Die juristische Presseschau vom 19. Juli 2013: EuGH prüft Terrorliste - Freiheit und Sicherheit – Merk-Interview zu Mollath

19.07.2013

Keine Kompromisse beim Grundrechtsschutz: Der EuGH stärkt die Rechte von Terrorverdächtigen in seiner "Kadi II"-Entscheidung. Außerdem in der Presseschau: Freiheit oder Sicherheit – je nach Saison, Fußball als Menschenrecht, Pippi Langstrumpfs Kleid vor dem BGH, die bayerische Justizministerin zum Fall Mollath und ein Rolls Royce ohne Haftpflichtversicherung.

EuGH zu Kadi II: Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Terrorverdächtigen erneut gestärkt. Demnach darf die Europäische Union nicht das Vermögen des in Saudi-Arabien lebende Yassin Abdullah Kadi einfrieren, der 2001 von den Vereinten Nationen auf die Liste der Terrorverdächtigen gesetzt wurden. Es lägen keine ausreichenden Beweise dafür vor, dass Kadi in terroristische Handlungen verwickelt sei. 2005 hatte der EuGH noch entschieden, dass er EU-Verordnungen, die UN-Maßnahmen umsetzen, nicht überprüft. Dagegen erklärte der Gerichtshof 2008 in der Entscheidung "Kadi I", dass Terrorverdächtige auch in diesen Fällen ihre Grundrechte vor EU-Gerichten geltend machen könne. Diese Haltung hat das Gericht nun bestätigt und auch die neue Verordnung für nichtig erklärt, mit der die Kommission Kadi auf der Terrorliste belassen hatte. Die SZ (Wolfgang Janisch) gibt einen Überblick.

Max Steinbeis (verfassungsblog.de) begrüßt die Entscheidung. Offenbar sei der EuGH "nicht im Mindesten" geneigt, bei der Frage des Rechtsschutzes einen Kompromiss mit den UN einzugehen. Das sei richtig, die Terrorbekämpfung werde damit "entkafkaisiert".

Weitere Themen – Rechtspolitik

Freiheit und Sicherheit: Im Leitartikel der FAZ sinniert Günther Nonnenmacher über das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit. Beides seien Grundwerte, die gegeneinander abgewogen und "immer wieder neu austariert" werden müssten. Zur Zeit stehe der Datenschutz als Freiheitsgrundrecht "hoch im Kurs", das könne sich aber "mit dem nächsten Anschlag wieder ändern". Wie das Bundesverfassungsgericht Freiheit und Sicherheit gewichtet, analysiert Reinhard Müller (FAZ) auf der Seite "Zeitgeschehen" am Beispiel der Vorratsdatenspeicherung, die das Gericht in seiner Entscheidung vom März 2010 für einen "besonders schweren Eingriff" hielt – auch wenn zwei Richter in Sondervoten zu einem anderen Ergebnis kamen. Das Gericht habe außerdem "eine Art internationalen Handlungsauftrag" an die Bundesregierung formuliert, die sich für die Freiheitsrechte der Bürger einsetzen müsse.

NSA-Überwachung: Angesichts der Überwachungsprogramme des US-Geheimdienstes NSA fordert auch Stephan-Andreas Casdorff auf zeit.de  Bundeskanzlerin Merkel dazu auf, Grundrechtsverletzungen aufzuklären und zu stoppen. Das bisherige "Herumgeeiere" der Bundesregierung sei "empörend".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Juli 2013: EuGH prüft Terrorliste - Freiheit und Sicherheit – Merk-Interview zu Mollath . In: Legal Tribune Online, 19.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9175/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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