Die juristische Presseschau vom 24. Januar 2014: StA bei Finanzbehörden – Ordnungsrufe gegen NPD – Die Deutsche Bank und das Kirch-Erbe

24.01.2014

Bayerische Finanzbehörden bekommen Besuch vom Staatsanwalt. Was bedeutet die Durchsuchung für Uli Hoeneß? Außerdem in der Presseschau: LVerfG zu NPD, die Deutsche Bank und das schwierige Erbe der Kirch-Pleite, OLG Stuttgart zu Allianz-Klauseln, und ein Beamter, der so gar nicht Dienst nach Vorschrift schiebt.

Thema des Tages

Steuersache Uli Hoeneß: Ab März muss sich Uli Hoeneß vor dem Landgericht München wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung verantworten. Bereits im letzten Mai hatten Anwälte des Bayern-Präsidenten eine Strafanzeige formuliert, in der sie sich beklagten, dass Behörden das "Steuergeheimnis nicht gewährleisten" könnten, schreibt die SZ (Hans Leyendecker/Klaus Ott). Nachdem der "Stern" Hoeneß ihm unbekannte Auszüge aus seiner Steuerakte vorgelegt habe, konnte die Staatsanwaltschaft, der die Unterlage weitergeleitet worden sei, nun auf Spurensuche gehen: Mit einer am gestrigen Donnerstag unternommenen Durchsuchung des Finanzamts Miesbach und eines Rechenzentrums der bayerischen Finanzverwaltung sollte der Kreis jener Finanzbeamten eingegrenzt werden, die Zugriff auf die Steuerunterlagen des Bayern-Präsidenten hatten.

Der Bericht von spiegel.de (Anna-Lena Roth) zitiert einen Steuerstrafrechtler, nach dessen Einschätzung die Durchsuchung eine "sehr ungewöhnliche, sehr drastische Maßnahme" sei, zu der sich die Staatsanwaltschaft wohl auch deshalb veranlasst gesehen habe, um dem Vorwurf aus dem Weg zu gehen, sie selbst leite vertrauliche Informationen an die Presse weiter. Stellte sich heraus, dass bei Hoeneß das Steuergeheimnis verletzt worden sei, könne sich dies auch strafmildernd in seinem Prozess auswirken. Dagegen behauptet das Handelsblatt (Axel Höpner/Jan Keuchel), dass Ermittlungen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses "nicht selten" seien, die Aufklärungsquote "in diesem Bereich äußerst gering". In Vorbereitung des Strafverfahrens entscheide das Landgericht "dieser Tage" über die Vergabe der Presseplätze, ein Debakel wie beim NSU-Prozess solle unbedingt vermieden werden.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft kommentiert Holger Steltzner (FAZ) mit einem "Gut so!" Anders als im Fall Zumwinkel hätte die Ermittlungsbehörde das ihr obliegende Verbot, einen Beschuldigten bloßzustellen, beachtet und versuche nun auch zu ermitteln, "wer den Sünder an den Pranger gestellt hat".

Rechtspolitik

Joachim Gauck: In einem großen Interview der FAZ (Günter Bannas/Günther Nonnenmacher, Zusammenfassung) äußert sich Bundespräsident Joachim Gauck unter anderem zur Fünf-Prozent-Klausel, der Möglichkeit von Volksabstimmungen, den Vorteilen von Einwanderung, der Berechtigung gesetzlicher Karenzzeiten und seiner Einschätzung des NSA-Abhörskandals.

Bürgerbeteiligung: Der frühere Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, Eckart Hien (FAZ), erinnert in einem Gastbeitrag für den "Staat und Recht"-Teil der Zeitung an rechtliche Grenzen einer größeren Bürgerbeteiligung. In Planungsentscheidungen etwa biete die demokratisch legitimierte Exekutive immer noch die beste Gewähr für die gerechte Abwägung privater und öffentlicher Belange. Bürgerinitiativen oder andere, neue Formen der Bürgerbeteiligung verträten dagegen in der Regel Partikularinteressen.

Prokon-Insolvenz: Die FAZ (B. Beeger/C. Hiller von Gaertringen/J. Jahn) fasst zusammen, unter welchen Voraussetzungen Genussschein-Inhaber des insolventen Energie-Unternehmens Prokon zumindest einen Teil ihrer Einlagen zurückbekommen. Forderungen nach neuen, anlegerschützenden Regelungen kommentiert Joachim Jahn (FAZ) im "Wirtschafts"-Teil der Zeitung zurückhaltend. Bei Betrügern sei der Staatsanwalt zuständig, für dessen Eingreifen bei Prokon bislang keine Anhaltspunkte bestünden. Im Übrigen herrsche Wettbewerb: "Simple Rezepte, die bei Kochwäsche funktionieren, gehören nicht ins Wirtschaftsleben."

Investitionsschutz: Ein besonders umstrittener Punkt des gegenwärtig verhandelten Transatlantischen Freihandelsabkommens betrifft sogenannte Investitionsschutzklauseln. Die FAZ (Helene Bubrowski) macht in ihrem "Wirtschafts"-Teil darauf aufmerksam, dass sich vergleichbare Vereinbarungen bereits "in den etwa 3.000 schon bestehenden Investitionsabkommen auf der Welt finden". So habe sich Deutschland 1959 mit Pakistan erstmals darauf geeinigt, jeweilige Investoren nicht zu enteignen und gegenüber einheimischen Unternehmen nicht zu diskriminieren. Aktuellere Vereinbarungen beträfen häufig die Einrichtung von Schiedsgerichten.

Datenschutzverordnung: Nach Äußerungen der EU-Justizkommissarin Viviane Reding ist mit einer Verabschiedung einer neuen EU-Datenschutzverordnung frühestens in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen. Dabei sei unklar, welche inhaltlichen Auswirkungen auf das Reformwerk die nach den Europa-Wahlen im Mai anstehende Neubesetzung der EU-Kommission habe, schreibt die taz (Martin Kaul).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Januar 2014: StA bei Finanzbehörden – Ordnungsrufe gegen NPD – Die Deutsche Bank und das Kirch-Erbe . In: Legal Tribune Online, 24.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10767/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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