Die juristische Presseschau vom 2. November 2016: Eini­gung zwi­schen Gema und Youtube / Gericht mis­sachtet Mut­ter­schutz / Völ­ker­recht im Cyberwar

02.11.2016

Justiz

BGH – Gericht missachtete Mutterschutz: Der Bundesgerichtshof verhandelt am heutigen Mittwoch die Frage, ob das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt ist, wenn das Gericht nicht den gesetzlich vorgesehenen Mutterschutz einer Richterin beachtet. Das Landgericht Dortmund verurteilte mehrere Angeklagte, nachdem eine Richterin während der Hauptverhandlung ein Kind zur Welt brachte. Das genaue Datum ist zwar unbekannt, jedoch beträgt der Mutterschutz nach der Geburt acht Wochen und zwischen zwei Verhandlungstagen dürfen nicht mehr als vier Wochen liegen. Wie sich dieser Gesetzesverstoß auf die Rechte des Angeklagten auswirkt, hat jetzt der BGH zu entscheiden, so die FAZ (Helene Bubrowski).

OLG Brandenburg zu Liebesbeziehung einer Jugendlichen: Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass die Aufrechterhaltung einer Liebesbeziehung einer 15-Jährigen mit einem 30 Jahre älteren Mann dem Kindeswohl entspricht. Die Eltern wollten ein Kontakt- und Näherungsverbot erreichen, scheiterten damit jedoch. Die Jugendliche habe ihren Willen klar geäußert und sei reif genug, urteilten die Richter nach einer Meldung von spiegel.de.

LG Frankfurt – S&K-Prozess: Im Betrugsprozess gegen die Gründer der Immobiliengruppe S&K sowie vier weitere Männer ist das Verfahren gegen einen Angeklagten abgetrennt worden. Der ehemalige Geschäftsführer des Hamburger Fondshauses United Investors sei temporär verhandlungsunfähig, erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber der FAZ (Marcus Jung).

LG Hamburg – Medikamentenhandel: Die SZ (Peter Burghardt) berichtet vom Prozessauftakt gegen neun Männer, denen Markenrechtsverletzungen, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und gewerbsmäßiger, bandenmäßiger Betrug vorgeworfen werden. Laut Anklage sollen sie Medikamente aus der Europäischen Union ausgeführt haben, um sie später wieder einzuführen und mit gefälschten Etiketten zu verkaufen. Da außerhalb der Union keine Preisbindung existiert, konnten die Angeklagten so erhebliche Gewinne erzielen.

VerfGH Baden-Württemberg – Landeshochschulgesetz: Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof befasst sich mit Verfassungsbeschwerden mehrerer Professoren gegen das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg. Diese sehen in der schwachen Stellung der Senate an den baden-württembergischen Hochschulen eine Verletzung ihrer Wissenschaftsfreiheit. Hintergrund ist die Ausrichtung am Leitbild der "unternehmerischen Hochschule" aus dem Jahr 2005, die unter der Grünen-Wissenschaftsministerin Theresia Bauer nicht vollständig rückgängig gemacht wurden. Die FAZ (Rüdiger Soldt) erläutert die Argumente von Beschwerdeführern und Landesregierung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. November 2016: Einigung zwischen Gema und Youtube / Gericht missachtet Mutterschutz / Völkerrecht im Cyberwar . In: Legal Tribune Online, 02.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21026/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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