Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2014: Strafbarkeit von Nacktbildern? – Völkermord in Frankfurt bestraft – Ausweg aus unergiebigen Ebay-Auktionen

19.02.2014

Der Fall Edathy könnte zu einer Verschärfung des Strafrechts führen. Justizminister Maas will den Handel mit Nacktbildern von Kindern künftig unter Strafe stellen. Außerdem in der Presseschau: Urteil zum Völkermord in Ruanda, BGH erleichtert Abbruch von Ebay-Auktionen, Impressumspflicht bei Xing ist umstritten - und warum eine vergessene Videokassette neun Jahre später einen Haftaufenthalt verursachte.

Thema des Tages

Maas will Strafbarkeit von Nacktbildern: Justizminister Heiko Maas (SPD) hat vorgeschlagen, den gewerblichen Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen künftig unter Strafe zu stellen. Einen Gesetzentwurf will er allerdings erst nach gründlicher Diskussion vorlegen. Bis Ostern will Maas jedoch einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur sexuellen Ausbeutung von Kindern vorlegen. Darin soll unter anderem jedes gezielte Betrachten von Kinderpornographie im Internet unter Strafe gestellt werden. Es berichten die Welt (Thorsten Jungholt), die taz (Christian Rath) und zeit.de (Teresa Dapp).

Die Kommentare konzentrieren sich auf die Kriminalisierung kommerzieller Nackbilder. Ludwig Greven (zeit.de) bejaht diese ohne Abstriche. "Das sexuelle Ausnutzen von Kindern muss in jeder Form tabu sein. Denn es schädigt ihren Körper und ihre Seele, oft für ihr ganzes Leben." Ähnlich argumentiert Joachim Käppner (SZ): "Um Missbrauch handelt es sich aber auch, wenn Kriminelle ihre kleinen Opfer 'nur' nackt zu eindeutigen Zwecken posieren lassen. Wehren können sich die Kinder nicht, sie werden getäuscht oder bedroht, manchmal stimmen Eltern aus Geldgier zu." Simone Schmollack (taz) warnt dagegen vor Gesetzen, die Eltern, Erzieher und Pädagogen verunsichern könnten. "Man stelle sich vor, wie Kinder groß werden, wenn sie umzingelt sind von Hysterie, Verboten und Prüderie." Reinhard Müller (FAZ) warnt: "Die Ausdehnung der Strafbarkeit darf nicht zu erleichterten falschen Verdächtigungen führen", insbesondere wenn schon der bloße Verdacht das soziale Todesurteil beinhalte.

Vorermittlungen wegen Geheimnisverrats: Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Hannover haben sich nun abgesprochen, wer bei welchen Sachverhalten der Edathy-Affäre prüft, ob ein Anfangsverdacht des Geheimnisverrats vorliegt, meldet spiegel.de. Ex-Minister Hans-Peter Friedrich (CSU) verteidigte sich in einem Interview mit dem ZDF, die Weitergabe der Informationen über Sebastian Edathy an die SPD-Spitze sei nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten gewesen. Dieses Interview wird heftig kritisiert von Stefan Kuzmany (spiegel.de) und Jasper van Altenbockum (FAZ). Inzwischen hat der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki den BKA-Präsidenten Jörg Ziercke wegen Geheimnisverrat angezeigt sowie den SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann wegen Anstiftung hierzu, meldet die Welt (Martin Lutz/Uwe Müller).

Ermittlungen gegen Edathy: Thomas Darnstädt (spiegel.de) rechtfertigt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Ex-SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy mit statistischen Erwägungen: "Ist die Quote der Betrachter gerade noch legaler Knabennacktbilder unter den Nutzern illegaler Kinderpornos signifikant höher als unter den Menschen, die sich durchweg nur an legalen Fotos erfreuen?" Wenn dies bejaht werde, spräche dies für die Staatsanwaltschaft Hannover.

Rechtspolitik

BSG - Hartz IV für EU-Bürger: Die FAZ (Corinna Budras/Jan Hauser) berichtet über die Jahrespressekonferenz des Bundessozialgerichts. Nach der EuGH-Vorlage des Bundessozialgerichts im Dezember letzten Jahres hätten arbeitssuchende EU-Ausländer gute Chancen, vor den deutschen Sozialgerichten im Eilverfahren Hartz IV zugesprochen zu bekommen. Richterin Nicola Behrend habe die Politik dann aufgefordert, möglichst rasch zu handeln und die deutschen Regelungen europarechtskonform auszugestalten. Ähnlich argumentiert Corinna Budras (FAZ) in ihrem Kommentar: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs sei nicht vor dem nächsten Jahr zu erwarten. Bis dahin sollte die Politik das Gesetz so ändern, dass Hartz IV "in Härtefällen gezahlt wird."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2014: Strafbarkeit von Nacktbildern? – Völkermord in Frankfurt bestraft – Ausweg aus unergiebigen Ebay-Auktionen . In: Legal Tribune Online, 19.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11052/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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