Die juristische Presseschau vom 26. Februar 2014: Gauck'sche Redefreiheit – "Börsen-Guru" verurteilt – Italien schützt Geheimdienstler

26.02.2014

Das BVerfG verhandelt über die Redefreiheit des Bundespräsidenten – und deutet an, es damit nicht allzu eng sehen zu wollen. Außerdem in der Presseschau: EuGH zu Hyperlinks, Gesetzentwurf gegen Optionspflicht, LG Frankfurt verurteilt "Börsen-Guru", keine Prügel nach Hänselei, Pistorius-Prozess live und Italiens Gerichte schützen Kidnap-Spione.

Thema des Tages

BVerfG – Joachim Gauck: Am gestrigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht über einen Organstreit der NPD gegen Bundespräsident Joachim Gauck verhandelt, den die Partei anlässlich kritischer Äußerungen Gaucks gegenüber Gegnern eines Asylbewerberheims eingeleitet hatte. In dem Verfahren geht es um die Reichweite der Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten. Weil die Verfassung "über die politische Rolle des Bundespräsidenten" "so gut wie nichts" verrate, hält die SZ (Constanze von Bullion) eine Grundsatzentscheidung für möglich. Dabei müssten die Richter "eine Gratwanderung" zwischen parteipolitischer Neutralität und dem Eintreten für die Grundwerte der Verfassung durch den Bundespräsidenten vollziehen. Auch die FAZ (Reinhard Müller) berichtet von der Verhandlung; die Richter seien auf der Suche "nach den Grenzen des Sagbaren" und hätten insbesondere die NPD-Anwälte danach gefragt, "wo genau die Grenzen für Äußerungen des Bundespräsidenten lägen". Die taz (Christian Rath) vermeint eine Tendenz der Richter "zur Redefreiheit" auszumachen.

Rechtspolitik

Optionspflicht: Die Länder Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg werden bei der nächsten Bundesratssitzung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht einbringen. Sie stellten sich damit gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Ausnahmen von der Optionspflicht nur unter bestimmten Voraussetzungen zulasse, berichtet die SZ (Nadia Pantel).

Nacktbilder: Der Medienrechtler Marc Liesching beschäftigt sich auf lto.de mit den Reformvorschlägen für die Strafbarkeit von Nacktdarstellungen von Kindern. Er erläutert, was die aktuelle Rechtslage "im Detail vorsieht" und welche Änderungen er für sinnvoll hält. So müsse insbesondere die Diskrepanz der "Verbotsreichweite" zwischen Online- und Offline-Medien angeglichen werden.

Selbstanzeige im Steuerrecht: In einem Gastbeitrag für die FAZ plädiert der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) für eine Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht. Neben finanziellen Argumenten spreche dafür auch, dass die Selbstanzeige im durch Auskunftspflichten geprägten Steuer(straf)recht einen allzu scharfen Konflikt mit dem "Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung" vermeide.

Schiedsgerichte: Vor dem Hintergrund der Diskussion um Schiedsgerichtsklauseln im Handelsabkommen zwischen EU und USA bricht Patricia Nacimiento auf der "Recht und Steuern"-Seite der FAZ eine Lanze für die Schiedsgerichtsbarkeit. Diese stünde zu Unrecht im Ruf einer geheimen Paralleljustiz der Konzerne. Politische Entscheidungsspielräume könnten durch Ausnahmen gewahrt werden, die Arbeit der Gerichte unterläge zudem "festen und transparenten Regeln".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Februar 2014: Gauck'sche Redefreiheit – "Börsen-Guru" verurteilt – Italien schützt Geheimdienstler . In: Legal Tribune Online, 26.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11167/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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