Die juristische Presseschau vom 27. Februar 2014: Karlsruhe kippt Drei-Prozent-Hürde – Entschuldigung bei Edathy? – Gericht schützt Freiheit der Athleten

27.02.2014

Karlsruhe blieb hart. Auch die auf drei Prozent gesenkte Hürde bei Europawahlen wurde beanstandet. Außerdem in der Presseschau: BGH-Richter Thomas Fischer fordert Entschuldigung des Rechtsstaats bei Edathy, StA ermittelt gegen Ex-Minister Friedrich wegen Geheimnisverrats, LG München erklärt Knebelverträge von Verbänden mit Sportlern für nichtig und der Verfassungsschutz hörte leider zu spät ab.

Thema des Tages

BVerfG kippt Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl: Auf die Klage von 19 Kleinparteien hat das Bundesverfassungsgericht die im letzten Sommer eingeführte Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Der Eingriff in die Gleichheit des Stimmengewichts sei nicht gerechtfertigt, weil durch die Vergabe einiger Mandate an deutsche Kleinparteien die Funktionsfähigkeit des Europaparlaments nicht gefährdet sei. Es berichten unter anderem SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Reinhard Müller) und taz (Christian Rath).

Nico Fried (SZ) behauptet in seinem Kommentar, das Verfassungsgericht nehme das Europaparlament nicht ernst, weil es noch nicht genügend Einfluss habe. Paradoxerweise verhindere dann aber Karlsruhe mit derartigen Urteilen zugleich eine Stärkung des Parlaments. Günther Nonnenmacher (FAZ) kritisiert das Urteil im Kontext der Wahlrechts-Rechtsprechung des Gerichts (insbesondere zu den negativen Stimmgewichten), die nicht zum ersten Mal übergriffig gegenüber dem Gesetzgeber wirke. Christian Rath (taz) begrüßt die kritische Haltung des Gerichts gegnüber Prozenthürden bei Wahlen und verteidigt es gegen den Vorwurf der Europaskepsis. In einem Gastbeitrag für verfassungsblog.de schlägt Rechtsprofessor Franz Mayer vor, die Sperrklausel im Grundgesetz zu verankern, weil von den mit Zufallsmehrheit getroffenen Karlsruher Urteilen keine befriedende Wirkung ausgehe.

In einem Hintergrund-Artikel beschreibt die SZ (Wolfgang Janisch), wie sich aus Nebensätzen des Urteils eine geringschätzige Haltung gegenüber dem Europaparlament konstruieren lässt. Es gebe aber auch konziliante Passagen. Die FAZ (Reinhard Müller) portraitiert Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Ihm sei es wichtig, dass das Gericht mit einer Stimme spricht, was aber zuletzt bei der EZB-Vorlage und jetzt beim Urteil zur Drei-Prozent-Hürde nicht gelungen sei.

Rechtspolitik

Tabakprodukte: Reinhard Müller (FAZ) kritisiert die von der EU beschlossene Pflicht, Zigarettenschachteln mit Schockfotos zu illustrieren. "Schock-Fotos haben sicherlich eine Wirkung – in jedem Fall eine lächerliche." Ekelhafte Krankheitsbilder vorzuschreiben, sei "würdelos."

EU-Kaufrecht: Das EU-Parlament hat dem Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung eines EU-einheitlichen Kaufrechts zugestimmt, berichtet die FAZ (Hendrik Kafsack). Das EU-Kaufrecht soll neben die Kaufrechte der 28 EU-Mitgliedstaaten treten. Das erleichtere vor allem kleinen Anbietern internationale Geschäfte, insbesondere im Internet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Februar 2014: Karlsruhe kippt Drei-Prozent-Hürde – Entschuldigung bei Edathy? – Gericht schützt Freiheit der Athleten . In: Legal Tribune Online, 27.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11184/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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