Die juristische Presseschau vom 26. Januar 2017: Frei­las­sung nach Euro­päi­schem Haft­be­fehl / Kabi­netts­ent­wurf zu PKW-Maut / Juris­ti­sches im Fall Holm

26.01.2017

Justiz

BGH zu später Nebenkostenabrechnung: Die jährliche Nebenkostenabrechnung durch den Wohnungsvermieter ist nur ausnahmsweise auch nach Ablauf von zwölf Monaten noch rechtmäßig, urteilte der Bundesgerichtshof am gestrigen Mittwoch. Eine Ausnahme liege vor, wenn der Vermieter "konkret darlegen" könne, dass er die Verspätung nicht zu vertreten habe, so der BGH laut spiegel.de.

BVerwG zu Rundfunkbeitrag: Laut einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Rundfunkbeitrag auch für eine Zweitwohnung zu zahlen, dazu berichtet zeit.de. Die Zahlungspflicht sei an die Wohnung und nicht an den Besitz eines Rundfunkgerätes geknüpft – so habe das BVerwG bereits in anderen Verfahren entschieden.

EGMR zu Leihmutterschaft: Über die Entscheidung des Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte vom vergangenen Dienstag informiert nun auch lto.de. Der Gerichtshof hatte in zweiter Instanz entschieden, ein Staat – im konkreten Fall Italien –, in dem Leihmutterschaft verboten ist, dürfe ein rechtswidrig adoptiertes Kind in den ersten Monaten wegnehmen, um "Unordnung zu verhindern". Das Recht auf Achtung des Familienlebens sei nicht verletzt.

BVerfG – Tarifeinheitsgesetz: Die SZ (Detlef Esslinger/Wolfgang Janisch) berichtet ausführlich über den zweiten Verhandlungstag zum Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. Am gestrigen Mittwoch sei klar geworden, dass das Gericht das Gesetz nicht bloß "stoppen und die Berufsgewerkschaften einfach machen lassen" werde. Vielmehr könnte es darum gehen, gesetzliche Wege zur Förderung von Gewerkschaftskompromissen zu suchen, vorstellbar sei ein wirkungsvoller Ausgleich für die Verlierer-Gewerkschaft im "Rennen" um Tarifverträge.

EuGH – Mitbestimmung: Vor dem Hintergrund der Verhandlungen am Europäischen Gerichtshof zur deutschen Arbeitnehmermitbestimmung am Dienstag dieser Woche befasst sich Rechtsanwalt André Zimmermann für das Handelsblatt-Rechtsboard mit der Frage, was eine mögliche Europarechtswidrigkeit für die Aufsichtsräte deutscher Unternehmen bedeuten könnte.

BVerfG zu NPD-Verbot: Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren beschäftigen sich für juwiss.de nun auch Rechtswissenschaftler Sven Jürgensen und Jura-Student Lasse Ramson. Das Urteil sei "ein Zeugnis des Vertrauens in und ein Aufruf an die demokratischen Kräfte in diesem Lande: Engagiert euch!"

Für die Welt befasst sich die Rechtswissenschaftlerin Şeyda Emek in einem ausführlichen Gastkommentar mit dem Urteil: "Jenseits des Parteiverbots schlummern Möglichkeiten".

OLG Hamburg zu Trunkenheit auf Segways: Über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg, wonach Segways als Fahrzeuge im Sinne des § 316 Strafgesetzbuch, Trunkenheit im Verkehr, zu werten seien, berichtet lawblog.de (Udo Vetter). Für Segway-Fahrer gelte laut der Entscheidung auch die 1,1-Promille-Grenze für die Beurteilung der Fahruntüchtigkeit.

OLG München – NSU-Prozess: Vom gestrigen Prozesstag vor dem Oberlandesgericht München berichtet spiegel.de (Björn Hengst). Der psychiatrische Sachverständige Henning Saß sei von Zschäpe-Anwältin Sturm eindringlich befragt worden, ihre Kritik setze bereits am Entstehen des Gutachtens an. Der Gutachter habe Zschäpe bereits für voll schuldfähig erklärt und eine Sicherungsverwahrung "nahegelegt".

Auch im Falle einer Verurteilung als Mittäterin an zehn Morden und weiteren Verbrechen des NSU käme die in München angeklagte Beate Zschäpe wohl nicht in Sicherungsverwahrung, so die SZ (Wiebke Ramm). Grund sei die Rechtsprechung des Dritten Strafsenats des Bundesgerichtshofes; danach sei eine Anordnung der Sicherungsverwahrung dann nicht rechtmäßig, wenn ein zu lebenslanger Haft – bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – verurteilter Mörder erst dann wieder auf freien Fuß komme, "wenn er nicht mehr gefährlich ist", so die SZ.

In einem weiteren Beitrag auf spiegel.de (Björn Hengst) geht es um einen durch den Wohlleben-Verteidiger verursachten Eklat: Dieser habe die Ladung eines Sachverständigen für Demographie verlangt, um aufzuklären, was sich hinter dem Begriff des "Volkstods" verberge; wichtig sei dies, da es bei Zeugenvernehmungen zuletzt immer wieder um Ansichten und Äußerungen Wohllebens gegangen sei.

Hausfeld, VW, Litigation-PR, Prozessfinanzierung: Die Zeit (Marcus Rohwetter/Claas Tatje) widmet dem bekannten US-amerikanischen Rechtsanwalt Michael Hausfeld – der bereits durch seine bunten Fliegen besonders auffalle – ein ausführliches Porträt. Darin geht es nicht nur um die Person Hausfelds, seine internationalen Anwaltsbüros und seinen Kampf für viele geschädigte VW-Dieselfahrzeug-Kunden, sondern auch um die von ihm betriebene und in Deutschland bislang wenig etablierte Litigation-PR sowie um Kooperationen von Anwälten und Prozessfinanzierern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Januar 2017: Freilassung nach Europäischem Haftbefehl / Kabinettsentwurf zu PKW-Maut / Juristisches im Fall Holm . In: Legal Tribune Online, 26.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21889/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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