig

Eine Gruppe von Referendaren aus Sachsen hatte ursprünglich auf den Vorgang hingewiesen. Auch der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, zuständig für die Ausbildung des Rechtsreferendars, hatte daraufhin Anzeige erstattet. Weil das Foto aber in Österreich bei einer Kampfsportveranstaltung im oberösterreichischen Gmunden entstanden sein soll, übernahm die Staatsanwaltschaft Wels im August 2019 die Ermittlungen. Nachdem das Verfahren in Österreich nun eingestellt wurde, werde der Fall vom OLG noch einmal neu bewertet, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Weiteres wollte sie auf LTO-Nachfrage zu dem Vorgang nicht mitteilen. 

Dass die zuständige Staatsanwaltschaft Leipzig aber noch einmal die Ermittlungen aufnimmt, scheint ausgeschlossen. "Für Deutschland haben wir keine Strafbarkeit festgestellt", sagte ein Sprecher auf LTO-Anfrage am Montag. In Deutschland ist das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen nach § 86a Strafgesetzbuch strafbar. Auch eine Strafbarkeit wegen eines "Verbreitens" des Fotos mit Deutschlandbezug konnten die Ermittler nicht feststellen. So habe sich nicht aufklären lassen, wer das Foto ins Internet gestellt und verbreitet habe.

Revision im Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs in Leipzig – Zeit gewonnen?

Zweifel an der Verfassungstreue des sächsischen Rechtsreferendars Brian E. gibt es schon länger. Zuletzt bestätigte das Landgericht Leipzig Anfang Dezember 2019 seine Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. E. soll sich im Januar 2016 mit Hooligans und Neonazis an Krawallen im Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt haben. Im November bestätigte das Landgericht Leipzig das Urteil. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Rechtsreferendar hat Revision eingelegt.

Damit dürfte er sich auch weiter Zeit verschaffen, möglicherweise sein Referendariat jedenfalls ohne rechtskräftige Verurteilung abzuschließen. Nach LTO-Informationen endet seine Ausbildung Ende 2020.

Falls E. rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt würde, hätte das wohl auch das Ende seiner juristischen Ausbildung zur Folge. Zwar liegt die Entscheidung darüber bei der Justizverwaltung in Dresden, der ein Ermessensspielraum zusteht und die den Referendar auch erst anhören muss. § 34 in Verbindung mit § 39 der sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen macht aber deutlich, dass ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr "in der Regel" ein Ausschluss gerechtfertigt ist.

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