Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2014: BVerfG schützt Pauli-Ehre – Ex-Rocker-Präsident sagt aus – Notwehr gegen NSA

22.01.2014

Wann man als "durchgeknallt" bezeichnet werden darf, hängt entscheidend vom Kontext ab. Ist Latex im Spiel, versteht das BVerfG jedenfalls keinen Spaß. Außerdem in der Presseschau: Mellinghoff findet Besetzungspraxis verfassungswidrig, Ex-Rocker-Präsident sagt aus, vergewaltigter Frau droht in Dubai Anklage – und warum man in Notwehr die US-Botschaft beschießen darf.

Thema des Tages

BVerfG zu Ehrverletzung: Das Bundesverfassungsgericht hat der ehemaligen CSU-Landrätin Gabriele Pauli im Streit mit der Bild-Zeitung Recht gegeben. Diese habe das Persönlichkeitsrecht der Politikerin verletzt, indem sie jene im Zusammenhang mit ihren Latexhandschuh-Fotos als "durchgeknallte Frau" bezeichnet habe, berichten die SZ (Wolfgang Janisch) im "Medien"-Teil und die taz (Christian Rath). Zwar sei diese Bezeichnung nicht schlechthin tabu, im konkreten Fall jedoch außerhalb des öffentlichen Meinungskampfes auf die private Person der Angegriffenen gerichtet gewesen. internet-law.de (Thomas Stadler) betont den besonderen Schutz der Intimsphäre, der in der Entscheidung zum Ausdruck komme.

Heribert Prantl (SZ) begrüßt die Entscheidung und sieht darin auch kein "Maulkörbchen" für die Meinungsfreiheit. Die Bezeichnung sei aufgrund "von merkwürdigen Vermutungen des Kolumnisten über die Sexualität und die Hormone der Politikerin" erfolgt – das müsse "sich niemand gefallen lassen". Ihm pflichtet Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) bei, der "Trollen" wie dem betroffenen Kolumnisten nicht auch noch den Schutz der Meinungsfreiheit umhängen will. Udo Vetter (lawblog.de) geht der gewährte Ehrschutz dagegen zu weit. Er schlägt vor, insgesamt gelassener zu sein und sich in dieser Hinsicht mehr an den USA zu orientieren.

Rechtspolitik

Datenschutzrecht: Auf der "Recht und Steuern"-Seite der FAZ setzt sich der Rechtsanwalt Niko Härting kritisch mit den europäischen Reformbemühungen zum in seinen Augen "mit falschen Erwartungen überfrachteten" Datenschutzrecht auseinander. Er kritisiert das EU-Reformkonzept als zu zentralistisch und undifferenziert. Gleichzeitig hebt Härting hervor, dass angesichts immer komplexerer Datenverarbeitungsvorgänge die Einwilligung der Nutzer "schon lange kein wirksames Instrument des Persönlichkeitsschutzes" mehr sei.

Suizidhilfe: Matthias Kamann (Welt) wendet sich gegen ein Verbot der Suizidhilfe. Das Ende des Lebens könne man nicht gesetzlich regeln; es gebe kein "allgemeingültiges Sterbemodell". Das von den Unionsparteien geforderte Verbot der organisierten Suizidhilfe erlege "zahlreichen Individuen in schwerster Not unangemessene Zwänge auf."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2014: BVerfG schützt Pauli-Ehre – Ex-Rocker-Präsident sagt aus – Notwehr gegen NSA . In: Legal Tribune Online, 22.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10735/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen