Die juristische Presseschau vom 20. Februar 2014: Kirch-Erben vor Millionen-Entschädigung – Debatte um Nacktbilder – Gefährliche 84-Jährige

20.02.2014

Nach zwölf Jahren könnte es ein (teures) Ende haben: Die Deutsche Bank will sich offenbar vergleichen und die Kirch-Erben entschädigen. Außerdem in der Presseschau: Strafbarkeit von Nacktbilder, BVerfG zu fehlendem Aufsichtsratsbericht, Übersichtsaufnahmen vor Gericht und eine 84-Jährige als Gefahr für die nationale Sicherheit.

Thema des Tages

OLG München – Kirch-Prozess: Offenbar will die Deutsche Bank einlenken und den Schadensersatz-Prozess vor dem Oberlandesgericht München beenden – mit einer Entschädigungszahlung von mehr als 800 Millionen Euro an die Kirch-Erben. Hintergrund seien staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, in deren Verlauf belastende Dokumente zu Tage getreten seien, berichtet die SZ (Klaus Ott/Andrea Rexer). Die Bank wolle dabei Ex-Vorstand Rolf Breuer für einen Teil der Vergleichssumme finanziell in die Haftung nehmen. Für Ex-Manager Jürgen Fitschen könne der Vergleich möglicherweise bedeuten, dass er um eine Anklage wegen Prozessbetrugs herumkomme. Auch die FAZ (Joachim Jahn/Markus Frühauf) berichtet.

Joachim Jahn (FAZ) hält das Einknicken der Bank unmittelbar vor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der über eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts München zu befinden hatte, für "verfrüht". Dort seien die Chancen auf einen "Etappensieg" nämlich "nicht schlecht" gewesen. So sehe sich der Vorstand möglicherweise Anzeigen und Schadensersatzforderungen von Aktionären ausgesetzt. Sven Afhüppe (Handelsblatt) wertet den Vergleich dagegen als "Erfolg" der Bank – das Ende des seit zwölf Jahren dauernden Streits wiege "schwerer als die Schadenssumme".

Rechtspolitik

Strafbarkeit von Nacktbildern: Der Kriminologe Christian Pfeiffer erklärt im Interview mit der SZ (Joachim Käppner), warum er eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie und damit eine Strafbarkeit des Handels mit Nacktaufnahmen von Kindern befürwortet. Dabei müsse auch der Ankauf strafbar sein, weil dieser den Markt erst entstehen lasse. Er sehe hier eine "Gesetzeslücke"; die betroffenen Kinder würden zu "Objekten sexueller Lust degradiert". Gleichzeitig verteidigt er unter Hinweis auf kriminalistische Erfahrung die Ermittlungsmaßnahmen der Hannoveraner Staatsanwaltschaft im Fall Edathy. Die Zeit (Stefan Candea/Daniel Müller/Yassin Musharbash/Wolf Wiedmann-Schmidt) stellt derweil vor dem Hintergrund eines Prozesses in Kanada das Milieu der Kinderpornographie dar.

Marc Liesching (blog.beck.de) gibt derweil einen Überblick über die aktuellen strafrechtlichen Regelungen, kritisiert ein "Verrühren" des Straftatbestands zur Kinderpornographie mit dem jugendschutzrechtlichen Verbot der "Posenfotografie" und vertritt die Auffassung, dass eine Strafbarkeit von Sebastian Edathy (SPD) "nicht in Betracht" komme. Auch spiegel.de (Benjamin Schulz/Jens Witte) gibt einen Überblick über die geltende Rechtslage und die Verschärfungs-Debatte.

Kennzeichnungspflicht für Polizisten: In Hessen kommt einem Bericht der SZ (Susanne Höll) zufolge spätestens ab Herbst eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten bei Großeinsätzen. Darauf hätten sich die Innenexperten der Regierungsfraktionen geeinigt.

In einem gesonderten Kommentar warnt Höll davor, zu glauben mit einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten würden "jedwede Konflikte zwischen Bürgern und Polizei gelöst". Gleichzeitig würden Polizeibeamte aber auch nicht "unter einen Generalverdacht gestellt", wie Gegner behaupteten. Die Schilder seien "nicht mehr und nicht weniger als eine vertrauensbildende Maßnahme und mithin eine vernünftige Idee." Sie werde der Polizei nicht schaden, sondern diese werde "davon profitieren".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Februar 2014: Kirch-Erben vor Millionen-Entschädigung – Debatte um Nacktbilder – Gefährliche 84-Jährige . In: Legal Tribune Online, 20.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11107/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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